Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1847)
- Date
- 1847-04-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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115 Anmerkung. Es ist schwer zu begreifen, warum alle neue Uebersetzer und Ausleger durch Umschreibung der Benennung Bier ausweichen, da es doch keinem Zweifel unterliegt, daß der Gebrauch dieses Getränkes schon vor historischer Zeit lange vor Moses in Egypten bestand, noch bevor dieses den Weinftock kannte. Die Mythe schreibt die Erfindung desselben dem Osiris zu, Herodot sagt II. 77. „Der Wein der bei ihnen gebräuchlich, wird aus Gerste gemacht, denn Neben gibt es in ihrem Lande keine." Dio dor I 20. „Wenn in einem Lande der Weinstock nicht fortkam, lehrte er — Osiris — ein Getränk aus Gerste bereiten, das an Wohlgeruch und an Stärke dem Weine beinahe gleichkömmt." Die Talmudisten, welche in Persien und Syrien gelebt, kannten vielleicht den egyptischen Gerstenwein, den ihre Vorfahren daselbst tranken, nicht mehr, das sollte aber unsere neuen Talmudisten nicht abhalten, seine Identität mit dem Mosaischen “üty wofür sie doch keine andere bestimmte Bedeutung anzugeben wissen, anzuerkennen. Der Zusatz des narkotischen Hopfens bei unserem Biere verhindert das Essigwerden zwar nicht, verzögert aber dasselbe bedeutend. 6) Bei der im fünfzehnten Jahrhundert erfundenen Kunst aus Getraide ein geistiges Getränk zu destilliren, das nur möglich, so lange keine sauere Zersetzung dabei stattfand, bei der auf die Gesundheit oft sehr nachtheiligen Wirkung der so plötzlich abgeänderten Lebensart; bei der Unverdaulichkcit der ungegohrcnen Mazoth, bei vielen, besonders, bei Greisen, bei Kindern und kränklichen Leuten, sollte der mäßige Genuß des Brandweins, eher als Mittel empfohlen, als zum Gebrauch untersagt sein. 7) Außer den ethischen, politischen und Ritualgesetzen ertheilte Moses auch symbolische Vorschriften, das heißt sinnbildliche Vorstellungen, zur Erinnerung au Begebenheiten, zur Erweckung reiner, sittlicher und heiligender Gesinnungen, diese sind zweierlei Art, materielle, wie Festefeier, Speisegesetze u. s. w. und ideelle, wie die Reinigungsgesctze nach Berührung unreiner Gegenstände: wenn der Genuß des Blutes, des Talgs, und an Ostern des gesäuerten Brodes untersagt ist, kann ein Messer, mit dem ein Thier geschlachtet, Talg oder Brod geschnitten worden, von' den daran hangen gebliebenen Resten gcreiniget ist, wieder in seiner vollen Integrität hcrgestcllt werden; bei den Ideellen kann dieser Fall nicht eintreten. Der Mensch, das Gefäß, , die mit einem unreinen Gegenstände in Berührung gekommen sind, haben in ihrem Wesen gar keine Veränderung erlitten, eine Restitution kann daher nur wie ihre Verunreinigung, in der Idee statt finden, sie besteht bei Menschen, und bei Geräthen womit eine Arbeit vollführt wird, in Waschen, Baden und in einem bestimmten Zeiträume, bei manchen Gegenständen sogar in der Zerstörung. Die Gesetze der Verunreinigung sind erloschen, und es kann um so weniger von ihnen auf reelle Gegenstände eine Analogie statt finden. Demnach wären alle Geräthschaften, die von verbotenen Gegenständen gereiniget sind, zu jedem weiteren Gebrauch zu verwenden, und vorzüglich wären die für manche Haushaltung unerschwinglichen Auslagen, für doppelte oft dreifache Anschaffung von Haus- und Küchengeräthe als nicht erforderlich zu erklären. Jakob Bentu ga. Geschichte des Tages. Rabbinerwahl in Schwerin. (Schwerin, im März.) — Ich beeile mich. Ihnen zu melden, daß die Wahl eines Rabbinen für die Gemeinden unseres Großhcrzogthums auf Einhorn in Birkenfelv gefallen. Alle Gutgesinnten freuen sich über diesen Entschluß unseres Oberrathes und hoffen zuversichtlich, daß der Neugewählte in dem erleuchteten Geiste unseres Holdheims fortwirken werde. Möchte er recht bald sein wichtiges Amt antreten, da sein Vorgänger nun bald aus unserer Mitte scheiden dürfte. — Schritte für jüdisch-bürgerliche Verbesserungen. Aus dem Weimarischen. — Unter den verschiedenen Petitionen, welche bei den jetzt versammelten Ständen eingereicht worden, befindet sich auch eine um Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden, welche hoffentlich von besserem Erfolge sein wird, als dieses mit früheren der Fall war. An Letzterem trägt weniger die Regierung, als die Stände die Schuld, welche bis daher in der Iudenfrage sich nicht auf den Standpunkt zu erheben vermochten, welchen Rechtachtung, Humanität und ein vorurtheilsfreier Blick in die Geschichte der Juden gleichmäßig fordern. Zwar hat auch die Regierung einer vollen Emancipation noch nicht das Wort geredet; aber man muß ihr doch nachsagen, daß sie die Verhältnisse freier, ich möchte sageMwüt ein» gewissen