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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-04-11 · Heft 15 (11.4.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 15 (11.4.1847)
Date
1847-04-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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2 Mos. HL 15. 19. 20. 34. 39. frierpunktes auszusetzen. Nur nach diesen unbestrittenen naturgeschichtlichen Voraussetzungen sind wir im Stande, > aus folgenden Hauptstellen der mosaischen Gesetze uns einen richtigen Begriff von den Wörtern ycn ,nso zu verschaffen: Sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brod nso ’np penn rr-w pm essen, den ersten Tag schon müßt ihr den Sauerteig aus euern Häusern entfernt haben rc. Sieben Tage soll kein Sauerteig in euern Häusern zu finden sein, denn wer nseno ißt rc. Kein nscra sollt ihr genießen, in allen euern Niederlassungen sollt ihr niSD essen. Das Volk nahm seinen Teig bevor er noch sauer geworden porr niui in ihren Backtrögen, eingebunden in ihre Gewänder, auf ihre Schultern. Sie buken — Ln Sukoth — von dem Teig, den sie aus Mizraim gebracht, Mazothkuchen, denn er war noch nicht sauer — — Es erhellet aus diesen Stellen im Einzelnen wie im Zusammenhänge, daß nur von Brodbereitung die Rede und, daß unter nxnm pen nur die Essiggährung verstanden ist, weil diese Worte sich nur auf — bereits essigsauer gewordner Teig — beziehen, und nur mit demselben gedacht sind; und daß luLv Brodteig, der noch nicht essigsauer geworden bedeutet. Daß die Benennung pvrrnur der Essiggährung keineswegs, aber der geistigen zukömmt, beweist noch über dies die Stellet B. Mos. 6,3 wo “üitf pern p' pon Essiggährung, der geistigen “OtfD p' entgegen gesetzt ist.- Folgegerecht schließt daher der Talmud, daß nur durch die gewöhnlichen 5 Brodfrüchte der Pflicht des Mazothessens Genüge geleistet werden kann, und daß* nur bei diesen das Wawothsverbot statt findet. Bei dem Zuge derLsraelit^^r ZamMnach Sukkoth, derdoch einen da sie nich? lagert haben Rande der die^geistige den7M«>^schHM^s setzen läßt,!ähe^e^Wptische^Nacht sich geschon am zldeÄo Tag am anlaHten^mMte bereits m Teige begonnen haben. sie buken aber dennoch Mazothkuchen daraus .pan xb »3 Demnach scheint es zweckmäßig, und^wärc mit allen bisherigen Beschlüssen sämmtlicher bisherigen Versammlungen im Einklang, wenn eine hochwürdige vierte R. - V. zu erklären für gut fände: 1) Das Gebot des Mazothessens wird nur erfüllt, sowie das Chamotzverbot nur stattfindet bei Ankbendung des Mehls der fünf Brodfrüchte, und zwar nur nach Art der Brodbereitung mit Wasser. 2) Das Chamotzverbot findet nur statt, bei eingetretener Essiggährung, oder durch Beimischung von Sauerteig. Mehl von allen übrigen Früchten als von Reis, Hirse, Mais, — Türkischkorn, — Heiden, — Buchwaizen, — Erdäpfeln und sonstige meblenthaltenden Früchten, sind mit Wasser bereitet, selbst nach eingetretener Essiggährung zum Genüsse erlaubt. 3) Getraidekörner der fünf Brodfrüchte, die nach vollendeter Reife noch auf dem Halm stehend, so wie bereits geschnitten ein Geströh, selbst bereits ausgedroschene, die durch Regen oder sonst einen Zufall genäßt worden, so lange keine Zersetzung der Bestandtheile erfolgte, und sie noch ihre Keimkraft erhalten haben, und noch zur Erzeugung von Weingeist geeignet sind, so wie aus ihnen bereitetes Mehl, das keine Zersetzung seiner Bestandtheile erlitten hat, was daraus zu erkennen ist, daß keine ungewöhnliche Zusammenballung, keine Verschimmelung und kein fauliger Geruch sich dabei bemerklich macht, unterliegt keinem Verbote. 4) Jede Speisebereitung aus Mehl, mit Wein, Milch, Eier, Butter, Oel und mit allen sonstigen Flüssigkeiten ist zulässig. Jedoch ist Mehl aus den Brodfrüchten> mit Weinessig, oder mit sonst in Essiggährung übergegangenen'Flüssigkeiten nns als vollständig erzeugter Sauerteig Mosaisch, als weder zum Genüsse, noch im Hause zu behalten erlaubt.*) 5) Ein aus Getraide bereitetes geistiges Getränk, das lange vor Moses beim Volke in Egypten in Gebrauch war, und von ihm unter der Benennung ns» dem Nasirear, in gewissen Fällen auch dem Priester, sonst aber nirgends zum Genüsse untersagt ist, unterliegt auch am Pesachfeste keinem Verbote. *) pen gesäuert, übersäuert. So geschieht es oft, daß bei allzulangem Fortsetzen der Gährung ein schmackloses, fast ungenießbares übersäuertes Brod aus dem Ofen kommt.

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