Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 42 (18.10.1846)
- Date
- 1846-10-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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:ni Ein andrer Pnnkt ist es noch, der, wie es beißt, die Gemntber aufgeregt hat, der Ausspruch, daß man, wo es nöthig ist, durch Nicht- Zfra elite n seine Arbeiten verrichten lassen könne; das klingt, so sprach man, wie ein Vorzug, den die Juden sich anmaßen: sie rnbcn und Andere müssen für sie arbeiten. * *} Auch beivirft. Die Frage te<J Sonntagsgottesdienstes kann also ihrer ganzen Natur nach nur ini Schooße der Gemeinde selbst entschieden werden, und wird an die Einrichtung desselben natürlich nur zunächst in großen Gemeinden, wo das Bedürfnis und die Mittel dafür vorhanden, gedacht werden können. Vor das Forum der Nabbincrversaniinlung gehörte sie aber nicht, und dürfte auch nicht in der nächsten Zukunft vor sie gebracht werden können. Jedenfalls war es ein großer Uebergriff von Seiten der letzten Nabbinerveesannnlung, daß sie sich tadelnd über den Sonntags- Gottesdienst der Berliner Reformgenossenschaft ausgesprochen, und freuen wir uns, daß Geiger, der als Präsident sich nicht gegen die Ansicht der Mehrheit hat erklären mögen, dieses jetzt noch persönlich gethan, und offen gesteht, daß er es nur anerkennungs« werth an der Berliner Genossenschaft gefunden, daß sie durch Einrichtung eines Gottesdienstes dem Bedürfniß der Gegenwart genügt habe. *) Nicht sowohl dieses war es, was gegen jenen Punkt einnahm, sondern die sittlichere Anschauung der Zeit, welche die starrgesetzliche des Talmuds nicht mehr fcsthalten kann. Diese glaubte nämlich, daß ein großer Untcr'chied sei, ob inan eine verbotene! Arbeit selbst verrrichte oder durch einen Nichtisraeliten, dein sie! nicht verboten, thun lasse, während unser heutiges Bewußtsein es eben so verwerflich findet, sein Geschäft durch Andere verrichten zu lassen, als cs selbst zu thun, z unal erstcres doch nicht ohne Aufmerksamkeit darauf von Seiten des Israeliten geschehen kann.; Jene Unterscheidung hätte daher füglich um so mehr wegbleiben können, als sie doch nicht im Bewußtsein unfter Zeitgenossen Platz i greifen wird, wie diese denn auch mit rer Selbstrertung nicht l ans die Fälle warten dürften „wo (Wortlaut des 5. Beschlusses j der dritten Nabbinerversanunlung) dee ganze zeitliche Wohlfahrt, wo Hab und Gut, wo die Mittel für die künftige; Existenz bedroht sind". Es war überhaupt r.ii großer Miß. | griff daß die dritte Nabbinerversammlung sich so ängstlich (wir! selbst wurden von dem Einbringen eines mnsassendern Amende-! ments in Beziehung aus die Cul sistciiz durch die vertrauliche Bel merkung des P.äsldeutcu zurückgehaltcu, daß dasselbe gewiß nicht! durchgehen werde) auf ras Gebiet der Casuistik bat drängen lassen.! Denn die Orthodoxen werden auch unsre bescheidenen Concesstoueu j nicht wagen, die freien hingegen wie bisher, so auch fortan, weit j hinaus über dieselben gehen, und die noch Schwankenden auch keinen Monat bei dem stehen bleiben, was die Nabbinerversammlung kinzuräumen für räthlich gefunden. So mögen immerhin die Sabbathbcschiüsse rin solches theoretisches Interesse ansprechen, da sie die Starrhcttves talmudischen Gesetzes flüssig gemacht, und durch größere Berücksichtigung der Sabbathsidee, wie der Ansprüche des Lebens die S eche in ein ganz neues Stadium gebracht Mer ein arges M'ßverständniß! Es wurde bei den Verbandlungen vielfach Hervorgeboben und liegt auch in der Natur der Sache, daß lediglich ans dem Grunde die Nichtjuden die Arbeit des Juden verrichten können, weil jene an einem anderen Tage ibren Rubekag baden, den jüdischen Sabbatb aber als Werktag betrachten, daber an ihm arbeiten dürfen. Man könnte ganz ebenso sagen: der Cbrist lasse am Sonntage seine nöthige Arbeit durch Inden verrichten, und wir werden darin durchaus nichts Beleidigendes finden. Nur ist in der Sache noch ein wichtiger Unterschied. Die Inden, als M'noritat, koininen mit ihrem Sabbathe gerade durch die Ebristen und deren abweichenden Nnbetag in die vielen Verlegenbeiten und bedürfen daher zur Beseitigung derselben fremder Hülfe; waren die Inden für sich, oder wäre ihr Einfluß überwiegend, die Feier ihres Sabbaths wäre dann für sie nicht störend, und sie bedürften einer fremden Ansbnlfe durchaus nicht, und gerade Iv beherrschen gegenwärtig die Ebristen, als Majorität, die Verbälmisse, können die Feier ibres Rubetages vollkommen aufrecht erhalten und dabcr auch der fremden Hülse entbebren. Anders wäre es, wenn von unentbebrlichen häuslichen Verrichtungen die Nede gewesen wäre, die unter allen Umstanden Tag für Tag geschoben müssen; wenn es hier beißen wurde, man dürfe sie nicht selbst tbnn, sie aber tbnn lassen, so wäre damit ausgesprochen, man habe durch seine Religion, nicht durch die Umstande, die Dienstbarkeit Anderer nölbig, und da wäre die Frage wobl gerechtfertigt: wie nun, wenn die Inden für sich lebten, könnten sie auch dann nicht Andersglaubende entbehren, um die nötbigen, keine Unterbrechung leidenden bänslichen Verrichtungen zu besorgen? Diese Frage wird sicher auch bei einer anderen Versammlung wieder zur Sprache kommen; dies Mal wurde sie gar nicht berübrt. — .'."an hat ferner daran Anstoß genommen, daß in dem Satze, der die Erlaubniß, ja das Gebot aussprach, zur Abwebr einer drobenden oder nur zu befürchtenden Lebensgesabr Alles auch am Sabbath zu thun, ausdrücklich hervorgehoben ward, daß es gleich sei, ob diese Gefahr einem Israeliten oder Nichtisrae, liten drobe; dadurch, meint man, habe man die bishehaben; aber einen praktischen Werth rurch Einführung in das Leben wenden sie nur in einem sehr geringen Grade ansprechen