Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 42 (18.10.1846)
- Date
- 1846-10-18
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1*70 wieder N. Akiba ist, der eine Tradition nicht anerkennt, während i in beiden nur N. Zochanan seine Zuflucht zur Tradition nimmt,! als deren besonvern Pfleger, wir ihn ans dem Talmud Zeruschalmi kennen lernten. — Tract. Aboda Sara fol. 36. b., wird der Beischlaf einer Götzendienerin als traditionelles Verbot angegeben. Diese Annahme Wied Sanhedein fol. 82, a„ einer Aeußerung des Pinehas, die er bei Gelegenheit seines Verfahrens 4. Mos. 25, 8. gemacht haben soll, entnommen. Allein die ganze Erzählung im Tractat Sanhedrin trägt zu sehr das agadische Gepräge an der Stirne, als daß man nicht annehmcn müßte, es bezeichne dte Angabe einer sinaitischen Tradition hier eben nichts anderes als eine dunkle Sage, welche sich um die poetisch verherrlichte Nittcrthat des Pinehas geschlungen. — Tract. Chulin fol. 42, a., heißt es im Namen eines Thanna debe Jsmael aus den Vers: 3. Mos. 11, 47: „Es sind dies die achtzehn Trephoth, die Moses vom Sinai her gesagt wurden." Raschi erklärt dies als sinaitisch-tra-itionelle Bestimmungen 2"2l?n. Vergleicht man ab'.r damit den Ausspruch UÜa's l. l. fol. 43., wo derselbe Ausdruck gebraucht wird: „daß acht Arten von Tre. photh dem Mose vom Sinai her gesagt wurden," so sieht man deutlich, daß hier nicht von traditionell firirtcn Bestimmungen die Rede sein könne, daß die Meinung nicht ist, es seien nach dem Einen achtzehn spezielle Trephoth, nach dem Andern acht Arten Trephoth dem Moses aus S.nai genannt worden, denn wenn die eine Fassung dem Moses aus Sinai gesagt wurde, so konnte es die an. dere nicht, um iso weniger als darüber Streit statt finden kann, welche speziellen Trephoth unter den einzelnen Arten zu verstehen seien; sondern daß cs sich hier einzig und allein von Ersahrungssätzcn handelt, von individuellen Erklärungen und Subsumirungen der einzelnen Trephoth oder deren Arten, wie sie in der Volkesitte der angenommenen Erklärung des Wortes Trepha in der Schrift (s. Maimon. von dein Schlachten cap. 5. §. 1.) gemäß Geltung hatten. Allerdings nennt Maimonidcs selbst die acht Arten Trephoth, welche Ulla angibt, sinaitisch - traditionelle Bestimmungen, l. l. tz. 2. Allein diese Bezeichnung hat nichts Auffallendes, wenn man bedenkt, daß die einzelnen Trephoth nicht im schriftlichen Gesetze genannt sind, und die recipirte Erklärung des Wortes Trepha, so wie die acht Arten der Trephoth ihrem Wesen nach, wenn auch allerdings in ihrer speziellen Anwendung auf die bei den Thieren verkommenden Anomalien, der Controvcrse nicht unterworfen sind, und daß sie jedenfalls die in das Volksleben übergcgangene, zur unbestrittenen Lehre gewordene, Anwendung des Gesetzes in seiner recipirtcn Erklärung ausdrücken. Da die Bezeichnung D'obn, wie wir gesehen, nicht für sinaitische Tradition beweist, vielmehr im Gegcnthcil fast überall den, der Quelle nach unbekannten, Volksbrauch bezeichnet, da ferner unter diesen acht als Tradition geltenden Arten von Trephoth eine riDm, ausdrücklich als im schriftlichen Gesetze deutlich stehend angenommen wird (s. Maimonives l. l.), wodurch für diese wenigstens die Bezeichnung sinaitische Tradition in dem Sinne, daß sie Moses zur mündlichen Ueberlieserung offenbart worden sei, nicht gelten kann, da sie sich endlich in ihrem letzten Grunde sämmtlich auf die Schrift : ach der Interpretation des Wortes stützen (f. Maimonid. v. d. verbotenen Speisen cap. 4. HZ. 6 — 9 Tur Jore dea cap. 29.), so wird man hier viel eher geneigt sein, eine Ausbildung und Enlw ckelung des in rer Schritt angenommenen Trepha als eine Tradition in rem bisherigen Sinne bloß der nichts beweisenden Bezeichnung ö"2'?n zu Liebe behaupten zu Der tief denkende Magiv Mischne zu Maimon. l. l. erklärt die Darlegung des Maimonives also: „Aus der Schrift entnehmen Wir, daß Trepha nicht leben könne, weil der Zusammenhang der Schrfft ein Thier, welches zerrissen (trepha), aber noch am Leben ist. meint, ein Thier, das zwar noch lebt, aber am Ende wegen seiner Verletzung sterben muß, und dem s unde vorgeworfen wird, wie unser Lehrer (Maimonides) nachgewiesen. Allein es sind in der Schrift die speziellen Verletzungen nicht genannt, welche den Tod mit sich fuhren. Diele sind daher dem Mösts offenbart und uns überliefert worden. Es ist daher das Gesetz an sich schriftlich die Anwendung in den speziellen Fällen aber traditionell". Da aber gerade die Anwendung des Grundsatzes, daß eine Verletzung, fei sie durch Krankheit over durch andere Ursachen entstanden, im Talmud der Controvcrse unterworfen ist. welche dem traditionellen Werth der traditionellen Spezialitäten bedeutenden Abbruch thut; da ferner, ist einmal der Grundsatz in der Schrift ausgesprochen, die Fälle, welche diesem Grundsatz zu substimiren, Gegenstand des Wissens, der Erfahrung sind, für welche man kaum eine Tradition in Anspruch nehmen kann (s. Geigcr's Zeitschrift, Bv. II. S. 271), so führt uns auch dieses zu dem Resultate, vaß auch hier der Ausdruck die Vorgefundene Wirklichkeit, welche sie nach der Schrift, in ihrer geltenden Interpretation, gebildet, das praktnche Leben bezeichnet, wie es die Schriftgelehrtcn vorgcstindcn und wofür sie deutliche Aussprüche in der Schrift nicht gefunden haben. Das Resultat unserer Forschungen ist also, daß die als angekündigten gesetzlichen Bestimmungen allerdings ein Theil des historischen Zudenthums find, in so fern sie die Wirklichkeit bezeichnen, die in das historische, wirkliche Leben übergegangcnen