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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-04-11 · Heft 15 (11.4.1847) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 15 (11.4.1847)
Date
1847-04-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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118 den diese Identität deS Sinnlichen und Geistigen aufgehört habe, ein adäquater Ausdruck dieses durch jenes nimmer gefunden werden könne, das Zeichen daher seine Bedeutung einbüße." Es muß vor Allem anerkannt werden, daß das Rcsunw das Wesen und die Bedeutung des Symbols richtig gezeichnet und in den zutreffendsten Ausdrücken wiedergegcbcn habe, aber aber cs darf auch nicht verkannt werden, daß, indem dieses ihm gelungen ist, cs auch gegen alle weitere Ausführungen, die es auf die gegebene Erklärung stützt, die stärkste Blöße gegeben habe. Denn ist das Symbol darum vergänglich und hat cs deßhalb in der Gegenwart seine Bedeutung wirklich cingebüßt, weil da, wo die Reflexion mehr herrsche, für den Denkenden die Identität des Sinnlichen und Geistigen aufgchört habe, ein adäquater Ausdruck dieses durch jenes nimmer gefunden werden könne, so muß es für eine frühere Zeit, in welcher das Menschengeschlecht in seiner natürlichen Urspünglichkeit.Gedanken und Zeichen zu gleicher Zeit angeschaut, jenen nur durch das Medium dieses sich vergegenwärtigt habe, nothwcndig gewesen sein, und wie für den gegenwärtigen Menschen auf vem Standpunkte der Reflexion die Identität des Sinnlichen und Geistigen aufgehört habe, mithin eine in solche Form gegossene Gottesverehrung für ihn rein unmöglich geworden, so muß für den Menschen im Zustande der Ursprünglichkeit ein Dualismus zwischen Sinnlichem und Geistigem noch nicht existirt haben und eine in solcher Form gegebene Gottesverehrung für ihn absolut unmöglich gewesen sein. Diese These und Antithese sind so bündig in einander ge- fügt, daß sie logisch unmöglich aus einander gehalten werden können. Nun frage ich, ehe wir werter gehen: Was ist das Wesen der Sabbath-Znstitution? Sie steht in beiden Dekalogen zwischen lauter Sittlichkeitsgesctzen mitten darinnen eingeschlosscn; ist sie ein reines Sittlichkeitsgesetz? Es muß mit Nein geantwortet werden. Was ist sie denn? Sie ist eine Gottesverehrung, sie ist wesentlich Cultus, mag sie die Befestigung von Glaubcnswahrheiten oder Sittlichkeitsgesctzen zum Zwecke haben, so ist sie, solange sie nicht abstrakte Idee oder Sittlichkeit selber ist, nichts anderes als Gottesverehrung, als Cultus. Worin besteht nun aber eigentlich das Wesen dieses Cultus , dieser Gottesverehrung? Zn der Ruhe selbst, oder in einer erst durch diese zu vermittelnden Weihe und Heiligung? Der K.-B. antwortet: in letzterem. Zst diese Weihe und Heiligung, frage ich weiter, symbolscher, oder rein innerlicher, geistiger Natur, wie Erhebung und Andacht? Sie ist, antwortet der K.-B. letzterer Art. Aber ist ein solcher innerlicher, nicht symbolischer CultusEH^^ die geistige Weihe und Erhebung, bei welchem Mistiges von Sinnlichem in der Reflexion streng geschieden wird, dem Menschen des Alterthums, dem mosaisch-biblischen Menschen im Zustande seiner natürlichen Ursprünglichkeit, in welcher er Gedanken und Zeichen zu gleicher Zeit angeschaut, möglich, psychologisch möglich gewesen? Das Resunw des Präsidenten und Referenten des K.-B. antwortet im Namen der Commission: Nein! Nun mag es Zusehen, wie es bei solcher Unmöglichkeit den K.-B. noch vcrtheidigen kann. Also in der bloßen richtigen Erklärung des Symbols und der Unterscheidung desselben von seinem Gegensätze, der Innerlichkeit, wie beides in dem Nesumö richtig gegeben ist, lag schon für die Commission, wenn sie nur auf die symbolische Auffassung des Sabbath reflektirt hätte, die Nothwendigkeit er'ngeschlossen, in dem Wesen der Sabbath-Jnstutr'tion gleichwohl die Symbolik und nur die Symbolik zu finden! Wenn aber, wie das Resunw weiter anführt, die Commission daher glaube, den Sabbath weit tiefer erfaßt und ihm seine Dauer weit mehr gesichert zu haben, indem sie ihm einen bedeutsamen Zweck gegeben habe, so möchte man, von dem selbstredendenEinwurfe abgesehen, daß es sich hier nicht um einen bedeutsamern, sondern nur um den wahren in der Bibel begründeten Zweck handle, und daß der wahre immer auch als der bedeutsamste angesehen werden müsse, die Commission fragen, ob es denn so durchgängig wahr sei, daß auf dem Grunde des Mosaismus ein vorübergehender Zweck, nämlich ein in der Symbolik einer mosaischen Jnstutition begründeter dem dauerenden und bleibenden gegenüber als ein weniger bedeutsamer anzusehen sei? Nach dem Nesunw könnte man versucht sein, dem mosaischen Opfer statt des symbolischen und vorübergehenden lieber einen bedeutsamcrn und bleibenden Zweck zuzuschreiben. Daß die R.-V. nicht dieser Meinung ist, hat sie mit ihrem Beschluß über die Vergänglichkeit des mosaischen Opfercultus hinlänglich bewiesen. Es mag über den Zweck des Sabbath im Mosaismus gestritten werden, ob er in Ruhe oder in Weihe bestehe, darin müssen alle Ansichten übcreinstimmen, daß dieser Zweck wesentlich Cultus sei, da Alles, was nicht Wahrheit selber ist, und nur eine Wahrheit veranschaulichen, wie Alles, was nicht Sittlichkeit selbst ist und nur die Sittlichkeit befestigen soll, seinem Wesen nach nichts Anderes denn Cultus sein kann. Die Frage ist daher nur, welchen specifischen Character dieser Cultus habe, ob einen innerlichen, wie Weihe und Heiligung, oder einen symbolischen wie Ruhe? Nein dächte ich, hatte man sich doch nur im Mosaismus umsehen sollen, was für einen Cultus dieser anordnct, irgend ein Analogon aufsuchcn müssen, daß dieser irgendwo einen rein innerlichen Cultus feststellt. Abgesehen von

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