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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-11-22 · Heft 47 (22.11.1846) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 47 (22.11.1846)
Date
1846-11-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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370 warten bis ein sicher Ausspruch aus dem freien Entschlüsse der ganzen Glanbensgemeinde hervorgchen wird, so könnte sie sicher sein, daß er nie und nimmer hervorgehen, daß sie den Gottesdienst eher in den tiefsten Verfall sinken und ihn unrettbar untergeben lassen wird als die bebr. Sprache aus freiem Entschlüsse abznschaffcn. Und dieses ist eine psychologische Nothwendigkeit. Die Abschaffung der hebr. Sprache kann nur aus der Erstarkung des religiösen Bewußtseins, wie dies bei einer Minorität der heutigen Inden der Fall ist, und der durch dasselbe vermittelten Einsicht bervorgehcn, daß diese Sprache für das Audachlsbedürsniß ungenügend sei. Die Dürftigkeit der hebr. Sprache laßt aber da, wo sie im Gottesdienste die herrschende ist, eine solche Erstarkung des religiösen Bewußtseins, ein solches erhöhte Andachtsbedürfniß nicht aufkommen und erstickt die Einsicht, die ihre Abschaffung fordert. Daher ist es Pflicht der Rabbiner hierin die Initiative;n ergreifen und diese Einsicht beim Volke durch Lehre und Ucberzcugung zu vermitteln. Aus denselben Gründen, warum sie die Beseitigung der hebr. Sprache wünschensw erth finden, weil das Beten in der verständlichen Landessprache für die Erhöhung der Religiosität wirksamer ist, müssen sie auch die Abschaffung bcvorworten. Ganz dieselbe Bewandtniß hat es mir der Sabbatbfrage. Die Versammlung war sich nach meiner Ueberzeugung durchaus nicht ihrer Stellung genug bewußt, „wenn sie, da der Gegenstand doch berührt wurde, um einen jeden Eingriff in die freie Entwickelung zn vermeiden, gegen die Verlegung in ihren Beschlüssen nicht direct sich ausgesprochen hat." Man kann durch etwas rein Negatives niemals seiner Stellung ganz genügen und ist man sich derselben genug bewußt, so darf man es nicht dabei bewenden lassen, die freie Entwicklung nicht hemmen, sondern muß sie befördern. Hat die Versammlung das Bewußtsein, daß die freie Entwicklung eine Verlegung herbciführen kann und hält darum einen Ausspruch des Gegeirtheils für einen ibrer Stellung znwiderlanfenden Eingriff in dieselbe, so kann von ibr gefördert werden, daß sie auch ein Bewußtsein davon habe, daß eine freie Entwicklung die Verlegung cherbciführen muß und sie ihrer Stellung gemäß durch rrnen Ausspruch diese freie Entwicklung unterstützen, fördern und begünstigen muß. Dasjenige, wohin eine fr e ie Entwicklung führt, liegt nicht im Reiche der Möglichkeit, sondern der Rothwendigkeit. In der Stellung der Rabbinerversammlung liegt cs allerdings, Geburtshelfer der Zeitgeschichte zu sein, sich nicht bloß für das Organ der gegenwärtigen, sondern auch der künf, tigen religiösen Ueberzengungen, nicht bloß der bereits erkannten und allgemein gefühlten, sondern auch der von der erleuchteten Minderheit erkannten, und gefühlten von der Gesammcheit erst später zu erkennenden und 311 fiibleut)en Bedürfnisse zu halten und daher dem Akte, welcher aus dem Entschlüsse der ganzen Glanbensgemeinde hervorgehen soll, positiv vorzu greisen und ihn ansznsprechen. Das nenne ich einen gesunden allen billigdenkenden Genossen genügenden Fortschritt, den gethancn aber halte ich für einen kranken und einseitigen, weil er uns nach einer Seite hin, der Majorität, und auch dieser nur zum Theil genügen kann, die Minorität aber ganz unberücksichtigt läßt. Will die Rabbinerversammlung die B.'rlegnng des Sabbath der freien Entwickelung überlassen und mit dem Ausspruch so lange warten, bis sie ihn in Uebereinstimmnng mit dem Entschlüsse der ganzen Glanbensgemeinde wird thun können, so kann sie wie mit dem Fall der hebr. Sprache ganz sicher sein, daß die offne Collision zwischen Lehre und Leben in Bezug des Sabbath, bei welcher letzterer tagtäglich mehr den Kürzern zieht, früher den letzten Rest des religiösen Lebens gänzlich gestört haben wird, ebc die Gcsammtheit an einen solchen Entschluß wird denken mögen. Die Verlegung kann ja nur aus religiösem Drange, ans der Einsicht, daß sie das einzige Erkaltungsmittel der Religion sei, hervorgehen. Unter der Verlegung wird ja nichts anderes verstanden als Wiederherstellung einer würdigen Sabbatbscicr an einem Tage wo eine i solche, weil die Collisiou an ihm nicht stattfindet, möglich ist. Läßt man aber die offene-Entweihung des Sabbath ihren gewohnten Gang in unleugbar progressivem Verbaltniß fortgchen, wo soll die religiöse Kraft und Stärke, insonderheit das religiöse Bedürfniß Herkommen, welche die Verlegung fordert? Lasset noch ein Meuschenalter einen so großen und-bedeutenden Theil der deutschen Inden am Sabbath ihre Geschäfte treiben, ihre Jugend in die Schulen schicken, ihren Sölnren der Erlernung ihres künftigen Berufes obliegen/ ohne Gottesdienst/ ohne religiöse Erbauung und Ekhebnng answachsen, und sehet dann zu, ob die Verlegung des Sabbath/

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