Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 18 (2.5.1847)
- Date
- 1847-05-02
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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144 dem, so muß fort und fort gefragt werden: hält diese fortgebildete frische und Frische einhauchende Tradition, die doch uns ein historischer Name für die moderne Religionsanschauung sein soll, hält diese nicht die Erhaltung der zeitlichen Wohlfahrt für ein ungleich wichtigeres Ding als die Abhaltung eines öffentlichen Gottesdienstes, und legt die Gegenwart auf eine That, welche die Rettung des ganzen Lebensglückes eines Menschen zum Gegenstände hat, nicht einen weit größer» Nachdruck als auf den Gottesdienst? Freilich mochte die Kommission gefühlt haben, daß sie mit diesem Anträge, wenn er in der Versammlung durchginge, die gebundenen Gewissen frei geben würde, daß ein jeder, welcher am Sabbath sein Geschäft verrichtet, sich damit entschuldigen könnte, seine zeitliche Wohlfahrt, sein Lebensglück sei davon abhängig. Ist sie aber anderer Meinung? hält sie in der That diese Rechtfertigung für unzulässig? Von der Höhe ihres Princips aus gewiß nicht. Nun, warum spricht sie es nicht aus? Warum uahm sie den vorjährigen Antrag ohne alle und jedwede Motivirung zurück? Weil die Nothwendigkeit einer gründlichen Ausgleichung der Kluft zwischen Lehre und Leben jn Bezug des Sabbath nur um so gebieterischer sich herausgestellt haben würde, welches man trotz der Höhe des eignen Standpunktes gern vermeiden wollte. Ehe wir das Resume verlassen, wollen wir noch bemerken, daß, indem es dieKommisfionsansicht vom biblischem Sabbathsbegriff scharfsinnig vertheivigt, es unwillkührlich und indirekt ein Geständniß abgelegt, welches jene Ansicht stark compromittirt. Die Gegenwart, sagt es, lege auf den Gottesdienst einen besonder» Nachdruck, in ihm finde sic den hauptsächlichen Charakter eines Feiertages. Also nur die Gegenwart thue dies; und die Vergangenheit? Im talmurischcn Zudentbum ist es gewiß, daß der Gottesdienst nichts weniger denn als das Charakteristische des, Sabbath gegolten habe; wer am Sabbath ohne Gottesdienst blieb hat nicht den Sabbath als solchen entweihet, und wenn er auch damit eine Sünde begangen haben mag, so galt sie doch weder als eine spcciell den Sabbath berührende Sünde, noch für eine größere als die Vernachlässigung des Gottesdienstes an jedem andern Tage. Und im biblischen namentlich mosaischen Alterthum? Nun da war bekanntlich das Opfer der einzige und ausschließliche Cultus, an dem sich nur die Priesterschaft betheiligte und war übcrdieß der Ceutral-Cultus von der Art, daß die Bewohner des ganzen Landes an ihm sich nicht betheiligen konnten. Würbe also damals schon der hauptsächliche Charakter eines Feiertages lediglich in dem Gottesdienste gefunden worden sein, so wäre es der mosaisch-biblischen Zudenheit rein unmöglich gewesen, den Sabbath charakteristisch zu feiern. Aber das Resunw hat ganz richtig geurtheilt, daß die Gegenwart und nur die Gegenwart den hauptsächlichen Charakter eines Feiertages im Gottesdienste finde, das Alterthum kannte diesen Begriff nicht, fand vielmehr die Hauptfeier in der Ruhe. Diese Anschauungsweise gehört der fortgebildeten Tradttion, oder, wie wir es beim rechten Namen nennen, dem modernen Religionsbewußtsein, an, und mußte dem Alterthum durchaus fremd gewesen sein. Diesem modernen Bewußtsein giebt man sich in voller, rückhaltsloser Liebe hin, und nur die Kinder desselben mag man nicht als legitime anerkennen. Daß im Tempel der Opfercultus am Sabbath nicht unterbrochen werden durfte, läßt sich in der talmudischen Theorie, oder der der alten Tradition durchaus auf kein Princip zurückführcn, da die Sabbathruhe selber ein Cultus war und darum schon den'Opfcrcultus hätte entbehrlich machen müssen; wie nach dieser Theorie der Sabbath von Tefillin-Gebote dispensirt, weil er selber ein MX, Symbol sei, weshalb auch dicMechilta zum Dekalog ausdrücklich erklärt: ’JS? miSTl DTO1 flDl» niö rp&riO DDXJ TO “ID-D Drw» DHSD3, was soviel sagen will, als daß sie in der That einen nur durch einen Machtspruch gelösten Widerspruch enthalten. Daher ist die Unterstützung, welche die Commission für ihre Anträge in Bezug des Gottesdienstes aus diesem Umstande herbeibringt, äußerst schwankend und hat im Grunde, da die Tradition kein Princip hat damit ausdrücken wollen, wenig oder gar nicht zu bedeuten. Wir müssen auf die fortgebildete Tradition fußen, d. h. auf eigenen Füßen stehen und sagen, da die gegenwärtige Religionsanschauung den hauptsächlichen Charakter eines Feiertages nur im Gottesdienste finde, da ihr die Ruhe an sich gar nichts zu bedeuten habe, so müßte jede zum Behufe des Gottesdienstes erforderliche Thätigkeit am Sabbath auch dann vorgenommen werden dürfen, wenn das biblische Alterthum erweislich eine entgegengesetzte Ansicht aufgestellt hätte, da diesem der Gottesdienst für den Feiertag nicht so wesentlich gewesensein konnte, indem die Ruhe an sich schon wesentlich Cultus war, was bei uns, die wir hierin über die Bibel weit hinausgegangen sind, nicht mehr der Fall ist. — Das Resumä entwickelt noch viele ganz vortreffliche Ansichten in meisterhafter Fassung, denen wir aus voller Seele beistimmen, und haben wir nur da einen begründeten Widerspruch nicht zurückhalten wollen, wo eö nach unserem Dafürhalten die lebensvolle Anwendung dieser Ansichten gilt. — Und damit sei für heute unsere wichtigste Arbeit vollbracht, die ich nach kurzer Feier wieder zu beginnen gedenke. Bis dahin leben Sie wohl. Ihr Holdheim. Verlag der Z. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.