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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-04-11 · Heft 15 (11.4.1847) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 15 (11.4.1847)
Date
1847-04-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
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119 dem mosaischen Cultus im Allgemeinen, der das ganze Gebiet des Ceremonialgesetzes umfaßt, welcher den symbolischen Character durchweg nicht verläugnet, so hätte man ia nur auf das achten sollen, was er in Bezug des Sabbaths neben dem Arbeitsverbot oder dem Ruhegebot für einen Cultus noch anordnet, und man würde gefunden haben, daß neben der Ruhe noch das doppelte tägliche Opfer, welches doch gewiß ein symbolischer Cultus ist, und die Schaubrode O’JSii or6 oder die Brode des Angesichtes, geboten sind (Lev. 24. 8), deren symbolischer Character doch auch von der Commission nicht bestritten werden kann. Wie wäre, es nun möglich, neben dem symbolischen auch einen innerlichen Cultus in Bezug des Sabbaths gleichzeitig für ein und dasselbe Geschlecht festzustellen? Entweder befindet sich dieses Geschlecht im Zustande seiner natürlichen Ursprünglichkeit, vermöge welcher es Gedanken und Zeichen zu gleicher Zeit anschauet, das Geistige nur durch das Medium des sinnlichen Zeichens sich vergegenwärtigt, und der innerliche Cultus, die Sabbathweihe, ist ihm unverständlich, oder es ist aus diesem Zustande der Natürlichkeit und Unmittelbarkeit herausgetreten, hat sich in die Sphäre der Neflerion, vermöge welcher es Sinnliches und Geistiges trennt und sie einander gegenüberstellt, erhoben, und der symbolische Cultus hat seine Bedeutung für dasselbe eingebüßt. Ein Beweis, daß die Bibel dem Sabbath durchaus nicht eine eigentlich symbolische Bedeutung vindicire, fährt das Resume fort, sei der Umstand, daß der Sabbath im Dekalog sich finde. „In diesem sei der Grundriß der Glaubens- und der sittlichen Wahrheiten gegeben in einfacher, natürlicher Fassung, während die weitere Ausführung und die symbolische Befestigung der späternGesetzgebung überlassen sei. Das Sabbathgebot werde daher hier gleichfals als ein religiöses Gebot aufgeführt." Dieser letzte Schlußsatz vernichtet die Beweiskraft des ganzen Arguments. Denn ist das Sabbathgebot nur ein religiöses und steht dennoch mitten zwischen Glaubens« und sittlichen Wahrheiten, warum sollte es vo» dem Grundriß jener Wahrheiten ausgeschlossen werden müssen, wenn es zwar ein religiöses, aber nur ein symbolisch religiöses wäre? Etwas mehr würde der Beweis zu bedeuten haben, wenn er in folgender Weise geführt würde: Da der Dekalog im zweiten Gebote jedes Symbol von Gott verbietet, mithin von dem gewöhnlichen '.und einfachen Monotheismus des ersten Gebotes zur abstrakten Idealität Gottes hinaufsteigt, so möchte cs sonderbar Vorkommen, daß derselbe im Sabbathgebot nur einen symbolischen Cultus beabsichtigen sollte. Allein da nicht blos im Dekalog, sondern im ganzen übrigen Mosaismus dieser Begriff der abstrakten Idealität Gottes durchweg vorherrschend ist, so muß dieser mit einem symbolischen Cultus denn doch wohl verträglich sein. „Dann sei ja," fährt das Resume in seiner Beweisführung fort, „der Versöhnungstag ganz in derselben Weise (?) dargestellt wie der Sabbath; seine Bestimmung sei aber durchaus keine symbolische, hier sei der Zweck der Weihe des Menschen, nur in der spccifischen Bedeutung der Wiedervereinigung, offenbar, und aus diesem Zweck fließen denn dieselben Anordnungen wie für den Sabbath." Daß beim Versöhnungstage die Bedeutung der Wiedervereinigung eine specifische sei, möchte wohl sehr zu bezweifeln sein. Alle Weihe und Heiligung des Menschen hat die Bereinigung mit Gott zu ihrem Zwecke, und da diese selten oder nie von der Sünde ungestört bleibt, so ist jede Heiligung wesentlich Wiedervereinigung. Können wir daher auch nicht mit Bähr (U.S.534) in der Etymologie des Wortes ruttf und dessen Verwandtschaft mit der Wurzel 3W schon die Andeutung einer „Rückkehr" und Wiedervereinigung finden, so kann doch nicht geläugnet werden, daß die Sabbathweihe, sie möge bestehen in was immer, in Ruhe oder geistiger Thätigkeit, sofern sie Cultus ist, nichts Anderes als die Vereinigung oder richtiger Wiedervereinigung mit Gott zu ihrem Zwecke haben kann. Da nun der Versöhnungstag das Arbeitsverbot mit dem Sabbath gemein hat, so hat das Resumä gewiß recht, wenn es jenen, über welchen die Schrift weniger wortkarg ist, über den eigentlichen Zweck dieses Aufschluß geben laßt; daß es aber mit solcher Zuversicht behauptet, die Bestimmung des Versöhnungslages sei keine symbolische, hier sei der Zweck der Weihe offenbar, muß uns nicht wenig befremden. Denn worin besteht nach der ausführlichen Anordnung der Bibel Lev. 16 außer dem Fasten, das doch gewiß ein Aeußerliches und Symbolisches ist, die Weihe am Versöhnungstage? Zn Opfer und nichts als Opfer, ein vielfältiger Opferritus zeichnet diesen Tag und dessen erhöhete Weihe aus, unv dies Alles wäre nichts Symbolisches? Wenn also die Bibel au diesem Tage wie am Sabbath die Ruhe gebietet, so möchte dadurch, daß man die symbolische Bedeutung derselben nicht gelten ließe und sie nur als Mittel der Weihe betrachtete, für die Ansicht des K. B. sehr wenig gewonnen sein, da die Ruhe hier nicht Mittel einer geistigen, sondern einer symbolischen Weihe sein mußte, indem der Charakter der Weihe am Versöhnungsfeste auf biblischem Standpunkte offenbar ein symbolischer ist. Eine andere oder höhere Weihe als die symbolische am Versöhnungstage ist, wie wir das in Bezug des Sabbath behaupteten, lediglich das Product späterer geichichtlicher Entwicklung, welche der Bibel nicht gewaltsam

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