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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-10-11 · Heft 41 (11.10.1846) · page 11

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 41 (11.10.1846)
Date
1846-10-11
Page
– (sequence 11)
Language
German
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175 der jede Forschung fern hielt, eine bloße Znterpredation als ein noll me tangere yinstellte, und eine Stagnation in dem geistigen Leben Hervorruf, an welcher wir noch lange zu laboriren haben werden, der Grunv dieser Erscheinung liegt offenbar darin, daß man eben für viele im Leben Vorgefundene Destimmungen keinen andern Grund aufsinden konnte und gleichsam als ultimum rekugium zu der Tradition seine Zuflucht nahm. Damit war die Diskussion abgeschnitten und der Zweifler ein für allemal zur Ruhe verwiesen. Die Gemara hat cs sich zur Aufgabe gestellt, für jede in der Mischna aufgestellte Bestimmung, für jeden im Volke lebenden Brauch, für die geltenden Ansichten selbst, Beweise beizubringen. Nichtimmer vermag sie das aus der Schrift, so gelenk und elast.sch auch ihre Interpretation war, so viel man auch aus einem einzelnen Worte, aus einem Scrvilbuchstaben selbst herausdeutete, und sie glaubt nun bona fide — denn von einem Betrug oder einer absichtlichen Täuschung kann bei Männern nicht die Rede sein, die auch das Minutiöseste mit dem heiligsten Ernste mit scrupulösestcr Sorgfalt behandeln — das Gesetz, den Brauch, die Ansicht auf Tradition zurückführcn zu müssen. Diese Behauptung von dem Ursprünge der gemaristischcn Tradition wird in dem jerusalcmischen Talmud ausdrücklich aus. gesprochen, und wird sich durch die Betrachtung der in der Gemara als traditionell angegebenen Bestimmungen unleugbar herausstellen. Zm Talmud Jerusch. Pea fol. 9. a wird nämlich ausdrücklich im Namen des R. Zochanan, den wir in der That gerne seine Zuflucht zur Tradition nehmen sehen, folgende Mahnung ausgesprochen.- ne jni* nna bx nPn dk vm rmb new nnbn non nnt? n"“D ruj^en bx nJt?03 niJjptPD „Wenn Dir ein Gesetz vorkömmt, dessen Grund Dir unbekannt ist, so suche es deßhalb nicht nmzudeuten, denn viele Gesetze sind dem Moses ans S nai mitgethcilt worden, und alle sind in der Mischna untergegangen (ciiigeschlosscn.)" Gehen wir nun zu den Stellen selbst über, in welchen die Gemara den Ausdruck Tradition D^n ausdrücklich braucht. Tract. Zrnbin fol. 4., Succah fol. 5. b. werden folgende drei Bestimmungen im Name» des Nabh als traditionell kahl hingestellt. Nämlich 1) die Größenbestimmnngen, z. B. bei verbotenen Speisen und sonst ss. Chawoih Zair l. l., Maimonives von den verbotenen Speisen Cap. 14. §. 2.) Ncber den tradi. tionellen Werth dieser Bestimmungen, wenigstens in so weit sie aut das Einzellic eingehend praktisch werden wollen, gibt die Thatsache Ausschluß, daß sie z. Th. aus cüier Znlcrpretation der h, Schritt hcrgeleitct, fast alle aber der Controverse unterworfen sind. Hier aber zeigt cs sich unwiderleglich, daß der Talmud selbst dieser Bestimmung keinen traditionellen Werth beilegt, indem die Mischna Chulin 7, 4. in Bezug auf die Spannader, welche mit der Hüfte gekocht werde, ein Maaß angibt, wie weit sie daS mitgekochte Fleisch zum Genüsse untauglich mache (s. Raschiund die übrigen Erklärer z. St.), während die Gemara schließlich fest, stellt, daß die Spannader, wie alle übrigen Adern, gar keinen Ge. schmack mittheile, also auch das mit ihr gekochte Fleisch in keinem Falle zum Genüsse untauglich mache (s. Chawoth Zair l. l. vr. Creizenach in der angeführten Abhandlung.) Noch deutlicher aber folgt die aus der talmudischen Erklärung der letzten Mischna des ersten Kapitels im Tractat Chagiga. Zn dieser Mischna werden unter Anderem die Reinigkeitsqesetze als etwas bezeichnet, „das sich auf etwas stütze", eine Bezeichnung, die offenbar nichts Anderes sagen kann, als daß sie eben nicht auf sicherer Grundlage ruhen. Der Talmud, Chagiga fol. 11 a, fragt daher auf diesen Ausdruck staunend: Diese Gesetze stehen ja in der Schrift? und antwortet: es beziehe sich dieser Ausdruck auf das Maaß des Reinigungsbades, „das nicht geschrieben stehe", eine Antwort, die offenbar der diese Gesetze als verhaltnißmaßig gering bezeichnte Ausdruck der Mischna nicht rechtfertigen könnte, wenn bei der Maaßbestimmung im Ernste an eine Tradition gedacht wurre, die ja von jeher in so hohem Ansehn stand. Es möchte auch nicht ohne Bedeutung sein, die hierhergehö. rige Stelle Tract. Zoma fol. 80, a., wo R. Zochanan sagt: pep „die Größcubkstimmungen und die Strafen sind Tradition", hier sogleich anzufügen. Der Talmud fragt darauk: die Strafen für die Vergehen stehen ja im schriftlichen Gesetze? »nv ändert darauf die Aeußerung des R. Zochanan dahin: 'ü'ee nsreb nzbn f'Lwx btt? piyff, „die Größe» der Strafen sind sinaitische Tradition". Einmal zeigt hier das Schwankende der Fassung, wie unsicher die Tradition sei; sodann kann nach der ersten Fassung, nach welcher hier R. Zochanan als im Besitze dieser Tradition angegeben wird, während in den oben angeführten Stellen Nabh als deren Ueberlieferer angeführt wird, die Bemrr. kung nicht abgewiesen werden, welche Verwirrung auf diesem Ge. biete im Talmud herrscht, und wie sehr der traditionelle Werth solcher Bestimmungen jedenfalls dadurch wankend werden müsse. 2) Bei dem Reinigungbade darf kein Theil des Körpers von der unmittelbaren Berührung des Wassers getrennt sein. Auch diese Bestimmung muß den Talmudisten nicht als tra. vftionelle festgestanden haben, sonst würden sie dieselbe nicht durch die Zntcrpretation eines Verses, die nichts weniger als bestimmt darin liegt, widerlegen und so einschränkeu, daß sic fast nichts mehr bedeutet. Jedenfalls beweist dieses Verfahren, daß der Ausdruck 'li'OY TWüb »“D^n in der Gamara nicht eine von Gott dem

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