Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 46 (15.11.1846)
- Date
- 1846-11-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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363 ligiosität zu ncbincn, so lange cs einer Hökern nicht fähig ist, ja es ist ihm sogar diese dürftige Religiosirät so lange es zu keiner höher« sich erbeben kann, weil Bedürfnis auch Pflicht. Ader durch den Ausspruch über diese Türftigkeit und daß sie vor der Hökern Religiosität, welcher sie den Platz vertritt, weichen müsse, wird das Gcmülk sie sich nicht nehmen lassen. Und sollte möglicherweise der Fall cintreten, daß dieser und jener in seinem Festhalten an der dürftigen Religiosität erschüttert werde, desto besser, da dies sicherlich nur in dem Maße geschehen wird als ein Lichtstrahl der Hökern Religiosität ihm ins Auge gefallen ist. Was kann uns alfo von dem Ausspruche über das Ccrcmonialgesetz znrückkalten? Tie Rabbinervcrsammlung, indem sie die Religion stückweise von der Aeußerlichkeit, zu welcher sie erstarrt ist, befreiet, gesteht doch implicite — von Vielen wird es deutlich ausgesprochen — ein, daß es wünschenswerth und daß ihr Ziel darauf gerichtet sei, die Religion immer mehr und am Ende ganz und gar zur Innerlichkeit zu erheben und zu entwickeln. Run, warum spricht sie nicht die Unverbindlichkeit des ganzen äußerlichen Gesetzes als Princip aus, warum vertheidigt sie noch dies und jenes Gesetz, weil es noch Lebensfähigkeit im Bolksbewußtsein hat? Nachdem die Rabbinerversammlung den Rückzug von Braunschweig nach Frankfurt a. M. angetreten hatte, ward sie ein einziges Mal, wenigstens die Majorität derselben, von dem nötbigen Tac geleitet. Es war dies bei der Verhandlung über die objektive Roihwendigkeit der hebräischen Sprache im Gottesdienst. Da sprach sie es noch mit männlichem Bewußtsein aus, es wäre wünschenswerth, daß die hebräische Sprache gänzlich ans dem Gottesdienste entfernt würde, und es sei Pflicht jedes Rabbinen, diese Ueberzengung im Volke zu bewirken, so lange aber das Volk an dieser Sprache scsthält, sei sie hier in den wesentlichen Bestandtheilen der Gebete — und daß diese die wesentlichen Bestandtheile sind, ist gleichfalls eine Concession an das Volksbewußtsein — zu lassen. Hier ist noch ein Prinzip. Der Wahrheit der Ueberzengung wird bevor Allem die Ehre der Aussprache gegeben, für ihre Anerkennung wird, die geistigen Mittel der Lehre und der Ueberzengung anzuwenden, als Pflicht erklärt, bis dahin wird dem Willen der Gemeinde, die in ihrer Sache die letzte Entscheidung hat, nachgegeben. Könnte man diesem Auösprnche die Lebensfähigkeit der hebr. Sprache im Voiksbewußtsein entgegenbalten? Wohl wird zugestanden, daß sie factisch Lebensfähigkeit habe, aber auch zugleich behauptet, daß dieselbe, weil eine uureligiöse, keine sittliche und keine berechtigte Lebensfähigkeit, vielmehr lcbcnsunwürdig sei. Gilt nicht dasselbe von jedem andern Ausspruche über das und jenes oder über das ganze Eeremonialgesctz? Wenn die dritte Rabbiuerversammlung den Ausspruch getban hätte: Da der Conflict zwischen Lehre und Leben in Bezug auf den Sabbath nicht auszugleichen ist, so wäre es im Interesse der Religion wünschenswerth, daß um dem Conflict zu entgehen, der Sabbath verlegt würde, daß jeder Rabbiner, welcher diese Uebcrzeugung theilt, dahin zu wirken habe, daß dieselbe in der Gemeinde immer tiefere Wurzel fasse, bis dabin aber sei der Sabbath jN der festgestellten Weise zu feiern, so würde sie nur ihrem eigenen ausgesprochenen Grundsätze in Bezug der kebr. Sprache treu und sich selbst consequent geblieben sein. Wenn aber dem entgegnet wird, daß die Rabbinerversammlung „überhaupt nur das Organ der gegenwärtigen religiösen Ueberzengung, der bereits erkannten und allgemein gefühlten Bedürfnisse sin kann und will" und deßkalb einen solchen Ausspruch in Beziehung des Sabbath nicht tkun durfte, so läßt sich was das Wollen betrifft, allerdings nichts Erhebliches dagegen einwenden. Was aber das Können anbetangt, so hat die 2. Versammlung mit ihrem Ausspruch über die hebr. Sprache hinlänglich bewiesen, was sie kann, wenn sie will, und will sie jetzt nicht mehr, was sie vor einem Jahre gewollt, so muß sie den vorjährigen Ausspruch, der mit so vielem Eclat gethan worden und so folgenreich war, factisch zurücknehmen. — Es ist von mehreren Seiten mit Befremden ausgenommen worden, daß man in Frankfurt a. M. im Allgemeinen mit der 3. Rabbinervcrsammlung so unzufrieden war, während man der zweiten in ihrer eigenen Mitte abgehaltenen so unverholenen Beifall zu erkennen gegeben hatte. Ich rede hier nicht von jenem berüchtigten Protest der unwahr und übertrieben und nur von wenigen Einzelnen unterzeichnet war, wiewohl auch dieser beweist, daß eine allgemeine Verstimmung vorherrschend war, die man zu schlechten Zwecken ausbcnten und mißbrauchen wollte — sondern von der Unzufriedenheit und dem Mißbehagen, die sich so vieler