Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 46 (15.11.1846)
- Date
- 1846-11-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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363 Wägung ziehen, ob es der hl. Geist als der dritte im hl. Bunde, oder der denkende Menschengeist, ob cs die Liebe, die aus dem Glauben kommt, oder die Liebe zu allem Guten und Edlen sei, welche das Gesetz verdrän« gen durften. Tie jüdischen Theologen, und meine Wenigkeit nicht ausgenommen, machen der christlichen Thco- .ogie gegenüber dem Christenthum die Ehre der Priorität streitig, die Liebe und Rechtschaffenheit höher als das Gesetz gestellt zu haben, indem wir, wenn auch nicht auf die Propheten in Bausch und Bogen doch ruf einige tlmtsächlich diesen Gedanken aussprechende Stellen Hinweisen. Ob Jesus mit diesem Spruche mehr Ernst machte, als ein Micha oder Jesi.ia, läßt sich historisch gewiß mit Grund bezweifeln. Doch das Christenthum als solches, namentlich der Heidenapostel Paulus hat mit diesem Ausspruch Ernst gemacht, das Bundesgesetz der Beschneidung sogar ausdrücklich untersagt Galat. Z, 1 — 6. 1. Corinther 7, 19. Um so viel weniger jene prophetischen Aussprüche ins Gewicht fallen, als sie üie Zeit oder ihre Nachfolger, mit ihnen nicht den tbalkräfligen Ernst eines Paulus verbanden, um so viel höher steigen sie wieder an Werth und Bedeutung als sie auf diese Befreiung vom Zoche des äußerlichen Gesetzes nicht den Preis einer Gcistesknechtschafr und des Glaubcuszwanges setzten, sondern vielmehr ganz im Sinne der altern und neuern Lichtfreunde den Menschengeist in seiner vollen Berechtigung anerkannten. Wer den Ausspruch gethan haben mag, kann uns gleich sein, genug er ist gethan, er steht in der Bibel und die Männer, die ihn gethan, waren Propheten. Für uns mag dieser Umstand ganz bedeutungslos sein, da nicht die Autorität, sondern lediglich seine innere Wahrheit ihm den Werth in unseren Augen geben kann, und wir müßten ihn aus Licht ziehen, wäre er auch bis jetzt ein verborgenes Gehcimniß gewesen. Aber auf dem Felde der jüdischen Theologie gegenüber der christlichen ist ihm die hohe Bedeutung nicht abznsprechen Es ist mit ihm eine große Wabrbeit in die Entwickclungsgeschichte des menschlichen Geistes cingetreten, der sich uns gibt, ohne von uns dafür eine große Unwahrheit zum Solde zu verlangen. Was den Werth die ser Wabrbeit verringert, ist, daß wir sie wie mit werblicher Eitelkeit als einen theoretischen Schmuck auf den Nipptisch zur Schau hinstellen, ohne mit männlich praktischem Ernst für unser praktisches Leben, für unfern Hausstand aus ihr praktische Stützen zu ziehen. Nun, so machen wir denn endlich Ernst mit der Wahrheit und geben ihr die volle Ehre. Besitzen wir die Wahrheit nicht langer als wie einen Diamanten, der so groß ist, daß ihn sein Besitzer nicht verwerthen kann. Welche Schmach für's Judenthum, wenn seine heutigen Propheten noch immer die Verbindlichkeit des äußerlichen Gesetzes und der gesetzlichen Aeußerlichkeit vertheidigen. Ich meine nicht diejenigen, welche die ewigen Verpflichtungen desselben behaupten, denn diese glauben nicht an eine Geistesfreihcit im Jndemhnme, meinen alles Ernstes, der Menschengeist werde nie und nimmer auf eigenen Füßen stehen können, sondern bis in die schlechte Ewigkeit auf den Krücken eines sinnlichen Gesetzes hinschleichcn müssen. Ich meine vielmehr diejenigen jüdischen Propheten und Seher, welchen die Geistesfreihcit wie in einem Traumgestchte aufgegangcn ist, die Unüberwindlichkcit des gesetzlichen Standpunktes aber dennoch aus dem Grunde vertheidigen, weil er bei einem Tbcil des jüdischen Volkes faktisch noch nicht überwunden ist. Ein schönes Argument! Man mag die Abschaffung des Ceremonialgesetzes überhaupt oder dieses und jenes Ceremonialgesetzes nicht aussprechen, weil die Verbindlichkeit für dasselbe noch in dem religiösen Bewußtsein eines großen oder größten Theiles des Volkes lebt, was unleugbar beweist, daß cs noch religiöse Lebensfähigkeit besitzt, mithin nicht erstorben ist und nur durch einen gewaltsamen Tod, einen religiösen Mord beseitigt werden kann. Als wenn nur die Lebensfähigkeit allein in letzter Instanz die Entlcheidung, und die L ebenswürdig kei t gar nicht ein Wörtchen mit zu sprechen hätte? Als der Götzendienst im Volksbewußtsein lebte, hatte er nicht minder volle Lebensfähigkeit, wie alles was faktisch eine Lebenseristcn; hat, der Widerspruch nicht ausgenommen, auch die Fähigkeit zu eristiren haben muß, aber diese faktische Lebensfähigkeit ist noch keine sittliche keine religiöse, keine logische. Im Gebiete der Religion und der Wahrheit bat nur das Rcliglöse und Wahre eine wahre Lebensfähigkeit, die über die faktische Lebensfähigkeit, wenn sie »»religiös und unwahr ist, das Todesurtbeil zu fällen, die sittliche LebensnnWürdigkeit, oder die moralische Le-, bensunfähigkeit auszusprechen haben, unbekümmert ob und wann dieses Urtheil vollzogen werden wird. Wohl mag es bedenklich scheinen, dem Gemüthe eine dürftige Re-