Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1846)
- Date
- 1846-10-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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bcrcm Nimbus umgebene religiöse Zeremonie war. Dieser Acnßerliehkeit mußte die Versammlung entgegenrreteu, und sie har es getban, weil es ihre Pflicht ist, die Religion von der Starrheit und der Aeußcrlstükrit zu befreien , sic wieder zu einem Vigcutbum des inuern Gcmnthslebens zu machen; sie hat daher, wo die Pflicht, sich in den Staat hineinznleben, auftritt, ihr gegenüber das Arbeitsvcrbot als' nicht verbindend erklärt, daher den Soldaten und Beamten davon dispensirt, sie hat alle weit getriebenen Umzäunungen, alle die Erschwerungen, welebe man durch Fiktionen umgehen zu muffen glaubte, als der Beachtung nicht würdig erklärt, sie hat dem Gottesdienste und der geistigen Tbätigkcit überhaupt das Uebergewiebt über die körperliche Unihätigkeit zngesprochen. — Allein die Schwierigkeiten, welche der Feier entgegentreten, liegen nicht in deren Unangemessenheit an und für sich, sondern in dem Widerspruche mit dem Leben, d. b. in dem Widerspruche, welcher durch die von der Majorität der Landesbewobner angenommene, von dem Staate beschützte Sitte entsteht, einen andern Tag als den im Zudenthumc eingesetzten zu feiern; daher erzeugt sich die große Schwierigkeit, daß der Jude als solcher seine Arbeit und sein Gewerbe einstellcn soll, an einem Tage, der im Allgemeinen als Werktag gilt, woraus natürlich ein großer Nawtheil enlspringt, daß er aber noch außerdem auch an dem Tage, welcher ihm als Inden als Werktag gelten sollte, sowohl durch die allgemeine Landeösilte als auch durch die ausdrücklichen Vorschriften des Staates zur Ruhe veranlaßt, resp. genötbigt wird. Diese Kollision ist nicht von beute und nicht von gestern, sie wurde aber früher weder in der Weise gefühlt noch beachtet wie jetzt. Der Jude war ehedem so sehr von der Wichtigkeit und Unverletzlichkeit feiner Feiertage durchdrungen, daß kein irdischer Nachtheil etwas in die Wagschale legen konnte; dann waren auch die Gtwerbsvcrhältniffe im Allgemeinen und in Beziehung ans die Stellung der Inden insbesondere ganz anderer Art, so daß der Nachtheil auch wirklich nicht in dem Maße hervortrat. Die Verhältnisse haben sich darin wesentlich geändert. Es ist bedauerlich, daß das religiöse Gefühl an der Kraft, mit der es auch Verlusten gegenüber sieh erhält, bedeutend verlöret! bat; aber bekennen wir es nur, daß auch der Betrieb des Gewerbes im Allgemeinen in so ganz neue Phasen getreten ist, die von den Inden in der neueren Zeit ergriffe» neu Gewerbe, Gottlob, so ganz anderer Art sind, daß der Nichtbenieb derselben an zwei ans einander folgenden Tagen jeder Wo be fast zur Unmöglichkeit geworden ist. Was foll nun unter solchen Umständen eine Versamm ung von Lehrern der Religion tbtin? Man ist mit der Antwort sehr rasch bei der Hand; sie soll aussprechen, daß der seit drei Jahrtausenden bestehende, von der überwiegenden Majorität der Inden heit auf dem ganzen Erdeiirunde mit aller Strenge und Aengstlichkcit gefrierte, ja selbst bei einem großen Tbeile derer, welche sich über viele seiner Satzungen binwegsctzen oder ihn für ihr Leben ganz ignoriren, doch als wesentliches Gebot des Indenthums angesehene, wenn auch von ihnen verletzte, Ruhetag nunmehr zur Nnmöglichkeit geworden und daher einfach als Werktag zu erklären sei, hingegen der bis jetzt lediglich als Werktag angesehene, von einer andern Confession gefeierte, mrt fremden Religionsideen verwebte und zur Unterscheidung von uns angenommene Tag auch von uns als Ruhetag zu adoptircn sei. Kann man ernstlich eine solche Anforderung machen's Ist dieser Entschluß wirklich ein so leichter? Gesetzt, die rheologis.he Debatte darüber sei ganz zu Gunsten der Verlegung geschloffen — und daß sie Dies bei Weitem nicht ist, ist nur zu bekannt, — mußte auch dann nicht ein solcher Act geradezu aus dem Entschlüsse der ganzen Glanbensgemeinde hervorgehen, dürste eine Versammlung, die überhaupt das Organ der gegenwärtigen religiösen Ueberzengungen, der bereits erkannten und allgemein gesuhlte n Bedürfnisse st in kann und will, einen Ausspruch darüber tbuii? *j Sie war sich ihrer Stellung, *) Dast die theologische Debatte noch nicht zu Gunsten der Verlegung geschlossen, ist gewiß, da sie ja kaum begonnen; daß sie aber für dieselbe enden werde, w rd dem klaren Blicke Geigers am wenigsten entgehen. Was aber die Rabbiner-Versammlung betrifft, so haben wohl nicht einmal die Unterzeichner der ung messenen ersten Frank, furter Protestation derselben angesoiinen, den Samstag als Werktag zu erklären und den Sonntag als Ruhetag zu adoptiren, da es klar genug ist, daß jene Versammlung als „das Organ der gegenwärtigen religiösen Ueberzeugungen" ein Solches nicht im Stande war. Aber eben weil sie dieses nicht vermochte, und doch auch nicht verkennen konnte, daß die Collisionen mit dem Leben von so dringender Natur sind, daß we»! der das gegenwärtige, noch das künftige Geschlecht sich in die