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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-04-04 · Heft 14 (4.4.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 14 (4.4.1847)
Date
1847-04-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1C6 geschehenen tödtlichen Verletzung, die unter die siebzig Arten von ni2'l2 gehört, doch sicherlich nicht verunreinigen (S. Thosapoth Sebachim 69 b zu \xj. Zst es in verletztem Zustande ritualmäßig geschlachtet worden; so zieht cs nach der halachisch anerkannten Ansicht des R. Meir und Jose nnNDDy 1212 mnoa nnö'n» eben so wenig Verunreinigung nach (Vergl. Sebachim ibid. *) Ist es aber in nicht ritueller Weise geschlachtet worden; dann gehört es ja auch ohne die Eigenschaft eines Zerrissenen unter die Kategorie des verbotenen Aases. Hier kann also lediglich von einem durch wilde Thiere wirklich Getödteten die Rede sein, wenn man nicht etwa zum talmudiscken Kuriosum (Sebachim ibid.) tpnp in “s-ib i^ns, wornach das Wort ,1212 völlig in der Luft schwebt, seine Zuflucht nehmen will. Einen fcruern Beweis von der Unachtbcit dieser traditionellen Bestimmung gibt, so es dessen überhaupt nach den bisherigen Erörterungen noch bedürfte, die *) R. Jchuda stützt auch in der That eben hierauf (Sebachim idiä.) seine gegnerische Ansicht. Nach unserer Darstellung erklärt sich die Stelle “SD: nn 'in ,1212 DM IIDNJ noi? 1212 nt>2j bvss n'n '»n ,i3’N nenn dm niiDN, in welche die Commentatorcn so viel Verwirrung bringen, ganz einfach in folgender Weise: Bedeutet Trefah ein lebendes Zerrissenes d. h. ein solches, dessen Tod nicht durch die Verletzung herbeigeführt wurde, so kann nach der Annahme ,inND12D “212 mnDD HD’nff, da das Lebendige nicht verunreinigt, von einem verunreinigenden Genüsse der Trefah erst dann die Rede sein, wenn der Tod durch eine andere Ursache, etwa mittelst nicht rituellen Schlachtens, erfolgt ist; dann gehört es aber unter die Kategorie von j Aas; bedeutet andernfalls Trefah ein durch die Verletzung j wirklich Getödtetes — nun, so gehört es ebenfalls unter Aas. , An den anderwärts geführten Streit, ob Trefah überhaupt die l Tödtlichkeit des Gebrechens involvire, ist hier, wie schon Thosa-! poth richtig bemerken, nicht zu denken.! Ucbrigens avirv es vom Talmud selbst anerkannt, daß DSHD >' immer nur ein an bestimmten Theilen gewaltsam oder natürlich Verletztes, nicht aber etwa von einem Unbeschädigten abgetrennte Glieder oder Fleischtheile bezeichnet, und selbst R. Zochanan, der (Chulin 102 d) unter Fleisch auf dem Felde 'nn p iffS verstehen will, trägt diesen Begriff nicht auf ,1212 über, sondern betrachtet beide als v.rschiedene Verbote (Vergl. Raschi Ibis. .12121 '.in p itsa im 121P22 wi'2w yntro ,iieo itsoi J?Dttf ns und Chulin 73 b); daher auch die Rabbinen nirgends auf den Einsall kommen, im Interesse der Tradition das Wort Trefah an den oben bezeichneten Stellen auf 'nn p ISN das allerdings verunreinigen kann, anzuwenden. Noch sei bemerkt, daß nach N. M«ir beim Vogel die np'^2 überall, wo sie HEW vertritt, “212 niDDD sei. unter den Rabbinen in Bezug auf dieselbe herrschende Meinungsverschiedenheit. Der Eine hält für erlaubt, was der Andere im Namen der Tradition als Trefah verbietet, wobei wir nur an nntsa piDn ,nion nsp'j u. mi^a (S. Ebulin 42 und 43.) erinnern wollen. Ja selbst die von Ulla (Cbulin 43 a aufgestellten acht Kategorien, auf welche Maim. Schchitah 5, 2. (S. Lechem Mischnah das. und Kreti upleti zu Jore Deah 29.), um eben ihre Aechtheit zu retten, die Tradition zurückzuführen und einzuschranken scheint, werden von Rachisch nicht anerkannt. Es fehlt somit den fraglichen traditionellen Bestimmungen selbst auf jenem Standpunkte an allem Halt, wo die Tradition für ein Starres und Unbewegliches, von Moses bis auf uns herab unveränderlich Fortgepflanztes betrachtet wird; wir unsererseits bekennen uns Übrigens offen zu jener, von der ganzen Geschichte des Judenthums tbatsächlich bewährten Auffassung der Tradition als einer Entwicklung und Umgestaltung des schriftlichen Gesetzes. Rach dieser Ansicht kann nun die Frage über die fortwährende Verbindlichkeit von traditionellen Bestimmungen freilich nicht darnach entschieden werden, ob sie mit dem biblischen Buchstaben ja oder nicht übercinstimmen, sondern lediglich darnach, ob sie unserem religiösen Bedürfnisse ja oder nicht entsprechen, ob der Keim, dem sie ihr Entstehen und Fortbestehen verdanken, ein gesunder oder krankhafter sei, und — in erstercm Falle — ob die Triebkraft dieses Keimes sich jetzt noch forterhält oder ausgelebt habe; da kann weder eine blinde Ehrfurcht vor der Tradition, noch eine Verneinung derselben aus karaitischem Sichanklammern an das starre geschriebene Wort Platz greifen, und würden die fraglichen Traditionsgesetze unserem religiösen Verlangen Befriedigung gewähren — wir könnten und dürften von ihnen als einer theuern geschichtlichen Errungenschaft nimmer lassen, wie wenig sie auch in das schriftliche Gesetz Hineinpassen mögen; allein sie bieten nicht nur keine religiöse Befriedigung, — sie verletzen und beleidigen vielmehr daS religiöse Gefühl überall, wo sie es nicht schon erstickt haben. Der erdrückende Geist des Minutiösen, der in ihnen waltet, macht den Einen das ganze Judenthum leider verächtlich, während er wiederum bei Anderen bewirkt, daß die besten religiösen Kräfte und Säfte in eine kaum sichtbare Lungenöffnung sich verkriechen und dort versauern. Eine gleiche Bewandtniß hat es hinsichtlich der

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