Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 52 (27.12.1846)
- Date
- 1846-12-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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413 teilte Geschäfte verrichten, am siebenten Tage aber ist Sabbath dem Herrn deinem Gotte, da sollst du keine Arbeir verrichten, weder du, noch dein Sobn rc. — wo ist denn da eine Dunkelbeir? Ist es denn dunkler, als wenn die Schrift sagt: Du sollst nicht morden, du sollst nicht steblen u. s. w.? Fehlen die Specialitäten, so laßt es uns ihr Dank wissen, daß sie fehlen, daß der Ueberzeugung und dem religiösen Gewissen Raum gelassen ist, dem Gebote seine rechte Anwendung abzugewinnen. Adler und später auch Stein, gaben der Tradition das Monopol, dieses religiöse Gewissen zu bestimmen, ich möchte sagen zu bevormunden. Wenn sie sich dazu legitimirt bat — und ans dem Standpunkte des Talmuds bat sie sich legitimirt, sie ist selbst ein Göttliches — wobl, dann gibts keine Appellation mehr. Ist man aber dabin gelangt, an der Göttlichkeit dieser Tradition zu zweifeln, dann darf sie nicht wieder die Herrin und Gebieterin in der Lösung eines Prob, lems werden, das so wichtig ist. Wie sebr eine solche, nach der Tradition hinschielende und ihrer Zustimmung barrende Theorie geeignet ist, der Vernunft ein Dementi zu geben und sich in ibrem eignen Gewebe zu verirren, zeigt sich denn auch meines Erachtens gar bald. Das von der Commission aufgestellte Kriterium, fahrt Adler fort, passe ganz und gar auf die — Feiertage, an ihnen sei nur die anstrengende und gewerbliche Thätigkeit untersagt, am Sabbatb der jede Tbätigkeit, welche etwas schafft und prodncirt. Und worauf läßt sich diese Unterscheidung gründen? Darauf, daß au den Festtagen der Ausdruck, “TiSy roK'PD, am Sabbath aber rDx'pD gebraucht ist. Aber die Schrift gebraucht zweimal auch bei den Festtagen den Ausdruck rpxta das Einemal sogar to i2 B. M. 12, 16. 5 B. M. 16, 8.) es muß also denn wobl in dem Ausdrucke nicht liegen. Noch mehr. In der einen Stelle ist die Limitation ausdrücklich und so bestimmt wie möglich beigesügt. „Nur was zur Nabrung dient, das allein (ra1? —) darf gearbeitet werden". Wie läßt sich da noch eine anderweitige Distinktion urgiren? Wie läßt sich da von einem erweiterten Verbote der Arbeit am Sabbath, erweitert selbst über die Speisebereitung binaus, im Sinne der Schrift reden? Am Unglücklichsten aber scheint uns die Anwendung, welche S. Adler von seiner Theorie auf den Staatsdienst am Sabbathe macht. „Seine subjektive Ansicht gebe im Allgemeinen dabin, Berufstbätigkeiten, welche weder anstrengender noch gewerblicher Natur sind, dem Beamten als erlaubt zu erklären, andere Arbeiten aber, welche unter rDNbD rrouj/ begriffen und an allen Feier und Festtagen ebenfalls verboten sind, auch dem Beamten am Sabbathe wie an den Festtagen nicht freizugeben". Tie Schrift gestattet, man mag an ihren Worten zerren und zausen wie man will, an den Feiertagen die häuslichen Verrichtungen zur Zubereitung der Nabrung, von andern Thätigkeiten und Verrichtungen lautet ihr Gebot wie am Sabbatbe wyn rH rra^D ba. Die Tradition kennt ebenfalls keine andere Democrationslinie zwischen Sabbath und den Festtagen. v"' p ptt -oh rHx (TraktatPeza, 36,6.) Selbst in Beziehung auf D’nnitf stellt die Mischna ausdrücklich beide gleich. Aber gerade in Bezug der häuslichen Verrichtungen steht der Staatsdiener mit jedem Andern auf gleichem Boden und müssen wir von ibm verlangen, daß die Vorschrift — wenn es Vorschrift ist, diese gänzlich zu unterlassen, was aber noch sehr zu bestreiten ist — auch von ihm beobachtet werde, daß auch sein häusliches Leben alle Merkmale des Ruhetages an sich trage. Dahingegen fordert er für die anstrengende und für die gewerbliche, das heißt bei ihm die Berufsthätigkeit (Adler sieht das Identische dieser Ausdrücke beim Staatsdiener nicht ein —) die Ausnahme vom strengen Gesetze, in so weit die Pflicht ihn ruft. Gibt man ihm darauf den Bescheid: Deine Pflicht darfst du erfüllen, aber dich dabei ja nicht anstrengen, ja keine schwere Arbeit vornehmen, also als Arzt auch nicht operiren u. dgl., so wird er uns für — Sophisten erklären, oder für Leute, die vor lauter Baume den Wald nicht sehen. Uno warum quält und martert sich ein so tüchtiger, sonst so klar schauender Mann mit solchen — ich kan ns nicht anders nennen und muß um Verzeihung bitten, wenn der Ausdruck hart klingt — Sophismen ab? Darum, weils ihm die Tradition angelban, weil er ans ihren Banden nicht hinaus kommen kann. Ich mag bei dieser traurigen Erscheinung nicht länger verweilen, das Herz blutet mir, indem ich einem Collegen, der meine volle Achtung und Liebe besitzt, solche Vorwürfe machen muß, und es sei daher nur noch andeutend berührt, wie auch der letzte Ausfluß dieser mit der Tradition Hand in Hand gehen wollenden Theorie von ar-