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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-12-13 · Heft 50 (13.12.1846) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 50 (13.12.1846)
Date
1846-12-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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305 hinter sophistische Distinktionen, sondern sage ganz einfach, wie es sich in derTbat verhält: im vorigen Jahre wurden Bericht und Anträge unbefangen ausgenommen und daher gerecht beurcheilt, in diesem Jahre bat man sich durch Correspondcnzen der D. A. Z. irre leiten lassen und dadurch alle Besonnenheit und Gerechtigkeit verloren. Ein solches Geständniß mag beschämend sein, aber wahrlich nicht so beschämend wie sophistische Rechten der christlichen Kirche von Anfang an bis jetzt bestanden hat. Und schließt sie etwa bei dem bisherigen jüdischen Ruhetage die Frage der Collision, die Ausgleichung zwischen der Forderung des Gesetzes und dem Ansprüche des Lebens aus? Oder sind die im Beschluß 7 für nicht mehr verbindlich erklärten „weit getriebenen Umzäunungen" nicht auch eine Begriffsbestimmung, und zwar eine viel beschränktere, da sie indircct, alle nicht weit getriebenen Umzäunungen als annoch verbunden erklärt, und somit uns fortwährend unter der Starrheit und Unbeweglichkeit derselben gefangen hält? Wie wäre denn auch, wenn wirklich die Rettung von dem Starren und Unbeweglichen einer Begriffsbestimmung dem vorgefchlagenen Wegfall des zweiten Antrages zu Grund gelegen wäre, die Kurzsichtigkeit gerade der entschieden freisinnigen Mitglieder der dritten R.-V. zu erklären, welche sich auf das Lebhafteste jenem Vorschläge widrrsetzten?" — Dem vierten vorjährigen Anträge soll der vierte, fünfte und sechste Beschluß entsprechen. Und doch sagt jener „daß, wo es sich um die Abwendung solcher Umstände handelt, welche das zeitliche Lcbensglück zu untergraben geeignet sind, die Arbeit durch Nichtjuvcn gewiß (man merke wohl, was in dem letzten Worte liegt) gestattet sei, aber auch, sobald sie die Hülse von Juden unbedingt nöthig macht, auch von diesen der Sabbath als Ausnahmsfall suspendirt werden kann;" während Beschluß 4 in dem obigen Falle die Fortführung des Berufsgeschafies nur durch den Nichtisraeliten gestattet, und nach Beschluß 5 es mit keinerlei religiösen Pflicht streitet, in Fällen, wo die ganze zeitliche Wohlfahrt, wo Hab und Gut, wo die Mittel für die künftige Eristenz bedroht sind, auch am Sabbathe Anordnungen zur Rettung zu treffen und selbst zu retten; wobei (so lange nicht eine authentische andere Interpretation gegeben wird,) wahrlich alle Welt nur an eine auegrbrochene Feuersbrunst denken kann. — Wenn endlich der Verfasser in seiner Vergleichung der diesjährigen Befchlüffe mit den vorjährigen Anträgen noch hervorhebt, daß (im 3. und 7) jenen noch die freisinnigen Erklärungen. daß alle in das geistige Gebiet gehörenden Thätigkeiten und jene „weitgetriebenen Umzäunungen" der Sabbathsfeier keinen Eintrag thun, hinzugekommen, so müßten wir dagegen bemerken, daß das, was hingegen weggefallen, der oben angeführte zweite Antrag, dieses noch viel besser und umfassender gewährt haben würde; aber nur we.l dieser nicht durchging, waren die freisinnigen Mitglieder der dritten R.-V. bemüht, dafür die obigen Bestimmungen als einen wenigstens kleinen Ersatz hinzukommen zu lassen. Haberei. Es war demnach in der Versammlung durchaus kein überwiegender „bedauerlicher Einfluß solcher Mitglieder" vorbanden, welche, nach meinen Worten, „mit Acngstlichkeit sich an das Bestehende halten zu müssen vermeinen". Diese meine Bemerkung gilt blos von einem einzigen Mitgliede, dessen Einfluß auf die Versammlung dies Mal gleich '/i6 war, das beißt das blos für seine eigene Person einwirkre, und ich bemerkte dies blos, um meine Freude darüber anszndrücken, daß wo die Forderung der Humanität spricht, in der Versammlung Einstimmigkeit herrschte. Uebrigens wird es der Versammlung nur erwünscht sein, wenn die verschiedensten Richtungen in ihr repräsentirt sind; sie will für die Gesammrheit wirken, sie w-ll den Kampf der Meinungen erleichtern, sie will auikiärcn, mir Ruhe erwägen, sie stellt keine Vereinigung der Vertreter einer Partei dar, und sie vertraut der Kraft der Wahrheit, daß sie in ehrlichem Austausche der Ansichten, wenn auch langsamer, hingegen auch desto sicherer, die reinen religiösen Ideen in größerem Kreise zur Geltung bringt nnd ihnen zur Verwirklichung verhilft, mögen sie wegen dieses besonnenen Verfahrens die Ungeduldigen schmähen, die Höhnischen verdächtigen. Noch einen Jrrthum des Correspondenren — denn als solchen will ich ihn gelten lassen, — muß ich berichtigen. Er deutet meine Worte, daß die ausdrückliche Bemerkung, cs sei bei Lebensgefahr auch in Beziehung auf den Sabbath kein Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden nötbig gewesen, weil sich in jenen veralteten, aber doch von Vielen mit normativer Geltung ausgestatteten Büchern „dem entgegenstehende Bestimmungen finden, und daß dieser Grundsatz bestimmt ausgesprochen werden mußte, wie auch diejenigen, welche diesen Büchern „noch volle Autorität beilegen", selbst im Leben über diese Bestimmungen hinweggeschritten sein sollten —, er deutet, sage ich, diese meine Worte dahin, als wenn ich von einigen Mitgliedern der Versammlung ein Solches aussagte. Ich muß dies aufs Entschiedenste in Abrede stellen; wie aus dem ganzen Zusammenhänge hervorgeht, gilt diese Bemerkung nur der im Volke noch vorhandenen starr orthodoren Richtung, die auf Talmud und Schulchan Aruch schwört, und diese hatte in der Versammlung keinen Vertreter, wie sie auch den Zweck einer solchen Versammlung gar nicht begreifen kann. — Der Correspondent möge mir nunmehr ver-

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