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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-10-11 · Heft 41 (11.10.1846) · page 9

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 41 (11.10.1846)
Date
1846-10-11
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Literatur-Blatt zum Israeliten -es U Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen, Aufsätze, Recensionen, literarische Aphorismen rc. rc. für die gesammte höhere Wissenschaft des Judcnthums, und unter Mitwirkung von Geiger, Holdheim, S. Hirsch, Jost, Rieser, Herzfeld, Wechsler, Maier. Rebenstein, Stern, Dukes, Adler und vieler anderer Gelehrten revigirt und herausgegebcn von Nr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbincn in Eisenach. Nr. 4L Sonntag den LL. Oktober 1846. I. Jahrgang» Die Tradition. Bon Di-. Elias Erükitbaum, Bezirkörabbincr zu Landau. Erster Artikel. (Fortsetzung.) Eine dritte Bedingung für die Tradition gibt Maimonives an: daß über eine als Tradilion ausgegebcne Bestimmung keine Controverse statt finden könne (Einleitung zum Mischna-Commcntar, Mischne Thora von den Widerspenstigen Cap. 1.). Der gelehrte R. Jair Chajim Bacharach, Chavoth Jair G. A. 192., will zwar düse Bedingung deö Maimon.des aus dem Talmud widerlegen, weil nämlich fast alle Bestimmungen, die fich als Tradition ankündigen, im Talinuv wirklich der Controverse unterliegen; allein es leuchtet rin, wie wir gleich sehen werden, daß diese Stellen mit der richtig ausgefaßten Ansicht deS Maimonives nicht im Widerspruch stehen. Auch Thosaphoth Zebamoth fol. 77. d. huldigt der Annahme res Maimonives, während eine entgegenstehende Ansicht aus Jrnbin fol. 21, b. durchaus nicht hergeleitct werden kann, wie N. Jair Chajim Bacharach l. l. selbst eingrsteht. Es ist allerdings nicht zu läugnen, daß bei sehr Vielem, was im Talmud als Tr.-vilion ausgegeben wird, eine Coutroven'e statt findet, bald über die Sache selbst, bald über deren Anwendung, die wenn die Sache praktisch werden soll, worauf es bei religiösen Bestimmungen, die das Thun des Menschen regeln wollen, vorzüglich ankommt, von wesentlicher Bedeutung ist, und rS läßt sich durchaus n-.cht annehmen, daß Maimonives oder Thosaphoth diesen, jedem Anfänger bekannten, Umstand übersehen haben sollten. Allein es ist ein großer Unterschied: ob ei e Sache von jemanden, der im Besitze der Ueberlieferung sein will, als Tradition ausrp geben wird, oder ob sie traditionellen Werth für uns hat, d. h. ob wir ihr als Tradition Folge leisten wollen. Letzteres kann unmöglich der Fall sein, wenn ein Anderer, dem wir eben so viel Glauben schenken muffen, eine andere Tradition wiffen will, oder wenn ein Streit darüber besteht, wie die traditionelle Bestimmung erklärt oder angcwenvet werde. Jever der beiden Meinungen, welche sich traditionell ankündigt, steht die andere entgegen, und hebt dieselbe eben deßhalb als Tradition aus, weil sie ihr sonst nicht widersprechen könnte; es muß also nothwenvig eine jede der beiden Meinungen den traditionellen Werth für uns verlieren, und darauf allein kommt eS in dem Leben an, darauf allein beruht der Grund ihrer Verbindlichkeit. D es ist die wahre Meinung deS MaimonideS sowohl als der Thosaphoth, und wenn der erstere einen Theil der im Talmud als traditionell angegebenen Bestimmungen namentlich aufführt, so versteht er darunter offenbar eben nur, daß sie als travitionekk angegeben werden, wi: er ausdrücklich sagt: ’J03 ’JW WDD Ttäftb nD/H ]PI3 fHl 31"! „Ich will kurz zu« sammenfassen die meisten Bestimmungen, bei welchen im Talmud gesagt wird, daß sie Tradilion seyrn." Was den traditionellen Werth betrifft, so überläßt er es uns offenbar, nach dem von ihm deßfalls angegebenen Schibolets: daß rann kein Streit dabei statt finden könne, denselben in jedem einzelnen Falle selbst zu bestimmen. Eben so verhält es sich mit den in feinem Mischne- Thora als Tratition brzrichnrten Bestimmungen. Hier, wo er bloß ein Compenvium des Talmuds liefern wollte, nimmt er das auf, was im Talmud als Tradition ausgestellt wird, nach den bei ihm gellenden Regeln ver Halacha, ohne auf ihren traviiionellen Werth einzugeben. Uns aber kommt es in Vieser Abhandlung nur auf den tradilionetten Werth der Bestimmungen an, weßhalb wir der von Maimonives nnv Thosaphoth aufgestellten Bedingung ihre volle Bedeutung einräumen müssen. Eine vierte von Maimonives nebenbei erwähnre Bedingung: daß eine Tradition nicht der Vergessenheit unterworfen sein könne, fällt »um Theil mit dem eben Besprochenen zusammen, in so frr»

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