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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-10-18 · Heft 42 (18.10.1846) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 42 (18.10.1846)
Date
1846-10-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kemrtnitz nnd Reform des israelitischen Lebens. Revigirt und herausgegeben Br. M Heß, Großherzogl. Weimar'schem Lanv-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang, ohne das Literaturblatt (von welchem leve Woche ein halber Bogen in groß Quart erscheint) 3 , mit demselben 5 tf. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6 Nr. 43. Sonntag den 18. October 184«. VII. Jahrgang. Ueberblick. Haupt - Artikel: Die dritte Versammlung deutscher Rabd in er. — Geschichte des TageS: Berlin: Die Reformgrnosseiifchaf:; Holeheim, Eiern. — Grätz: Aufbau einer neuen Synagoge. — Prag: Dr. W.ssely. — Aus Bayern: Verschie. beneS aus Bayern. Inhalt des Literatur-Blattes: Die Tradition. Von Dr. Elias Grünebauin. (Schluß.) — Ncber den allerheiligsten Name» «nd dessen Vocal.sanon. Von L. Streinka. Die dritte Versammlung deutscher Rabbiner. Ein vorläufiges Wort zur Verständigung j»*». Abraham Geiger. Breslau 1846. (Schluß.) Nun, entgegnet man, es mag sein, daß die Versammlnng hier nicht anders verfahren durfte; aber mußte sie nicht gerade den Verlust, welcher nun einmal durch die faktische Nichtbeobachtung des Cabbcubs erzeugt wird, auf irgend eine, sei es auch mangelhafte, Weise zu ersetzen suchen? Ta nnn der Gottesdienst, für unser gegenwärtiges religiöses Leben von solcher Bedeutung, am Sabbalhe von so Vielen nicht besucht wird und nicht besucht'werden kann, war es da nicht die Aufgabe der Versammlung, einen feierlichen Gottesdienst an dem Tage, der die Muße zu einem solchen bietet, auznempfebleii? An nnd für sich wäre vielleicht ein Ausspruch von der Versammlung hierüber überflüssig. Was läßt sich denn gegen einen Gottesdienst am Sonntage, wenn er nur nicht diesen als Sabbath ausdrücklich bezeichnet, entwenden? Seit wann verbietet das Jndcnthum, daß Predigten auch an anderen Tagen als Sabbalhen und Festtagen gehalten werden? Es ist dies ein Gegenstand, welchen eine jede einzelne Gemeinde für sich, wenn sie ein solches Bedürfniß für einen Tbeil ihrer Mitglieder erkennt, zn erledigen har. Allein walz n wir diese Aufgabe von der Versammlung nicht ab, umsomehr da ihr ein ungefähr dahin lautender Antrag vorlag. Sie hat diesen vertagt; hat sie daran Unrecht gethan? Betrachten wir eS genauer. Der Sonntagsgollesdienst bat seine zwei Seiten. Die eine ist die oben angegebene, und gewiß würden alle Mitglieder mit Vergnügen ihre Ztsiiiminung jgr Ein-

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