Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 18 (2.5.1847)
- Date
- 1847-05-02
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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143 richtuugen, welche in den einzelnen Gemeinden des Landes zur Unterstützung der Bedürftigen getroffen worden sind. Wir heben davon das über israetitsche Kirchcngemeinden Berichtete hervor: Durch eine vom israel. Kirchenvorstand in Buchau eröffnete Subscription wurden von Privaten zu Buchau und Kappel fl. 600 auf 6 Monate gezeichnet. Der Privatarmenvercin zu Buchau leistete fl. 100 zum Ankäufe von Mehl und Brod, auch die Brüderschaften bewilligten Beiträge. Jedem sich Meldenden wird Verschweigung seines Namens zngesichert. Der Verwaltung und wöchentlichen Vertheilung unterzog.sich der Herr Rabbiner. — Die Israeliten von Oberdorf.A O. Rcresheim, haben zumBehufc der Steuerung der Noth bis zur Erndte eine Subscription auf wöchentliche Beiträge eröffnet, die fl. 400 ertrug. Unter Christen und Juden wurde für die christlichen Ortsarmen collectirt, und fl. 200 zusammengebracht. Es werden nur 135 jüd. und 250 christliche Arme von den beiden Wohlthätigkeitsvereinen Brod und Mehl bekommen." — Die K. isr. Oberkirchenbehörde empfiehlt in einem Erlaß an die K. Oberämtcr der isr. Oberkirchenvorstcherämtern die Anschaffung der in diesem Jahr erschienenen Sammlung der würtembergischen Gesetze in Betreff der Israeliten, von Oberamtmann Mayer; indem dieselbe eine so vollständige und genaue Zusammenstellung der auf diesen Gegenstand bezüglichen Gesetze, Verordnungen und Normalcrlaffe enthalte, daß ihre Anschaffung für die isr. Kirchenvorsteherämtcr von wesentlichem Nutzen wäre. Das Studium der hl. Schrift im Urtert, der Mischnah, des Talmud und vieler sonstiger rabbinischen Schriften ist für den Rabl inen, theilweise auch für den Lehrer von größter Wichtigkeit. Es führt dies zu den Erkenntnißquellen unserer Religion und des Judcnthums. Dies Studium ist nöthig, zur fruchtbaren, segensvollrn Amtsführung, zum richtigen Beurtheilen u. Behandeln unsrer äußerst bedeutungsvollen Jetztzeit, zur Vorbereitung heilbringender Zukunft. Darum kann es nur als höchst ersprießlich erkannt werden, daß die K. israel. Oberkirchenbehörde die Rabbiner und Vorsänger in genannten Kenntnissen, je nach ihrem Wirkungskreis, gründlichen, detaillirten Prüfungen unterstellt. Welche Gelegenheit ist aber jenen künftigen Volkslchrern gegeben, in seinen Fächern sich Kenntniß und Fertigkeit zu erwerben? — Für diejenigen Jünglinge, welche sich dem Schulstand widmen, und das evangellsche Schullehrerseminar zu Eßlingen besuchen, hat genannte Oberbchörde durch Bestellung des dortigen — in den allgemeinen Schulwissenschaften, wie im Hebräischen und Rabbinischen gut gebildeten — Mustcrlehrcrs Liebmann, Gelegenheit gegeben, sich diesfalls auszubilden. Derselbe wird hierfür aus der israel. Ccntralkirchenkasse honorirt. Dagegen haben, die sich der jüd. Theologie widmenden Jünglinge diesfalls wenig Gelegenheit, sich Kenntnisse zu erwerben, und sich weiter theoretisch und praktisch auszubilden. (Schluß folgt.) Offener Brief über die. dritte Rabbiner-Versammlnng. Von Dr. Holdheim. iv. (Fortsetzung und Schluß.) So ängstlich unv schüchtern, ja engherzig die Fassung dieses Antrages ist, wie die Worte: „unbedingt", „ Ausnahmefall", „suspendirt" bezeugen, so hat er es doch in der Hauptsache ausgesprochen, daß ver Rücksicht auf die Erhaltung der zeitlichen Wohlfahrt, der Sicherstellung des Lebensglückes die Sabbathfeier weichen müssen. In dem diesjährigen K.-B. ist aus diesem Antrag nck 4 in der Position 3 blos Alles was zur Abwehr von Lebensgefahr dient, herausgehoben, dagegen die Rücksichten auf Wohlfahrt und Lebensglück preisgegeben worden. In den Beschlüssen (S. 173) wird angenommen, „daß wenn ein Stillstand im Berufsgeschäft die Existenz gefährdet, die Fortführung desselben am Sabbath durch Nichtjuden gestattet sei." Ich frage nun, welche Gründe haben die Commission bewegen können, den im vorjährigen K.-B. gestellten Antrag in diesem Jahre fallen zu lassen *)? Ist etwa die Ansicht, daß den Rücksichten, welche die Erhaltung der zeitlichen Wohlfahrt eines Individuums'oder gar einer Familie bedingen, von welchen das ganze Lebensglück abhängig ist, die Sabbathfeier weichen müsse, nicht tief genug in dem Religionsbewußtsein der Gegenwart begründet, daß die Kommission, welche dieses als ihren traditionellen Standpunkt bezeichnet, von welchem aus sie ihre Anträge motivire, darauf gestützt, diesen Antrag nicht hätte wagen dürfen? Das Resume S. 90 sagt: .„Auf dieser fortgebildeten, frischen und Frische einhauchenden Tradition fußen ihre Anträge" und macht dieses besonders im Interesse des Gottesdienstes geltend, auf welchen die Gegenwart einen bewndern Nachdruck lege und in ihm den hauptsächlichen Charakter eines Feiertages finde. Sollen ries nicht blos schöne Worte, sondern Resultate eines gemnden Denkens sein, die Anerkennung in der Ordnung und Gestaltung des Lebens for- *) Der von Wechsler gestellte und von dem Vers, angenommene Antrag S. 174, in gewissen Fällen Anordnungen zur Rettung zu treffen und selbst zu retten, unte:schcidet sich gar sehr von der Fortführung rer Berufsgeschäfte, wo ein Stillstand die Existenz gefährdet, in welchem Falle die Arbeit durch Nichtjuden gestattet ist.