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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-11-08 · Heft 45 (8.11.1846) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 45 (8.11.1846)
Date
1846-11-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kermtniß und Reform des israelitischen Lebens Redigirt und herausgegeben von Großherzogl. Weima^-'schem Lanv- Rabbinen zu Eisenach. Au beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang, ohne das Literaturblatt (von welchem icve Woch» ein halber Bogen in groß Quart erscheint) 3 ^, mit demselben 5 a/f. Anzeigen für die gespaltene Zeile b O/l- Nr. 4S Sonntag den 8. November 18-10. VII. Jahrgang. Ueberblick. Haupt-Artikel: Darf das jüdische C-remonial Lehrgc genstand der Religionslehre des Jndenthums sein? — Geschichte deS TageS: Berlin: Verschiedenes. — Aus Bayern: Religiöses und Politisches. — Aus Wurtemberg: Die Rab. binerversammluug; Gevaltszulage der Lehrer; die wandernden Juden. — Aus dem Fürstenth. Neuwied: Em Jude als Stavtver« vrdneter. — Von der Mosel: Oberrabbiner Cahn. — Prag: Wessely; Rappoport; ver Frankelsche Berichterstatter. — Der Jahresanfang. — Miscellen. — Literar. Anz. Inhalt deS Literatur-Blattes: Zur Kritik der Beschneioungsfrage im Reformverein. (Fortsetzung.) Darf das jüdische Ceremonial Lehrgegenftand der Neligionslehre des Judenthums sein? Bei einer gelegenheitlichen Infragestellung, ob unser Ceremonial als Lehrgegenstand aus der Religionslehre des Judenthums ausgcschieden werden dürfe, behauptete ein wissenschaftlich gebildeter und hochgeachteter jüdischer Theologe, daß eine solche Ausscheidung durchaus nicht starthabeu könnte, weil das Gesetzliche gerade das Specifisch-Jüdische wäre.— Ueberraschcnd mag allerdings die Frage an sich Manchem erscheinen, da wobl noch kein Znde daran gedacht hat, die Lehren der Religion und die Unterweisung im Ceremoniale in unfern Lehrbüchern der Religion für etwas Ungleichartiges, und noch weit weniger das Letztere für nicht dahin gehörend, oder wohl gar für nicht zulässig zu halten. — Allein diese Beantwortung derselben aus dem Munde eines solchen Mannes muß jeden vernünftigdenkenden Juden mit inniger Wehmuth erfüllen, wenn er sieht, daß selbst bei Bekennern einer Religion der Denk« und Gewissensfreiheit die sonst so erleuchtende Wissenschaft das tiefe Dunkel des theologischen Bewußtseins nicht immer zu erhellen vermag. — Denn offenbar hat der gelehrte Rabbi mit seiner Behauptung nichts anderes sagen wollen, als, daß das Gesetzliche (wohl verstanden, das Kesammtceremoniale von Moses bis auf uns) gerade das Specifisch-Jüdische, d. h. das Charakteristisch-Wesentliche des Judemtmms sei. Wie traurig stände eS um Israel, wenn diese Meinung wahr und allgemein wäre! Doch dem ist nicht so, und Unterzeichneter erlaubt sich daher, obige Frage, deren Lösung er für die bessere Crkenntniß des Judentbums, die leichtere Schlichtung der religiösen Wirren und die Ber« herrlichung unserer Kl. Religion in den Augen der Welt von höchster Wichtigkeit erachtet, biemit öffentlich zur

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