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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-04-11 · Heft 15 (11.4.1847) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 15 (11.4.1847)
Date
1847-04-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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116 christlichen Mild/Ansah, und die starken Unebenheiten des Judengesetzes von 1N3 wenigstens Ln der Praxis zu mildern suchte. So ließ sie da, wo sie eine persönliche Würdigkeit gewahrte, mehrmals Ausnahmen von den gesetzlichen Beschränkungen eintretcn, beförderte die Juden zu Aerzten, und kürzlich auch in der zweiten Stadt des Landes, in Eisenach, einen talentvollen Juristen mosaischer Religion zum Advokaten, wie sie denn auch den jüdischen Cultus - und Schul - Dienern eine vollkommen gleiche Stellung mit den christlichen einräumte und beide Anstalten in wahrhaft hochherziger Weise unterstützt. — Allein die Stände, und besonders die aus Kreisen, wo noch keine Juden wohnen, zeigten sich derselben wenig geneigt und gaben namentlich in Beziehung auf Erweiterung des Umzugsrechts den gewöhnlichen Befürchtungen der Betriebsfertigkeit der Juden Raum. Doch hoffen wir, daß — wie nicht zu zweifeln — wenn der bei den jetzigen Ständen sich hervorrhuende politische Fortschritt in einer wahrhaften Gesinnung und höheren Achtung vor dem Rechte seinen Grund har, dieses sich auch in Betreff der Rechtsansprüche einer bisher zurückgesetztcn Glaubeusgemeinde bekunden werde, und zwar um so mehr, als diese selbst in Folge ihrer fortgeschrittenen Bildung diese Zurücksetzung sehr schmerzlich empfindet und sehnsuchtsvoll einer Verbesserung enigegenharrt. Die deßfallsige Petition schilden mit kurzen, aber wahren und treffende« Zügen und weiß auch sehr überzeugend das Unhaltbare der Bedenken darzustellen, die bei der Vorlage res Gesetz-Entwurfes von 1825 in der Mitte der damaligen Stände - Versammlung laut geworden. Es heißt in jener Eingabe u. A.: „Kann derjenige, den man als Fremdling im Staate behandelt, alle Gefühle der bevorrechteten Landeskinder theilen? Kann man uns, die wir auf wenige Orte beschränkt, im Verkehr mit den übrigen Unterthanen gehemmt, vom Erwerbe des Grundeigenthums im Ganzen ausgeschlossen, deßhalb tadeln, daß (wenn cs auch wahr wäre) wir uns den übrigen Unterthanen nicht näherten? Wir sollen schwimmen können, bevor wir in's Wasser dürfen? Ist es wahr, daß wir uns absonvern. so hat der Staat die Pflicht, durch die Gewährung aller bürgerlichen Rechte uns den übrigen Unterthanen zu nähern. Vertrauen erzeugt Vertrauen; Liebe erzeugt Liebe rc." „Auch der Messiasglaube kann nicht mehr in Betracht kommen. Der Glaube, daß dereinst ein Gottgesandter kommen wird, um alle Religionen der Erde zu vereinigen, um alles Schlechte aus der Welt zu verbannen, ist in der That so unschuldig, daß man darin nichts Staategefährliches erblicken kann. Auch schaue man auf uns selbst, wie wir uns jetzt schon in unsere bürgerliche Verhältnisse eingelebt haben, und wie gewiß Keiner^on uns dt^Lust verspürt, nach Palästina auszuwandern rc." „Wären wir aber auch — so schließt bescheiden die Petition — im Jrrthum befangen, könnte zur Zeit von einer völligen Gleichstellung der Juden mit den Christen keine Rede sein, so glauben wir doch mindestens darauf rechnen zu dürfen, daß die Judcnordnung von 1823 einer Revision unterworfen, daß die uns . am meisten beschränkenden Bestimmungen aufgehoben werden. —; Dieses Ersetz ist nämlich, wie es ausdrücklich in demselben heißt, mit gebotener Rücksicht auf den damaligen Zustand der Juden j erlassen worben. Unser Zustand ist aber jetzt ein ganz anderer, j Von den damaligen ältern Juden, welche man früher nur wenig! beachtet, leben jetzt nur noch wenige. Die meisten von uns sind bereits in Schulen und Synagogen herangebildet worden, die seit 23 Jahren von unserm Staate streng beaufsichtigt worden sind. Dadurch hat sich zu einem geläuterten menschlichen Gefühle das Gefühl der politischen Würde gehoben und müssen wir uns daher jetzt höchst unglücklich fühlen, wenn dennoch so harte Beschränkuni gen, wie sie in der Judenordnung von 1823 enthalten, fortdauern! sollten." Rechtserweiterungen in Hanover. (Hanover, im März) — Sie werden bereits in den politischen Blättern von den Gesetzvorlagen über die Rechtsverhältnisse der Juden gelesen haben, welche die Stände genehmigt, ja hinsichtlich des Grundbesitzes noch erweitert haben. Demungeachtet ist cs nur ein dürftiges Maas von Zugeständnissen, ein nur kärgliches Einräumen dessen, was anderwärts längst in weit größerem Umfange gefordert, in weit größerem Umfange gewährt worden ist. Aber wir Hanoveraner freuen uns auch dieser geringen Gabe und wer die vorherrschende Gesinnung in unserem Lande und namentlich die neuere Geschichte der jüdisch-bürgerlichen Verhältnisse kennt, wird dieses auch ganz begreiflich finden. Bald nach dem Aufhören der Fremdherrschaft traten wir zum Lohne dafür, daß wir sie mit zerstören halfen, mit unser Blut für deutsche Nationalität unv deutsche Freiheit verspritzten, wiein die alten schmählichen Verhältnisse ein. Schutzbriefe mußten wieder für theueres Geld gelöst werden; die Zünfte (des Staates und Kriegsdienstes nicht zu gedenken,) uns wieder die Aufnahme wehren, die Handelsbefugnisse große Beschränkungen erleiden; ja selbst die Anwendung des natürlichsten und sittlichsten Rechtes, die Erlaubniß zur Eingehung einer ehelichen Verbindung von der Gnade erbeten und erbettelt werden. Da schien bei dem politischen Aufschwünge, der in den Jahren 1830 und 1831 auch des hanövrischcn Volkes sich bemächtigte, auch uns ein Hoffnungsstern aufzngehen. Wir wendeten uns an die da-

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