Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 40 (4.10.1846)
- Date
- 1846-10-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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314 Geltung haben. *) Eben so wurde« bezüglich der Tauchbäder schon 1812 der Gebrauch der kalten polizeilich verboten und die Gerichtsärzte angewiesen, Vorsichtsmaßregeln zu empfehlen, sowie später sämmtlichen Polizeibehörden die kalten Tauchen zu schließen und mit aller Strenge zu wachen, daß überall warme Tauchen eingerichtet werden. Eben so wurde bezüglich der Beschneitung verfügt, daß Niemand die Approbation der Beschneidung erdalte, wenn er nicht von einem anerkannten Cdirurgeu ein Zeugniß b-igcbracht, daß er die erforderliche Befähigung besitze. Was den eigentlichen Kultus betrifft, so war dadurch schon sehr viel für den Fortschritt getban, daß es den Gemeinden nicht überlassen war, ob sie Rabbiner ansiellcn, Lehrer ausnedmen wollte, sondern sie mußten, wenn sie nicht auf einfache Hausandallst sich I beschränkt sehen wollten, und diese anznftcllcndrn Rab« binen und Lehrer mußten vorschriftsmäßig gebildet und geprüft sein, nahmen auch eine von den Gemeinden ganz unabhängige Stellung ein, waren mit der Auto rüät als Geistliche ihres CultuS bekleidet und genossen sogar in mancher Hinsicht die Vorzüge und Recl«e der Geistlichen der übrigen Consessiouen. Tie Wirkung blieb auch nicht ans; die Bildung des Volkes schritt in jenen Kreisen, wo diese Bestimmungen zur Ausführung kamen, mir Riesenschritten vorwärts. Tie Vorurtbeile schwanden schnell, Mißbrauche verloren sich allmälig und ein geregelter Gottesdienst ward in den Gemeinden ohne große Kämpfe cingesührt. Nur in einigen Gemeinden erhoben sich Widersprüche, die jedoch weniger gegen die Sache als gegen die Personen und weniger von den Gcmeindeglicdcrn als von einzelnen Pcr- *) Der Grund, welcher für das Verbot in einer Berfüq«ng vom Jahre 1799 angegeben wird, zeigt, wie eine Negierung wenn sie ernstlich das Bessere will, recht gut Vorurtheile uvd Mißverstand von eigentlichen Religionsgesetzen zu trennen weiß, und statt ihrer als Gruno zur Zurücksetzung und Ausschließung sich zu bedienen durch zweckmäßige Einschrritung beseitigt. Ich kann mich nicht enthalten, denselben hier mit;ntheilen: „weil, heißt es nämlich, bei allem, was für die frühzeitige Beerdigung der Leichen von jüdischen Neligionslehrern angeführt ist, immer ein wirklicher Toeter vorausgesetzt wird, die Frage aber, ob Jemand tovt oder nicht todt sei, nicht Sache der Religion, sondern der Physik ist und al'o nur der Lanvcspolizei zukommt, auf letztere gestützte Vorschriften über die Kenn- Zeichen des Todes zu geben und Zeit und Boischristsmaßregel.» -u Lestüomcn. sonen, veralteten die neuen Theologen mit scheelen Augen betrachtenden Tatmndisten erhoben wurden, um sich wichtig zu machen und ihr schwindendes Ansehen zu retten. So lange die Regierung selbst für den Fortschritt war, wurden sie zurückgewiesen und allmäbltg an den Reformen sich gewöhnend verstummte der Widerspruch bald. Immer mehr sah die Mehrheit ein, daß die so verunglimpften Rabbiner es aufrichtig mit Iudenlhum und Juden meinten, daß durch Abschaffung nicht zeit» gemäßer Gebete, nicht schicklicher Gebräuche die Religion gewinne, statt zu leiden und fügten sich gerne und williabrig. Die Abstellung des Mizvothvcrkanfens, die deutsche Predigt, die Vornahme der Trauung in der Synagoge, Einführung der Confirmation, des Chors und deutscher Lieder rc. fand fast gar keinen Widerspruch mehr, da Jedermann von der Zweckmäßigkeit sich überzeugte. Manchen Pijnd sehen die daran gewohnten frommen Unwissenden freilich nicht ohne Wchmuth schwinden, hätten sich aber ohne Widerrede darein gefügt, wenn die Zeloten, deren es in den meisten Gemeinden doch immer einzelne gibt, sie nicht aufgestachelt und znm Widerspruche gereizt hätten. Abgewiesen fügte man sich auch hierin, und heute dürfte man in jenen Gemeinden den damals heftigsten Gestnern Erlaubniß geben, sie würden sie nicht wieder einführcn. Das Ministerium sprach den Grundsatz ans, daß nach dem Edikte der Rabbiner nicht angehaltcn werden könne, in der ihm anvertranten Synagoge Gebete oder Gebräuche zu verrichten oder verrichten ZN lassen, welche nach seiner Ueberzengnng durch die positiven Lehren der israelitischen Religion nicht ausdrücklich als unbestritten zum Wesen derselben gehörige geboten sind" und legte folglich die Befngniß einer Reform des Gottesdienstes ganz in die Hände des Rabbiners. Andererseits zeigte die Regierung bei mancher Gelegenheit wie sie ganz ernstlich den Fortschritt im Innern des Jndcnthums wünsche und eine allmälp lige Herbeiführung bürgerlicher Gleichstellung beabsichtige. So wurden die Juden zn T. mit ihrer Beschwerde wegen Versehnng der Dorfwache am Sabbathe oder anderen israelitischen Feiertagen (wogegen außer dieser in ganz Bayern keine einzige sich beschwerte) aus deist Grunde abgewiesen, weil den Israeliten eine auf dix Ordnung der allen Gemeindegliedern gleichhcitli.ch sblic--