Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1847)
- Date
- 1847-04-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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117 rnaligr Ständeversammlung, die auch beschloß, auf Verbesserung des Zustandes der Israeliten bei dem Königlichen Kabinetministerinm anzutragen — und was besonders erfreulich war, in ihren Debatten über diese Frage einen bis jetzt noch nicht vorgekommenen besseren Geist und eine edlere Rechtsachtung verrieth. Die Negierung zögerte zwar lange Zeit, brachte aber doch im Jahre 1936 einen Gesetzentwurf ein, der einer humanen Richtung huldigte, indem er einige grundlose Beschränkungen aushob, den Zutritt zu den Gewerben gestattete, und auch für die Verbesserung der inneren Verhältnisse Sorge trug. Allein jetzt waren es gerade die Stände, welche auch jenen mäßigen Concessionen gegenüber sich schwierig zeigten, und namentlich an dem ersten Artikel, der da aussprach, daß die einheimischen Juden mit allen Landeseinwohnern gleiche Rechte und Pflichten haben sollen, soweit nicht das gegenwärtige Gesetz Ausnahmen vorschreibe, großen Anstoß nahm. Wieder erzeugte der Tod des vorigen Königs einen langen Stillstand, und die huldreichen Zusicherungen, welche der jetzige König bei seiner Thronbesteigung ertheilte, verwirklichten sich nur so weit, daß im Jahre 1842 unter Mitberathung der Stände ein Gesetz zu Stande kam, welches die Juden zum Betriebe der Gewerbe zuließ und sie zu Angehörigen der Gemeinden ihres Wohnortes machte; sonst aber ihnen jedes Staats- und Gcmeindcaut versagte, keinen Grundbesitz gestattete, die Ehen noch erschwerte, ja sie zur Fortzahlung der Schutzgcldcr an die Herrschaften verpflichtete. Sie sehen also, daß die Vertreter des hanöverischcn Volkes in derJudensrage noch weit von dem Standpunkte entfernt sind, zu welchem anderwärts höhere politische Bildung, Rechtssinn und Humanität längst geführt, und ist dieses auch nicht zu verwundern, wenn man an den unerhörten Druck und die noch uncrhördere Geringschätzung denkt, welche vor noch nicht langer Zeit im Volke gegen uns vorwaltete, und von welchen ich als Beleg nur das anführe, daß im Kalembcrg'schen jeder Jude, der eine Kirche betrat, eine harte Geldbuße bezahlen, während gar in Lüneburg alljährlich eine Bekehrungspredigt angchört werden mußte. Die Regierung, welche solche Entehrungen aufhob, stand da noch immer höher, als das Volk, welches sie duldete. Allein bei der geburtsrechtlichen und scharfanstokratischen Richtung, welcher die jetzige Verwaltung huldigt, wäre es ungereimt, eine Lösung der Judenfrage in dem rechtlichsten und humansten Sinne des Wortes von ihr zu erwarten. Es ist schon genug, daß Regierung und Stände in dem gegenwärtigen Gesetze auf dem Wege christlicher Melde fortgeschritten, indem sie jene so harten und entwürdigenden Rechtsbe>'chränkungen, wie das Verbot des Grundbesitzes, der Uebrrtragnng von Forderungen an die Christen auf andre, und die abgesprochene Glaubwürdigkeit jüdischer Zeugnisse und Hanvclsbücher und vor Allem die Entrichtung des Schutzgelves ausgehoben. Einmal und in so rascher Zeit, der Menschlichkeit unv Milde, welche das Christenthum lehrt, Folge gebend, - so hoffen wir-werden Negierung und Stände nicht dabei stehen bleiben, sondern auch der christlichen Menschenliebe gerecht zu werden suchen, die so lange ein leerer Schall ist, als nicht einem jeden im Staate, sein Recht als Mensch unv Gottcökind eingeräumt ist.— Offener Brief über die dritte Nabbiner-Versammlung. Von Dr. Hold heim. IV. (Schwerin den 4. Deccmber. Lieber FreundIch bin in meiner Besprechung der Debatte über die Sabbathfrage beim ersten Resum« des Präsidenten angelangt und könnte, so dieses weiter nichts als die bisherigen Ergebnisse der Debatte in Kürze wicdergäbe, es füglich übergehen; allein es verbindet damit eine Kritik einzelner in jener besonders hervorgetretenen Ansichten und so muß es sich denn wiederum auch senerseiis eine Kritik gefallen lassen. Dieser Umstand rührt von der doppelten Eigenschaft des Präsioculen her als solchen und als Referenten der Sabbathscommission, die ihm die zweite Aufgabe überweist, die Debatte zu resumiren unv die in ihr hervorgehobenen einzelnen Angriffe auf den K.-B. zurückzuweisen. Im Interesse des K.-B. mochte es gelegen haben, mit diesem Nesunw nicht bis zum Schluffe der Debatte zu warten, vielmehr die noch nicht ausgetretenen Debattanten auf den Standpunkt des vertheidigten K.-B. zu stellen und etwaigen neuen Angriffen vorzubeugen, woraus der Versammlung nur ein Zeitgewinn erwachsen konnte. Das Resumü beginnt damit, den K.-B. gegen die symbolische Auffassungsweise und deren Folgerungen auf den Arbeitsbegriff sicher zu stellen. „Es habe die Commission," sagt eö S. 86 ff. „in dein Wesen der Sabbath-Institution keine Symbolik gefunden, das Symbol als sinnlicher Ausdruck einer Idee fei wandelbar, könne zu verschiedenen Zeiten eine Umgestaltung erfordern, um die Idee vollkommen zu vergegenwärtigen, ja es sei ganz und gar vorübergehend, da das Symbol seine eigentliche Bedeutung nur für eine frühere Zeit habe, tu wc'eber das Menschengeschlecht in seiner natürlichen Ursprünglichkeit Gedanken und Zeichen zu gleicher Zeit ungeschaut, jenen nur durch das Medium dieses sich vergegenwärtigt, dieses aber als einen durchsichtigen Spiegel für jenen erkannt habe, währeus gegenwärtig die Reflerion mehr herrsche, .f0ken Denken-