Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1846)
- Date
- 1846-10-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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174 bei einer Controverse die von dem einen Theil für traditionell gehaltene Bestimmung dem andern als solche in Vergessenheit gekommen sein muß, und hat dann denselben Sinn, daß eine solche Bestimmung den traditionellen Werth für uns verliere. In so fern aber eine Controverse damit nicht verbunden ist, eine jede Tradition über die Bestimmungen vielmehr bei dem größten Theile oder bei Allen ganz als vergessen erscheint, ist der Sinn des Maimonides nicht klar» und läßt sich aus der Sache mit Bestimmtheit auch nicht veduciren, ohne den historischen Boden zu verlassen und subjectiven Hypothesen zu verfallen. Wir, die wir nur der historischen Forschung huldigen, werden auch nur an der Hand der Geschichte mit bestimmten Thatsachen uns weiter bewegen- Zweiter Artikel. Wir gehen nun an der Hand der von uns angegebenen, über den traditionellen 2öerth einer Sache entscheidenden, Bedingungen zu den im Talmud als traditionell angegebenen Bestimmnngen über, wobei wir auf die Abhandlung des sel. Pr. Michael Creizenach: Beiträge zur Beurtheilunz des Talmuds, in der vr. Geiger'schen wissenschaftlichen Zeitschrift für jüdische Theologie Bd. II. und 1H., wo die hiehcr gehörigen Stellen zum Thejl ebenfalls besprochen wurden, unsere Leser verweisen. Als die unzweifelhafteste Benennung für Tradition kommt im Talmud der Ausdruck ’j’DD rit?Qi? HD1?“ vor. Es ist hier nun sogleich merkwürdig, daß die Mischna nur drei Bestimmungen mit dieser Bezeichnung anführt, während die Gemara noch bei vielen andern diesen Ausdruck braucht. Die erste Stelle Pea II, 6. gibt als Tradition 2"Q^i1an, „daß zwei Arten Weizen in Einem Felde, in so fern eine Tenne daraus gemacht wird, eine Pea, wenn aber zwei Tennen daraus gemacht werden, zwei Pea's geben müssen", Es ist hier zu bemerken, daß schon Gamaliel 1. vor der Zerstörung des Tempels (s. Geiger's Lehr, und Lesebuch der Mischna, Abtheilung II. No. 35.) diese Tradüion nicht kannte, und daß nicht des Synedrium, sonder» der sonst völlig unbekannte Schreiber desselben, der sich wiedcrum auf einen Unbekannten beruft, im Besitze derselben sein will. Es ist daher die Frage nicht abzuweisen: ob diese Bestimmung nach der Ansicht des Maimonives als eine traditionelle zu betrachten sei. Die Frage dreht sich darum, ob eine Tradition die offenbar dem ganzen Synedrium unbekannt war, nicht mit Recht als eine völlig vergessene zu betrachten sei; oder ob die Eigenschaft des Bergeffenseius nur dann einer Bestimmung beigelegt Werden dürfe, wenn sie in der That völlig vergessen und Niemanden mehr bekannt sei, wie es im Talmud vorkommt mm DTDty OViD’1? Doch da es sich hier vhnedieß von einer in unserer Zeit keine Anwendung mehr findenden Bestimmung handelt, so gehen wir sofort zur zweiten Stelle in der Mischna über. Diese findet sich Eoujoth VIII, 7., wo als Tradition angegeben wird, was der einstige Beruf des Propheten Elias bei seinem Wiedererscheinen am Ende der Tage sein werde. Allein bei dieser Stelle fällt die doppelte Bemerkung auf: einmal, daß sie eigentlich nichts als eine Interpretation der Virse Maleachi 3, 23. 2-1. enthalte, s. Bartenora und Lippmann Jom Tobh Heller z. St., was ihr den Charakter einer Tradition raubt, sodann, daß eine Controverse über deren Inhalt stattfindet, was ihr jedenfalls den traditionellen Werth benimmt. S. auch Chawoth Jair l. l. Art. 61. Uebr gens handelt es sich hier ebenfalls um einen Gegenstand, der für das praktische Leben ohne Bedeu. i tung ist. I Die dritte Stelle ist Jadajim IV. 3., wo als Tradition angegeben wird, daß Amon und Moab im Erlaßjahre nicht den zweiten Zehcnd, sondern den Armenzchcnd zu entrichten haben. Auch in dieser Stelle ist zu bemerken, daß die bedeutendsten Mischnahlehrer von einer derartigen Tradition nichts wußten, so daß die deßfalls entstandene Controverse erst durch Abstimmung entschieden ward. Bei allen drei Stellen darf übrigens nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Mischna für ihre Angabe, daß die betreffende Bestimmung Tradition sei, die Zeugnisse für diese ihre Behauptung anführt, ein Beweis, daß man nur mit der größten Vorsicht eine solche Annahme zulieö. In allen drei Stellen wird die Traditionskette bis auf die Propheten, bis auf Moses selbst, wenn auch allerdings mit großen Sprüngen, die rer Glaubwürdigkeit der Ueberlicferung freilich nicht das Wort reden, ausdrücklich angegcben: ein Beweis, daß die unendlich große Anzahl aller übrigen Gesetzesbestimmungen der Mischna nicht auf Tradition Anspruch machen und machen können, daß es sich bei ihnen allen vielmehr, so weit sic keine Syncdrialverfügungen enthalten, von bloßem Midrasch, von Erweiterung, Interpretation, auf subjektive Entscheidungen der Gelehrten und Schulen gegründete, Anwendung des schriftlichen Gesetzes handelt. Erst die Gemara hat, wie gesagt, viele Gesetze auf Tradition zurückgcführt, und dieß, man erlaube uns den Ausdruck, mit einer gewissen Nonchalance, ohne Angaben ihrer Quellen. Ein bloßes dixi genügt jedem Einzelnen. Der Grund dieser Erscheinung, die für die später» Epochen von der ticfeingrcifendsten Bedeutung war, indem sie die gesetzlichen Bestimmungen in einen Nimbus hüllte,