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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-11-15 · Heft 46 (15.11.1846) · page 11

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 46 (15.11.1846)
Date
1846-11-15
Page
– (sequence 11)
Language
German
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105 Gemeinde, kein Stattbaltrr »nd Stellvertreter Gottes auf Erden, er ist bloß Jugenderzieber und Lehrer der Gemeinde, aber nicht ihr geistliches, mit eigenmächtiger Gewalt über Gewissen und Glauben ausgrstatietes Oberhaupt. Solche hierarchische Träume wird Israel nie aufkommen lassen. Voranstehenve drei Prinzipien, als: Freie Forschung ans dem Gebiete der Religion, Unstatthaftigkrit von Dogmen und Fundamentalsätzen im Judenthum und Mangel an Kirchengewalt und Ki'rchcnrecht führen, wenn sie auf die vorliegende F age der Beschneiduug in Anwendung kommen, zu dem Resultate, welches eben in den Ansichten, die im Sinne des Reformvereins stimmten, ausgesprochen ward. Die Beschneidung ist kein Sakrament, kein Fundamentalgebot des Zudenthums, ohne welches letzteres nicht bestehen' könnte. Seine Meinung über die Verbindlichkeit der Beschneidung steht jedem zu äußern frei, er sei Theologe öder nicht, insofern er nur die nöthigen Vorkenntnisse und kritisches Talent besitzt. Zwangsmaßregeln, wie Ercominunication, Unfähigkeit zur jürischrn Confirnation, Trauung, Bestattung, zum Zeugen und Eide können weder zur Aufrechchaltung der Brschneidung, noch irgend eines andern jüdischen Gebrauches geübt werden. Betrachten wir hiernach die Gutachten, welche im Sinne des Rabbinats die Beschneitung als ein, von alten andern mosaischen Geboten sich unterscheidendes Fundamentalgebot des Judenthums betrachten, und den, der sie bei seinem Kinde geflmentlich nicht ausüben läßt, als einen Gotiesläugncr verketzern und ihn aus aller Gemeinschaft des Judenthums hinausstoßen wollen, so sehen wir, daß sämmrliche rabbinische Vota gegen die eben ausgestellten Prinzipirn über Dogma, ReligionSzwanz und Gewissensmacht im Zudenthmne gerichtet sind. Einer dieser Votanten ließ sich sogar herbei, öffentlich zu erklären. (Gutachten des Herrn Dr. I. V- Mannheimer in Wien): »Daß er im vorliegenden Falle den fraglichen Knaben in keinem Falle in die Matrikel und Geburtebücher eintragen, ihn weder zur Einsegnung und Consirmat.on noch zum Aufrusen vor die Thora zulasseu, weder seine Ehe cinsegnen, noch, wenn er stirbt, ihn zur Beerdigung auf den jüdischen Gottesacker zulassen, noch in irgend einer Beziehung als zum Zu« denthume gehörig betrachten und ansehen würde, und er sei fest überzeugt, daß die k. österreichische Staatsverwaltung ihm auch keine Zumuthnng der Art machen werde; so wie denn in der That kein Knabe in Oesterreich vor der Beschneidung in die Matrikel eingetragen wird und nur auf die erfolgte Anze ge von Seiten des Beschneiders die Registrirung stattfindet." ekeu, jam satis. Während hier der religiöse Eifer unserer Seelsorger und geistlichen Vormunde, wie wir sehen, sich nur auf das Kind, sein zeitliches und ew ges Wohl erstreckt, richtet er sich bei den übrige» gleichgesinnten 48 Votanten vorzugsweise gegen den Vater, der mit den zärtlichsten Ausdrücken der jüdischen Häresie als Mnmer, Apokores, Posche Jiroel, — Häretismen, mit denen man ehemals zugleich den Bannffuch zu schleudern pstegte — belegt, ander Gemeinde gewiesen und moralisch gebrandmarkt wird, wenn überhaupt Rabbinen noch brandmarken könnten. Man begegnet im Allgemeinen in den genannten rabbimschen Gutachten, wie es übrigens aus alter hierarchischen Erfahrung zu erwarten stand eine so schöne Anzahl von Schimpfnamen, Jnvectiven, Schmähungen, Verdammungen und Lästerungen gegen die Freunde beS Reformvereines, — diese modernen Ketzer im IS. Jahrhundert des Judenthlims, die vielleicht seine Apostel für das nächste werden — daß man erstaunen könnte, wie im Munde so gottcssürchtiger hebräisch - gelehrten, sonst ehrwürdiger und anscheinend die Heiligkeit ihres Glaubens venheidigendrr Männer sich so derbe und grobe Verketzerungen finden, wüßte man sonst nicht, daß die Kurie neben einer liebelispelnden sannen Zunge, auch scharfanpackrnde fletschende Zähne besitzt. Nnwillkührlich erinnert man sich bei diesem modernen Phänomen im Juventhume an daS in einem übersichtlichen Rahmen scharf gezeichnete Bild der hierarchischen Verketzerung im Nathan von Lessing — ein Bild, an das wir mit tiewr Wehmuth g mahnt werd n, wenn wir bedenken, daß Lessing in seinem heiligen Esser für das im Juden gekränkte Menschenrecht die Scene mit dem Patriarchen skizzirte, die wir heute hier gegen eine Partei unter den Juden selbst vorführen müssen. Im Patriarchen schileerte Lessing unbewußt die hierarchische Richtrmg unserer heutigen Rabbinen, während er in i!)flr>koH das Prototyp n und den Repräsentanten der hl. Inquisition aufstetten wollte. Was er dort von der Taufe sagt, kann hier in Beschneidung übersetzt werden. Auch dort wird die Hülfe d.r Staats- und Landesbehörden zum Schutz der Religion ausgenffen und die Gefahr gez igt. in welche der Staat gerälh, wenn in der Kirche nichts mehr geglaubt wird. Selbst der geistreiche Refrain des frommen Patriarchen gegen die menschlichen Einwendungen des biederen Tempelherrn, der den jüdische» Vater veriheidigt: „Thut nichts^^Mr Jude wird verbrannt." kann mit gewissem Rechte auch hieher gezogen und angewendet werden. So unterhaltend es wäre, die einzelnen rabbinischen Gutachten spstematlsch durchzugehen und die Haltlosigkeit ihrer Gründe auf kritischem Wege nachzuweisen, so wie ihre Darstellungsforinea

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