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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-10-18 · Heft 42 (18.10.1846) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 42 (18.10.1846)
Date
1846-10-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
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330 Achtung eines Gottesdienstes gegeben baben, welcher denen, die ebne ihn einer jeden religiösen Anregung verlustig sind, eine solche darbictet. Allein er hat auch seine andere Seite, und von dieser wird er von gar Vielen in den Gemeinden betrachtet. Man siebt in ihm einen versteckten Angriff auf den Sabbalh, eine Anbabnung zur Verlegung desselben auf den Sonntag, und daher die Abneigung gegen denselben, daber das Mißtrauen gegen die Genossenschaft für die Reform in Berlin, daber die große Aufregung, als z. B. am hiesigen Orte dieser Wunsch von Einigen geäußert wurde, daher die Entschicdenbcit, mir welcher in andern Gemeinden ein solcher Vorschlag, als er ihnen gemacht worden, abgewiesen wurde. Und da sollte eine Versammlung , welche cs als eine heilige Pflicht betrachten mußte, die Frage der Verlegung aus dem Kreise ihrer Beratbungen ferne zu halten — denn was Einzelne ge, legentlich darüber geäußert, ist nicht als Ausdruck der Versammlung als solcher zu betrachten, — da sollte sie den an deren Gebiet so nahe austreifenden Gegenstand jetzt einer spcciellen Bcrathuug unterziehen? Bewahre'. sie bat in voller Einsicht gebandelt, wenn sie denselben — nicht etwa verworren, nicht etwa ganz beseitigt, sondern — vertagt bat. Vorgebracht muß der Gegenstand allerdings wiederum werden, Besorgnisse immerbin fremder Art können, dürfen nicht bewirken, daß man gleichgültig cs mit ansebe, wie einem großen, sehr großen Theile der Juden das Gotteshaus gewissermaßen verschlossen werde. Tafür muß allerdings etwas geschehen, und war dieses Jabr nicht der geeignete Zeitpunkt dafür, so wird dieser im nächsten oder in einem später» eintreten. Ich, für meine Person, erachte das Bedürfnis der Gegenwart, wo cs sich einmal unzweideutig berausstellt, wenn es auch noch „nicht weitverbreitet," d. b. wenn es nicht allgemein gefühlt wird, weil das Streben nach religiöser Anregung überhaupt zurückgedrängt ist, aber wohl von den Lehrern der Religion erkannt werden muß, ich sage, ich erachte ein solches Vedürfniß für so bedeutend, daß ihm genügt werden muß, trotz anderweitigen Befürchtungen, die sich daran knüpfen, natürlich mit den Vorsichtsmaßregeln, die diese Gefahren möglichst beseitigen. Ich habe daher an der Berliner Genossenschaft cs durchaus nicht tadelnswerth, vielmehr anerkcnnenswerth gefunden, daß sie dem Bedürfnisse genügt bat, namentlich für den eigenthümlichen Kreis ihrer Mitglieder; ich habe das Streben danach an biesigem Orte nicht mißbilligt und blos die Erwägung dagegen in die Waagschaale gelegt, ob nicht die Auffassung, welche die Gemeinde an eine solche Einrichtung knüpfen könnte, den Frieden der Gemeinde wesentlich erschüttern und daher auch einen gesunden Gesammtfortschritt wesentlich gefährden dürfte. Aber sicherlich, diese Frage muß doch in nicht langer Zeit zur Beratbung und zur Entscheidung kommen, und was vertagt ist, das ist, wie gesagt, nicht beseitigt, das ist nur als eine nicht dem Augenblicke ganz angemessene Frage auch blos für diesen Augenblick verschoben.*) *) Auch hier können wir uns nicht mit der Auffassung des geehrten Herrn Verfassers einverstanden erklären. Daß auch ohne ausdrückliche sabbathliche Bezeichnung die Einrichtung eines Sonntagsgottesdienfteö in sehr wesentlicher Beziehung zu der Sabbathfcier stehe, leucht.t vollkommen ein; denn überall wird diese Einrichtung nur dann beabsichtigt werden, wo ein großer Theil der Gemeinde den Samstag nicht feiert, resp. an diesem Tage den Gottesdienst nicht besucht und'besuchen kann. Qb nun in den Gebeten beim Sonntagsgottesvienfte dieser Tag als Sabkath bezeichnet wird, darauf kömmt im Grunde Nichts an, da eben erst der Gottesdienst in Verbindung mit Lehre- und Predigt, den Tag zu einem wahrhaften Sabbath, d. h. zu einer Zeit der religiös - sittlichen Erhebung und Erbauung macht. Das V.rha'ltiüß des Sonntagsgottesdicnstes zu der Frage der SabbathS. Verlegung kann aber kurz so aufgcfaßt werden. Gegen die Verlegung, d. h. gegen die förmliche Erklärung, daß man den Sonntag, statt des Samstags als Ruhetag einsetzcn wolle, sind selbst viele, die für sich den Samstag nicht feiern; sie entschuldigen Letzteres mit ihren persönlichen Verhältnissen, sehen aber in der gesetzlichen Beibehaltung der Samstagofeicr ein charakterssches und erhaltendes Moment des Iudcnthuuis, das sse ihm nicht nehmen möchten. Aber auch diejenigen, welche ganz auf dem freien Standpunkt der Idee stehen, möchten doch um derciiwilleu, denen der Samstag, als solcher, noch heil g ist, nicht die Verlegung ausgesprochen haben, da sie nothwcudig in den Gemeinden, wo der größere Theil dafür ist, dein anderen den Segen der gottesdienstlichen Erbauung entziehen würde. An. ders verhält es sich mit der Einführung eines SonntagSgottcs. dienstes neben dem samsttäglichen. Dieses braucht nicht als Perlegung des Samstags aufgefaßt, sondern zunächst nur als das Mittel angesehen zu werden, denjenigen, welche nun einmal an dem samstägigen Gottesdienste wenig, oder gar nicht Theil nehmen können, zu einem andern, iin Znteresse ihres religiös-sittlichen Lebens zu verhelfen; er stört ferner die nicht, welchen die Feier des Samstags noch Bedürfniß ist, während er auf der andern Seite die Verlegung doch nach und nach, aber ganz in friedlicher, geschichtlicher, naturmäßiger Weise, mithin so, daß auch vom praktischen Standpunkte Nichts dagegen erinnert werden kann.

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