Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1847)
- Date
- 1847-04-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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108 Schlachtens allerdings sehr zu empfehlen sein; nur darf dieser humane Sinn nicht, wie auf dem Standpunkte starrer talmudischer Gesetzlichkeit, zur Karrikatur gemacht werden und noch weniger, wie dies bisher namentlich in Bezug auf jüdische Reisende der Fall ist, grausame Härte gegen Menschen zur Folge haben. So viel für beute; demnächst, wenn Gott will, ein Weiteres. Hoppftätten, im Febr. 1847. Einhorn. Geschichte -es Tages. Lehrer und Matrikel. (Aus Bayern.) — Als bei dem jüngsten Landtage so viele Stimmen gegen das harte Matrikelgesetz laut wurden, äußerte der damalige k. Commissär, Ministerialrath jetzt Regierungspräsident von Zenetti: „Der tz. 13. der von Ansässigmachung dee Israeliten über die Matrikelzahl handelt, ist stets mit Rücksicht auf den Geist und Zweck des Ediktes vollzogen und mit größtem Wohlwollen angcwcnvet worden, sofern man Überzeugtsein konnte das auf ihn mit vollem Ernste und mit redlichem Sinne ein Anspruch gemacht werden wolle." Niemand wird in Wahrheit verkennen, daß der §. 13, den §. 12 mildere, dagegen aber zeigt auch die Praxis, daß ohne diese Milderung die Härte des Gesetzes ganz unerträglich wäre, fast kein Jüngling sich veranlaßt sehen könnte, auf irgendein bürgerliches Gewerbe sich ansässig machen, oder auch nur einem solchen sich widmen zu wollen, daihm ja roch jede Aussicht nicht nur auf Niederlassung, sondern auch auf Betrieb abg schnitte wäre. Diese Milderung würde jedoch nur dann erst wahrhaft das sein, was sie nach der Darstellung des k. Commissärs sein soll, wenn die Handwerker, Ockonomen und überhaupt alle jene, welche sich auf ein reelles Gewerbe ansässig machen, von dem Matrikelgcsetze ganz befreit waren. Nun sind sie das aber nicht, sondern sie können erst dann auf einen Gnadenmatrikel Anspruch machen, wenn kein anderer erledigt ist. Ist wirklich ein Matrikel erledigt, so wird er ihm zugetheilt und will sich alsdann ein Jsraclite als Kaufmann oder auf ein Frcigcwerbe ansässig machen, oder kommt ein Oekonom, ein Handwerker, dem die Gemeindeverwaltung nicht wohl wollte und ihn mit der Beschuldigung belastete, er habe Neigung zum Handel gezeigt und wenn auch alle Vorbedingungen erfüllt sind, so ist jene Gnade verwirkt und die armen Supplikanten werden zurückgcwiesen, bis der Tod eine Matrikelstelle erledigt. Jene Milderung ist daher nur relativ und die Bestimmung in §. 12, wonach die Israeliten vermindert werden sollen, keinesfalls ausgelöscht, als stünde sie nicht mehr im Edikte. Goit gebe es wäre so, wir wollten es mit dankbarem Herzen anerkennen! Indessen, was nicht ist, wird werden! Die Negierung theilt das Wohlwollen der Kammer und unser hochherziger König ist zu gnadenvoll und liebreich gegen alle seine getreuen Unterthanen, daß die Bitten seiner israelitischen gewiß nicht unerhört bleiben werden. Die Hoffnung, daß das Matrikelgesetz bald ganz verschwinden werde. hat Viel für sich und wird auch sicher nicht getäuscht werden. Indessen jetzt besteht jene Bestimmung noch und wird mit ihrer ganzen Strenge auftecht gehalten, -so daß, was früher der Fall nicht war, auch Religionslehrrr, die sich als solche ansässig machen wollen, eines Matrikels bedürfen und nicht die Begünstigung des $. 13 genießen. Dem Geiste des Gesetzes nach, sowie nach der ganzen Auffassung desselben von Seiten des genannten k. Regierungscommissärs, ist das freilich nicht wohl begreiflich, denn wenn es blos Absicht des Gesetzgebers war durch das Matrikelgesetz die Juden vom Schacher abzubringen, so hätte wohl der vorschriftsmäßig gebildete und geprüfte Lehrer den ersten und nächsten Anspruch auf die in $. 13 enthaltene Begünstigung. Wie sollen und können wir uns aber über die Gesetze beklagen, wenn Israeliten selbst so egoistisch sind, dieselben noch drückender und beschwerlicher zu machen! was soll man von denjenigen halten, die das Gesetz wirklich begünstigt, daß sie keinen Matrikel brauchen, aber dennoch einen für sich ansprcchen, weil vielleicht ihre Kinder oder Kindeskinder einen Vortheil daraus ziehen können! Doppelt invignirend ist aber ein solches Verfahren, wenn es ein israelitischer Lehrer sich zu Schulden kommen läßt. So ist der ElementarlehrcrSerf zu K. schon vor vielen Jahren ansässig geworden, ohne daß er eines Matrckels bedurfte und ohne daß er jemals eines Matrikels bedurft hätte, denn die Elementarlehrer sind ausdrücklich von dem Gesetze begünstigt, uns dennoch hat er darum nachgcsucht, er will einen Matrikel, er wolle diese Begünstigung nicht, so daß nach einem höhern Negierungsspruche ihm auch ein Ma. trikel zugcstanden wurde und ein anderer Supplikant nun vielleicht auf Jahre hinaus keine Aussicht hat, sich ansässig zu machen oder zu verehelichen. Jeder Mann von Ehre würde stolz darauf sein und sich freuen, von einem solchen Ausnahmsgesetze besteck zu sein. Statt dessen aber die wenigen und spärlichen Begünstigungen aus Selbstsucht noch schmälern ist gewiß eines jeden Wohlgesinnten und ganz besonders eines Lehrers durchaus unwürdig. Man könnte fragen, was will denn Serf davon, daß er nach einem Matrikel strebt? Das kann ich Ihnen nun grade nicht bestimmt angeben. Manche sagen, er wolle denselben