Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1846)
- Date
- 1846-10-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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335 Ein Erlaß der polnischen Rabbinen. CD Warschau, im September. Wenn wir uns früher über die Unthätigkeit unserer polnischen Rabbinen, über den lethargischen Zustand, dem sie anhrinigefallen waren, zu beklagen hatten, so haben wir uns gegenwärtig nicht minder, wenn nicht mehr zu beklagen über die Art, mit der sie den Weg ihrer Thäligkeit zu bezeichnen beginnen, so daß alle Vesscrgesinntrn sic wieder in ihren ersten Müssiggang hineinwünschen, der ihnen minder verderblich scheint. Das Bestreben, praktische Berbessernngen im religiösen Zcremonialwesen emzuführen, ist auch bei ihnen wach geworden, Verbesserungen in dem fanatischen une hierarchischen Sinne dieser Rabbinen, die nichts Besseres und Gottgefälligeres zu thun wissen noch wollen, als wenn sie all den Kram tatmndischer und nachtalmudischer Erschwerungen inst eigenen Erfindungen vergrößern. Diese Männer, die sich von ihren Amtsbrüdern, von der willenlosen Menge Herrlichkeit, Zierde, große Lichter nennen lassen, entbledcu sieh nicht mit einer Einrichtung auszutreten, die die unwissende Menge in ihrem Fanatismus bestärkt und in ihrer blinden Abhängigkeit von den Rabbinen noch mehr beengt. Es circulirt hier ein den Genuß des Weines betreffendes Schreiben, abgcfaßt von einem Verein polnischer Rabbinen, das ich Ihnen, übersetzt aus dem hebräischen, das wahrlich eines Holzhauers würdig ist, mittheile: „Mit dem Beistände Gottes!" Eine wichtige Bekanntmachung uns große Verbesserung von den hochwürdigen, großen (!) und berümhten (!) Rabbinen i. e' seiner Ehrwürdcn, Herrlichkeit und dem großen Lichte (.) zu Brorw der Zierde und dem großen Lichte (!) zu heiliger Gemeinde in Zans, von dem großen Lichte (!) dem Rabbinen zu Dukla, von seiner Hoheit (!) dem Rabbinen zu Warschau und von andern großen und berühmten Rabbinen in Oestrcich fiTVp) und Polen in Betreff des erlaubten Weines, den die Kanflente ans den Ländern Ungarens bringen, von dessen Verkäufern und eenen, die mit der Bereitung desselben beschäftigt sind, wie auch von den Kellnern es mit Gewißheit bekannt ist, daß sich unter denselben welche finden, die verdächtig sind, den gewöhnlichen Wein von einem Nichtisraeliten (DJ*’ ODD) zu trinken und daher den beigebrachtcn Zeugnissen (Dnaon D’Dron sie!) von den dortigen Rabbinen nicht zu trauen ist, da cs bekannt und offenbar ist. daß jene Rabbinen gezwungen und genöthigt sind, solche Zeugnisse auch den oben erwähnten Verdächtigen ausznfcrtigen. Um diese schreckliche Falle zn entfernen — d. h. Viele zurückzuführen von x x und weil Viele dem Genüsse des Weines gänzlich entsagen mußten, haben die genannten hochwürdigen Rabbinen die wichtige Anstalt getroffen, daß alle Wcinkauflrute von den Rabbinen der Orte, wo sie den Wein kaufen, Zeugnisse bringen müssen, in denen Name und Vorname des Verkäufers wie auch des in dieser Beziehung als beglaubigt Geltenden nrevergelcgt sind. Letzterer aber muß bezeugen, daß die trockenen Trauben vor ihrer Lese als vorschriftsgemäß vor der Berührung eines Richtjuden geschützt waren. Alle Kaufleute muffen, sobald sie den Wein in die Hei. math gebracht haben, dieses schriftliche Zeugniß von dem dortigen Rabbinen, welcher die Fi ömmigkeit und Ehelichkeit des Verkäufers und des Beglaubigten genau kennt, ihrem heimathlichen Rabbinen übergeben U^DCi’ sic!). Den Rabbinen aller Orten liegt die heilige Pflicht ob, sich über die Ehrlichkeit des Beglaubigten die zuverlässigste Auskunft zu verschaffen, unv bereits find die großen hier linterzeichneten Rabbinen mit der Ermittelung desselben beauftragt. Daher müssen die anderen Rabbinen, denen die Kenntniß dieser Beglaubigten abgeht, die Unterzeichneten befragen, welche ihnen die gehörige Auskunft darüber crtheilen werden. Um diese Einrichtung aufrecht zu erhalten darf keinem Kaufmann ohne Unterschied auf das bloße Wort, er habe bei diesem seinen Wein gekauft, Glauben beigemessen werden. Dieses wird bekannt gemacht allen Weinkaufleutcn damit sie sich mit solchen Zeugnissen versehen; den Rabbinen aber wird die strengste Ueberwachung desselben anbewhlen, wodurch sie sowohl das Volk wie auch sich selbst des Segens uns der Gnade Gottes theilhastig werden lassen. Zur Bekräftigung des Gesagten zeichnen sich die größten und berühmten Rabbinen. Ehaim Daw!dsohn Rabbiner zu Warschau, Isak Gottwiri Rabbiner zu Dukla. Icsaias Murkati Rabbiner zu Praga. Isak Meier d.s Voehergenannten Sohn. Ehaim Halbcrstan Rabbin.r zu Zans. Schregc Fabel Dauziger Rabbiner zu Makwa. Isaak Kalischcr Rabbiner zu Wurka. Dienstag, den 26ten Ab 5606. Dieses Schreiben ist wahrscheinlich aus Furcht von der hiesigen Eensur, in Breslau gedruckt worden. Ob man den Unsinn desselben belachen, oder über die Anmaßung dieser Herren mehr entrüstet sein soll, muß dem snbjectiven Urtheil überlassen werden. — Aus dem Benehmen des Herrn Sir Moses Montefiore gegen die hiesigen in Bildung fortgeschritienen Männer, wie auch aus andern mehrern Abzeichen können wir mit Grund entnehmen, wie wenig dieser Mann geeignet ist, der Erlöser der polnischen Juden und der Vertreter ihrer sozialen Interessen zu sein, zu dem ihn die ganze Orthodoxie und der Chasidismus stempeln. Die erste und wesentliche Bedingung, die wir an einen Vertreter allgemeiner Interessen stellen, ist unstreitig jener ruhige, versöhnende, über alle divergirenden Richtungen und