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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-04-04 · Heft 14 (4.4.1847) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 14 (4.4.1847)
Date
1847-04-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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107 Verbindlichkeit auch mit der Tradition vom rituellen Schlachten. Die Worte rot ,r3rw welche auch in Bezug auf Schlachten für Waldteufel und sogar auf Menschenmord (S. Gene,'. 22, 10. Levit. 17, 7. Deuter. 32, 17. 1 Könige 13, 2 und 18, 40 u. a. O.) gebraucht werden , entbalten gewiß nicht die entfernteste Andeutung von einer solchen traditionellen Bestimmung. Vielmehr spricht Folgendes offenbar gegen die biblische Geltung derselben. Nach der Tradition fällt nämlich alles in nicht ritueller Weise Geschlachtete unter die Kategorie von Pbsj und nur das anderweitig in einer bestimmten Art von selbst oder durch die Angriffe von Menschen und Thiereu Verletzte unter die Kategorie von psno; sie stellt in dieser Hinsicht das Prinzip auf: bo d->:i “m "on wo pnp’ntiw bi rhu pbhbg ns*iD (Chulin 32 a). Die heilige Schrift spricht aber da, wo sie die Todesart des zum Aase Gewordenen erwäbnt, nur von mv' öl (Levit. 11, 39), also vom natürlich Gefallenen. Der Vers (Erod. 21, 28) „wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, soll der Ochs gesteinigt und sein Fleisch nicht gegessen werden" beweist klar, daß das Fleisch eines gesteinigten Ochsen, der keinen Menschen getedtet hatte, gegessen werden darf, da es, wollte man die äußerst gezwungene talmudische Erklärung (Kiduschin 56 b) pidk uh -idu» ibpp dnp annchmen, umgekehrt heißen müßte; Sein Fleisch darf nicht gegessen werden, sondern er soll gesteinigt werden. Dem Vogel, als Sünd- oder Ganzopfer gebracht, wurde (Levit. 1 und 5.) der Kopf hinter dem Genicke abgekncipt. Nach der balachisch anerkannten Ansicht, daß das rituelle Schlachten auch beim Vogel göttlich geboten sei, wurde also in diesem Falle ein Aas als Opfer und dem Priester zum Genüsse gestattet; eine Annahme, die jedem Unbefangenen sicherlich als eine Unmöglichkeit gelten muß; denn, wenn auch manches andere Verbot innerhalb des Tempels aufgehoben war, so läßt sich doch wahrlich nicht begreifen, daß während Alles, was mit Tempel und Opfer irgendwie in Berührung kam, bei Vermeidung der schwersten Strafe durch vollständige Reinheit sich auszeichnen mußte, hier ein sonst verunreinigendes Aas für die priesterliche, ja für die göttliche Tafel fähig und zwar ausschließlich fähig sein sollte. Das hieße das eigentlich Charakteristische des Opferdienstes in sein gerades Gegentheil umkehren. Tie Rabbinen glauben (S. Chulin 28 a) für die traditionelle Bestimmung eine biblische Stütze in Deuteron. 12, 2t. zu finden; der ganze Zusammenhang setzt es aber außer Zweifel, daß die Worte“pni3 pieko auf das kurz vorangehende Verbot (ibid V. 13), außerhalb Jerusalem blos zum profanen Gebrauche zu schlachten, nicht aber zu opfern, sich beziehen. Solche klare Beweise, glauben wir, müssen auch das festeste Vertrauen auf diese traditionellen Anordnungen erschüttern, und das um so mehr, als in Bezug auf dieselben unter den Talmudisten selbst eine sehr bedeutende Meinungsverschiedenheit herrscht, die ihnen alle Zeichen der Aechtheit benimmt. Wir meinen den bekannten rabbinischen Streit, ob das rituelle Schlachten auch hinsichtlich des Geflügels biblisch geboten sei, oder nicht (S. Chulin 28 a), ohne erst jenes strittigen Punktes zu gedenken, ob den Israeliten das rituelle Schlachten schon während des Aufenthaltes in der Wüste geboten war (Chulin 17 a), obgleich diese Divergenz für unsere Frage schon deßhalb von großer Wichtigkeit sein dürfte, weil mit gutem Grunde die außerpalästinensische Verbindlichkeit dessen, was erst mit der Niederlassung in Palästina und nicht schon unmittelbar nach der sinaitischen Gesetzgebung Geltung erlangte, bezweifelt werden kann und das in dieser Rücksicht stbon vom Talmud erwähnte Bedenken DJzrjtra m’ru pbq nn7 -imn n^nra Tnr6 nitr totsf pbgj;i m’ru pbq dp1? pdm p'jon sich keineswegs mit einem penn? □ uu» "p’7 beseitigen läßt. Das rituelle Schlachten hat somit seinen Ursprung obne Zweifel, wie schon Maimonides im Moreb Ul 26 und 48 bemerkt, jener Humanität zu verdanken, welche das Zudenthum bekanntlich auch bei Behandlung der Tbiere gebietet und die daher für diese die scheinbar leichteste Todesart erwählt.*) Hiefür spricht insbesondere auch der Umstand, daß diese Sitte selbst unter den Kuthäern, die sonst keinen Werth auf die Tradition legten, Bestand gewann (S. Ckulin 4 a). Insofern dürfte nun die fortwährende Beibehaltung des rituellen! *) Der Beschluß des Apostelconventes (S. Apostelgeschichte 15, 29), welcher den zum Christenthum übergcgangenen Heiden die Beobachtung des israelitischen Zeremonialgcsetzes erläßt und dennoch den Genuß vcs Fleisches von erstickten Thieren verbietet, scheint gleichfalls darauf zu beruhen, daß man die gewaltsame! Erstickung für die härteste Todesart hielt.

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