Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1846)
- Date
- 1846-10-11
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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i*a Mose auf Sinai gewordene Offenbarung bezeichne, wadieser AuSvruck wörtlich genommen allerdings bedeutet, und welchen Ginn er auch in der Mifchna, auS welcher er in die Samara übergegangen, haben mag. 3) Bestimmungen Ln Bezug auf Wände, wenn sie einen ge« schlosienen Raum für das Hinein- und Heraustragen von Gegen, ständen am Sabbath bilden, oder zu einer Laubhütte benützt wer. den sollen. Allein diese Bestimmungen stehen so wenig als Tradition fest, daß ein Streit darüber stattfindet, worauf sie sich beziehen, ob sie eine Erleichterung oder eine Erschwerung bieten von dem, was der Talmud nach einer mehr als zweifelhaften, dabei schwankenden Interpretation in dem geschrieenen Gesetz finden will. Eine Ueberlieferung wird angenommen, allein Niemand weiß eigentlich, was sie überliefert hat, wodurch ihr traditioneller Werth nicht mehr zweifelhaft sein kann, s, Tract. Succah 6. d. Zn verschiedenen Tractaten Menachoth fol. 32, b., 33, a, Zrubin toi. 97, a., Sabbath fol. 28-, 79. b., 108 a. werden mehrere Bestimmungen bei der Verfertigung der Gcsel-:esrotten, Denkpfosten und Denkriemcn als Tradition angegeben, und namentlich für die Denkriemen allein zehn, welche auch Maimonides von den Dcnkrirmen cap. I. 3., und III. 1. aufzählt. Indessen findet bei einzelnen dieser Bestimmungen Unsicherheit statt, s. Tho. sapholh Zrubin fol. 97, a., Chawvlh Zair l. l. Hier aber zeigt es sich wieder, daß es sich von im Leben Vorgefundenen Bräuchen handelt, deren Quelle man nicht mehr kannte, und die man daher auf sinaitische Tradition zurückführen zu müfs.n glaubte, eine Annahme, die um so sicherer angenommen werden zu müssen scheint, als die Mischna von allen diesen Bestimmungen gar nicht spricht, sondern als Bräuche des Lebens, das sie sicher damals schon kannte, da sie die Baraitha fast alle aufzählt, voraussetzt, ohne sie weiter zu berühren, oder ihre Be' grünvung nachzuwessen. Es handelt sich von einer durch die Zn. terpretalion einer Schriftstelle — denn darauf beruht das Gesetz von den Dinkricmen — in das Leben eingedrungenen Uebung die täglich vorkam, und wofür sich dasselbe bald seme feste Norm geschaffen. — Im T-actat Nevarim fol. 37, b. gibt R. JlzchoL folgende Dinge als sinaitische Tradition an: DHD1D 112'ZN O.HS1D *npn pnp p\13l p»ro pnpi, „das richtige Lesen der Schrift (z. B. wo mit dem Kamez oder Segol unter der ersten Sylbe gelesen werden muß), die Schönheit der Diction (in der Auslassung von Buchstaben und Bindewörter, s. Raschi u. R. Ascher Commentar z. St.), was gelesen und nicht geschrieben, und waS geschrieben und nicht gelesen wird." Hier bleibt uns nur die Al. ternative übrig; daß entweder diesem R. Jizchak die gewöhnlich, sten Begriffe von der Sprache abgegangen, so daß er der Meinung war, eö müßten dem Moses die gewöhnlichsten Lese- und Punktationsregeln offenbart werden, weil sie sonst ewig ein Geheimniß geblieben wäre, so daß Gott auf dem Wege der Offenbarung die Menschen lesen lehren muß, ferner daß die ganze heilige Schrift auch in ihren historischen Theilen, die Ge. sänge Davids (s. Llairnon, Keplier Hamizwoth r:td 1. c. Gloss. Nachm.) n. s. w. wörtlich bereits dem Moses am Sinai mit. getheilt worden, Behauptungen, die Niemand im Ernste wird ausstellen wollen; oder daß es eben mit der Bezeichnung D1'o!?n nicht so strenge zu nehmen sei, und sie nichts weiter bedeutet, als den bereits feststehenden Brauch, die Wirkt chkeit des Lebens und der Uebung. Die Stelle ist entscheidend unv kann keinen Zweifel übrig lassen. Nicht minder erlangen wir dieses Resultat durch die merkwürdige Stelle Tract Prsachim fol. 110, b., auf welche schon Ge ger (s. die erwähnte Abhandlung des sel. l>r. Creizenach) aufmerksam machte, pmx '31 D'L'3 '3 12X 'DH 31 8N8 '3 D"übn IHK 1311 j'XILt'p '31 „R. Dimi sagte: es ist sinaitische Tradition, ein Paar Eier, ein Paar Nüsse, oder ein Paar Melonen nicht zu genießen". Es wird heutzutage wohl Niemand anstehen, so etwas als pnen Aberglauben zu bezeichnen, der mit deutlichen Geboten der Schrift in Widerspruch steht, um so mehr als ähnliche Vorurtheile bei anderen Völkern sich finden, und der Talmud unmittelbar vorher anführt, daß man in Palästina dieses Verbot nicht beachte (nWTK H3p K3iyD3). Es unterliegt daher kemem Zweifel, daß R. Dimi, der überhaupt abergläubisch und ängstlich gewesen zu sein scheint (s. daselbst) diesen in Babylonien ohne Zweifel von den dortigen Einwohnern, wie so manches Andere, aufgenommenen Gebrauch, für den er, selbst keinen Grund wußte, als einen in graue Vorzeit rückvati. renven bezeichnen wollte, und dafür den Ausdruck HIS'dV ilD^n 'J'DD, semitische Tradition brauchte, es unteliegt keinem Zweifel, daß dieser Ausdruck überhaupt selbst vom talmudischen Standpunkte aus nicht als Schiboleth einer Tradition dienen könne. (Schluß folgt.) Verlag der Z. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.