Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1846)
- Date
- 1846-11-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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354 Sprache zu bringen, zugleich aber auch seine Gründe für die gänzliche Reinhaltung unserer Religionslehre von aller Beimischung von Lehren über unser Eeremonialgesetz bcscheidenllich auszusprechcn. Co lange das Judentbum im eignen Staate unter der besondern Regierung Gottes lebte, erhielt sich das Gesetz (Staats-, Moral-,Ceremonial- und and. Gesetze als völlig gleichgeltend in sich fassend) zur Lehre (die Lehre über die Erkenntniß Gottes und die Lcbren über de» Willen Gottes nach dieser Erkenntniß unter sich begreifend) wie die äußere Erscheinung zum inner» Wesen, wie die urkräftige Bildung zur schaffenden Idee, wie der vermittelnde Körper zum wirkenden Geiste, und beide bildeten eine ineinanderfließcnde unzertrennliche Einheit. Im fremden Lande unter menschlicher Herrschaft aber hat unser Cercmonialgcsetz, nicht wie das Etaalsgesetz einen bürgerlich-äußern, oder wie das Sittengesctz einen etbisch-innern Zwang, sondern eine religiöse Gewissenbastigkcit zum Grunde, und verpflichtet den Juden nur, inwiefern er die Ausübung desselten mit seinem Bekennlniß oder seinem ewigen Heil eng verbunden glaub), Nunmehr konnte aber jene Einheit unmöglich dieselbe bleiben, weil unsre Lehre überall unsere Erkenntniß in Anspruch nimmt (5. Mos. 4, 35. 39. u. in vielen andern Bibelstellen), während unser Eeremonialgcsetz sich einzig und allein auf den Glauben stützt. Diese Verschiedenheit in den Grundprinzipien der beiden Elemente des spätcrn und jetzigen Iudentbums dulder demnach kein Jncinandersein mebr, kein Aufgeben Eins ins Andere, wie Gedanke und Ausdruck desselben, sondern nur ein Nebeneinandersein, ein Ganzes aus völlig verschiedenen Thcilen, wie Tag und Nacht. Dies ist der Hauptgesichtspunkt, ja der einzig wahre, aus dem wir das jetzige Judenthum, seinen Grundprinzipien nach, betrachten, uud nach welchem wir unsere Religionslehre in strengster Consequeuz darstellen müssen. Niemand wird leugnen, daß die Kennrniß und Hcüigbaltung vieler unserer Ceremonialgesctze allein dem Gläubigen, sondern jedem Juden, der als würdiger Genosse der großen Gemeinde Israels geachtet sein will, unerläßlich seien. Da dieselben aber unzählige enthalten, deren Sinn und Bedeutung für uns gänzlich verloren sind, ja, da wir, nach dem Ausspruch des Talmud, alle nufere Gesetze ohne Ausnahme, als Machtgebote der Gottheit, wie Sklaven üben müssen, so daß wir keinem derselben irgend einen vernünftigen Grund unterlegen dürfen, so stempeln wir sie durch die Aufnahme in die Religionslehre sammt und sonders zu sinnlosen Dogmen, von deren Anerkennung unsere Seligkeit abbängt, was aber unserer Lehre, welche Vernunfterkenntniß fordert, schnurstracks entgegen ist. Der Inhalt unserer Religionslehre — die Lehren über die Erkenntniß Gottes in seinem unbegreiflichen Wesen und in seinen erhabenen Eigenschaften, und die Lehren über das Leben nach dem Willen Gottes, wie er sich uns kund gibt nach und gemäß dieser Erkenntniß — hat die H. Schrift zu seiner Urquelle. Die Bibel ist aber kein eigentliches Lehrbuch, weil die darin erhaltenen Lehren zerstreut, unzusammenhängend und, wegen der vielen Entwickelungen und Folgerungen, welche die tiefe Weisheit in denselben für uns nöthig macht, selbst unvollständig sind. Die Aufgabe für unsere Lehrbücher der Religion ist daher, jene erhabenen Lehren in ein wissenschaftliches System zu bringen, das Mangelnde mittelst Aernnnftschlüffe hinzuznfügen, und das Ganze für jeden, nach Maßgabe des Alters und der Fähigkeit der Lehrlinge, zu ertheilenden Unterricht so gemeinfaßlich als möglich darzustellen. * **)) Unser Cercmonialgcsetz, welches das Prinzip des zweiten Elementes des jetzigen Judenthums, oder vielmehr den geschichtlich*") uns kund gewordenen *) Leider ist diese Aufgabe noch in keinem mir bekannten Lehrbuche unserer Religion aufs Entfernteste gelöst worden. In allen zeigt sich mehr oder minder eine den denkenden und seiner göttlichen Religion inniglichft anhängenden Juden tief verletzende Nachahmung fremder Religionslehren, .ohne alle Rücksicht auf die Grundprinzipien des jetzigen Judenthums und die Eigenthümlichkcit unscrs ächten Nationalgeistes. **) Auch die Offenbarung kann für uns keine andere als eine geschichtliche Bedeutung haben, und das geoffenbarte Ccremonialgrfttz keine andere Verbindlichkeit erheischen, als eben die, welche der Glaube ihm gibt. Selbst die nnnb D’pIPI können, nach unfern Begriffen vom göttlichen Gesetzgeber, nur für die Dauer des eigenen Staats — wo sie freilich Staatsgesetze waren — gegeben sein. Denn, wenn cs auch unserer Erkenntniß von der weisen Vorsehung nicht widerspricht, wenn wir sehen, daß sie, für ihre unerforschlich.n Wege und Zwecke, manche Person, manche Familie, manches Volk eine Zeit lang besonders begünstigt, so verträgt es sich dennoch schlechterdings nicht mit unfern Begriffen von der Allliebe und Allgerechtigkeit, daß Gott ein Häuflein Volkes durch