Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1846)
- Date
- 1846-11-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2566751-2567017-2567063--2378-2570410- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
350 indecenten Auftritten gab. Als Mann von Charakter mußte er wohl zu berechnen wissen, daß nach den gegenseitigen Anklagen R — s und H — s und dem entgegengesetzten Standpunkte, den sie einnehmen, ein solches öffentliches Begegnen für Religion und Gemeinde gleich verletzend sei." Wir danken dir, antwortet die Gemeinde dem verehrlichen Berichterstatter für die Ehre die du uns erzeigst, indem du die Jndecenz und den Skandal, die von Einzelnen verübt wurden, > uns auf den Hals werfen willst. Wohl sind immer Leute von uns berufen worden, bei Hochzeiten, Scheidungen, Ehalizaertheilungen zu functionircn, über erlaubte und unerlaubte Speisegesetze und Geschirrvermischungen dem Anfragenden Bescheid zu ertheilen, die Ein- und Ausgangsftunde des Sabbaths und der Feiertage zu bestimmen u. dgl. m. Aber nimmermehr haben wir Männer aus dem nordöstlichen Europa dazu berufen, um uns als Richtschnur der Gesittung und der Lebensart zu dienen; darin haben wir uns von jeher bloß nach ausgezeichneten Landsleuten gerichtet und wollen dieses auch in der Zukunft. Wir verschmähen deine ungerechte Anklage eben so, wie dein unverdientes Lob. Der Jahresanfang. Bekanntlich wurde in neuerer Zeit der Beweis geführt: daß der Jahresanfang am ersten des siebenten Monats, erst nach Zerstörung des zweiten Tempels, aus dem syrischen Kalender, der längst in bürgerlichem Gebrauch war, in Verfolg der Zeit auch in kirchlichen überging, begründet darauf: daß die ganze heilige Schrift, sowie die sämmtlichen glaubwürdigen gleichzeitigen Geschichtschreiber, wie die Bücher der Maccabäer Philo und Josephus, keinen andern Jahresanfang als den 1. Nisan kennen; ferner, daß man zu derselben Zeit, und selbst mehr als zweihundert Jahre später zur Zeit der Redaktion der Mischna, noch keinen Begriff hatte von Verdoppelung der Feiertage. Diesen Behauptungen entgegen, sucht der Verfasser in einer Schrift unter dem anmaßenden Titel „Oeffentliche Zurechtweisung" nbjD nri3in aus Reh. Vlii, 2, 13. zu beweisen: daß schon in prophetischer Zeit der erste und zweite Neujahrtag genannt wird. Herr vr. Geiger findet diesen Beweis im Israeliten des 19. Jahrhunderts Nr. 26, nur lächerlich und zweifelhaft ob in Nr. 8, 2 an Neujahrstag gedacht wird. Der Recensent in der Zeitschrift Ref orm des Judenthums in Nr. 10 findet ihn ohne Weiteres erlogen und erschlichen. Jedenfalls ist es auffallend, warum der sehr gelehrte Verfasser seinen Beweis auf ein so überaus zweifelhaftes Zeugniß wie Neh. 8, 2 gründet, da ihm doch ein viel deutlicheres in Ezech. 40. 2 zu Gebote stand, wo ruarn S£ttn ausdrücklich genannt wird, was nicht vom 1. Nisan gelten kann, sondern vom 10. des 7. Monats, und wie der Talmud ausdrücklich erklärt: daß das 14. Jahr nach der Zerstörung ein Jubeljahr war, und daß im Jubeljahr der Neujahrstag vom 10. gezählt wird, nt noiat ’in BHnV nrjn ruirn twrier ,-uar nnae (tt 2'’ pDnj?) ^3T> er sich nur dadurch erklären ließe, daß der Verfasser sich wohl bewußt sein mußte, daß diese Deutung deS Talmuds, nicht nur nicht im Sinne, sondern in direktem Widerspruch mit der heil. Schrift stehet. Die Stelle in Ezech. lautet: yznxn ehp6 nwjn nassen bkto unü:6 ."usr jrsm onpjo i'di dim Dsj?3 “vyn nnan "ityx tix nr^ ntry wir finden hier Jahr und Monatstag genau bezeichnet, nur der Monat bleibt unbestimmt. Jerem. 39, 2. gibt hierüber den nöchigen Ausschluß, er sagt: Im eilften Jahre des Zevekias am neunten des vierten Monats, ward die Stadt erbrochen in'pT:6 miry '»nrjD •vyn nyp3n Enr6 njwm »jrmn tenna. Nach König ii. 25. 4. verließ der König und die Besatzung die Stadt in der Nacht vom 9. des vierten Monats, die Besitznahme und die Vertreibung der Einwohner erfolgte am 10. des vierten Monats 3X3 nysn Josephus berichtet Ant. 10. 11, 425, die Stadt wurde erobert gegen Mitternacht im eilften Jahr am 9. Tag des 5. Monats deS Zedekias. Die Offenbarung wurde daher dem Ezech.: Im 25. Jabre unserer Vertreibung i,31ip,'! rnPJP am vierten — nicht siebenten — Monat, am Jahrestag — nicht Neujahrstag — am 10. des — vierten — Monats, vierzehn Jahr nach Eroberung der Stadt an demselben Tag rc. Eilf Jahre des Zedekias und vierzehn der Eroberung durch Nebucadnezar sind gleich den 25 Jahr p3''>T DiP^. Aber auch der Beweis aus Nehem. 8 hört auf nur lächerlich zu sein, und man darf dreist ihn als erlogen und erschlichen bezeichnen, wenn man zu Ende desselben Kapitels V. 18 liest: Sie feierten daS Fest Sieben — nicht acht 8 — Tage und am Achten — nicht 9. — Azereth nach Vorschrift. — Das rabbinische Verbot der vernichteten Geschirre sucht der Vers, aus Jsaias 65, 4 zu beweisen. Der Prophet schildert in dieser Stelle den Götzendienst und die Sittenlosigkeit des Volkes und schließt DITp3 pi21 ihr ^eräth ist Entwendung, Raub, nach Analogie B. 7, 2, pxi p">2 E. 32, 2 3HI 'OM lp")B Neh. 3,1. *po && xb nx7a pP2 2*n3 rhj welches Beiwort soll man diesem Beweis beilegen? Wenn die letzte Redaktion des Talmuds , welche; im Zwecke hatte, alle bis zum geonischem Zeitalter schriftlich und mündlich bekannt gewordenen Bemerkungen und Acußerungen, aus allen