Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-11-08 · Heft 45 (8.11.1846) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 45 (8.11.1846)
Date
1846-11-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2566751-2567017-2567063--2374-2570406
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

355 Willen Gottes zum Grunde hat, entnimmt seinen Inj halt ebenfalls ans der H. Schrift. Denn selbst die Lausende und abermal Tausende von Gesetzen, Vorschriften rc. rc., welche die Tradition, die verschiedenen Auslegungen, Erklärungen und Deutungen ausgesuchter Bibelstellen, ferner die heilige Scheu vor der Sünde und die Liebe zu wcrklhatigen frommen Uebuugen dervorriefen, stutzen sich doch immer mehr oder minder auf die schriftliche göttliche Urkunde. Unser Cercmonialgcsetz macht demnach das Positive des jetzigen Judenthums aus, welches aber von dem Positiven aller Religionen, welche den unbedingten Glauben zum obersten Prinzip haben, himmelweit verschieden ist, weßwegen cs auch nicht Gegenstand unserer Neligionslehre sein darf.*) Unsere heilige Religion ist die Religion des Geistes, die Religion der Denk- und Gewissensfreiheit, und alle Lehren, für die Ueberzeugung wie für das Leben, müssen nach den allgemeinen Grundsätzen des menschlichen Denkens gefaßt und entwickelt werden, und ihre Begründung in der strengen Folgerung unserer Vernunft finden. Nur in dieser Reinheit kann sie auch, ihrer erhabenen und ausdrücklichen Bestimmung nach, die Re- Gesetze auf ewige Zeiten eines Heiles theilhaftig mache, von dem die gesammte übrige Menschheit ausgeschlossen bleiben soll. Ein ewiges Gesetz Gottes muß für jeden Menschen gleiche Geltung haben und gleich heilbringend sein. Der in der menschlichen Natur tief begründete und so beseligende Glauben ist eigenllich das innige Leben des Gemüths für das Höchste, Vollkommenste und Unbegreifliche in einer dunkeln Anschauung desselben. — Bei einer Religion, welche die Erkcnntniß des Menschen für ihre erhabensten Lehren mit in Anspruch nimmt, muß das Dunkel in jener Anschauung durch die Vernunft erhellt und in ein klares Bewußtsein aufgelöst, und die Gegenstände des Glaubens bis auf das unscrm Erkcnntnißvcrmögen erreichbare wirklich Höchste, Vollkommenste und Unbegreiflichste beschränkt werden, wenn nicht Traumbilder, Hirngespinste und Irrwahn mit ihrem scheußlichen Gefolge von Schwärmerei, Scetircrci, Vcrvammungswuth rc. sich des Gemüths ihrer Bekenner bemächtigen sollen. — Der erhabene Gegenstand der obersten Lehre unserer heiligen Religion: es ist ein Gott, ist also auch Gegenstand des wahren Glaubens. — Im Uebrigen gestattet zwar vas Zudenthuin dem Glauben alles was der Vernunft nicht geradezu Widerspricht, dasselbe darf aber nichtsdestoweniger in die Religionslehre nicht ausgenommen werden, weil ihm aller Erkcnntnißgrund abgeht. ligion der Welt, die Religion der gesammten Menschheit werden. Außerdem darf der hehren Weibe, welche die Lehren der Religion in der jugendlichen Seele der Lehrlinge erzeugen, beleben und erhalten sollen, nichts gegeben werden, welches mit dem was uns sonst ehr- und achtungswürdkg ist und sein muß, in Widerspruch gerat Heu kann. Nun siebt aber unsere jetz'ge Zngend nicht selten Vater, Mutter, Verwandte und andere allgemein geachtete Personen unsere Ceremom'algesetze mit solcher Nichtachtung und Gleichgültigkeit verletzen, daß sie denselben unmöglich die Heiligkeit beilegen kann, welche die Religion für jede ihrer Lehren in 'Anspruch nimmt. Vermag aber der Religionsunterricht dies auch nur bei einem seiner Lehrgcgcnstände nicht zu bewirken, so muß der Schüler notwendig an der Gesammtlehre irre werden, und wir erringen durch denselben, statt Gottesfurcht, Frömmigkeit und Tugend, nur Heuchelei, Scheinheiligkeit und Ruchlosigkeit. Ob übrigens unser Ceremoniale, dessen Kenntniß keincsweges außer Acht gelassen werden darf, in ein b esonderes Lehrbuch, geeignet zum allgemeinen Unterricht für die Jetztzeit, zu fassen, oder cs gänzlich der Sorge der Eltern, wie und wo sie ihre Kmder in demselben unterrichten lassen wollen, zu überlassen sei, liegt außerhalb der Grenzen dieser Untersuchung. Genug, aus der Religionslehre des Judenthums muß es ansgeschieden werden und ewig bleiben, wenn wir der göttlichen Wahrheit endlich ihr Recht zuerkennen, und um das wahre Heil Israels ernstlich bemüht sein wollen. Berlin. I. A. List. Geschichte des Tages. Verschiedenes aus Berlin. * (Berlin, im Oct.) — Endlich hat unsere alte Gemeinde für ihre zweite Synagoge ein geeignetes Terrain ausfindig gemacht, und dasselbe sich für 50,000 Thlr. acquüirt. Der Bau wird daher binnen kurzem in Angriff genommen werden, und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.