Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 39 (27.9.1846)
- Date
- 1846-09-27
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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160 Völker etwas rein zufälliges, weil dasselbe bloS den Namen, nicht aber die-Sache bedingt. Für unser religiöses Bewußtsein haben die Zeremonialgesetze, wie die Heiligkeit Israels, freilich nur relativen Werth, den Charakter der Vermittlung, weil wir sie theils als Anregungsmittel, theils als Schutzmittel erkennen. Durch Jene wird die Innerlichkeit, der religiöse Gedanke gesteigert, durch diese vor Erdrückung unter schädlichen Einflüssen, welche nur die Meuschennatur selbst oder das Ver« hältniß des Jraeliten zu andern Völkern erzeugen mag, bewahrt und somit überhaupt erhalten *). Auf dem Standpunkte dieser religiösen Anschauung müssen ohne allen Zweifel die Anregungsmittel in demselben Maaße schwinden. in welchem sic den religiösen Gedanken bereits gesteigert uriv damit ihre Funktion voll, zogen hoben und in gleicher Weise die Erhaltungcmittet mit den sie hervorrufenden Einflüssen entweder wechseln oder schwinden. Auf rabbinischem Standpunkte aber sind die Zeremonialgesetzc nicht Mittel, sondern von eben so absoluter Geltung, wie die natürliche Heiligkeit des Israeliten; einer Geltung, die von der Existenz des in ihnen ausgedrückte» ReligionsgedankenS nachdem Grundsätze »"UO sVmso völlig unabhängig gemacht wird. Wie läßt sich da je eine Zeit denken, welche daS Ceremonialgrsetz überflüssig machen könnte? Br,stände die ganze Welt aus Israeliten; so würden eben, sagen die Rabbiner, alle Menschen in Folge ihrer heiligen Natur vaS Ceremonialgesetz nach seinem vollen Umfange zu erfüllen haben; Israel würde dann zwar nicht mehr auserwählt heißen, aber doch ganz dasselbe sein, waS es jetzt ist. Das rabbinische Zuveiithmn hält die Helligkeit Israels für so natürlich uns von der Absonderung Israels von allen übrigen Völkern v. h. von dessen Beruf in Bezug auf diese Völker so unabhängig, daß der Jsraelite selbst dem Proselyten gegenüber, der sich roch dem Ceremonialgesetze in allen Stücken unterwirft und zu allen Nichtisraeliten in das gleiche religwse Verhältviß mit jedem als Jude Geborenen trllt, umner noch einen-höhereu Grad von Heiligkeit besitzt (S. Jebamoth 76 d, Kiruschin 70 d. u. a. D.); wcßdalb auch das rabviriii'che Judenthum D'2*p nnSDD ausspricht und im Widerspruche mit der Hagada (Pesachim 87 b), nach welcher die Zerstreuung Israels auf Zufluß von Proselyten abzweckt, eiue Art von Antipathie gegen die Aufnahme von solchen zeigt. Eben so wenig bestätigt der Talmud die Ansicht des Verfassers S. 27, wornach d e Priesterliche Heiligkeit ja der Ausenvählung zu priest,rlichcu Funktionen *) AuS einer nähern Untersuchung dürften sich vielleicht alle vofitiveu Gebote als Anregungsmittel und alle negativen «tt Erhaltungsmittel ergeben. besteht und die besonderen Priestergesehe lediglich ans diese AuSerwählung d. h. den speziellen Priesterberuf zum heiligen Tempeldienste sich gründen. Die priesterliche Heiligkeit ist gleichsam eine natürliche, am Stamme haftende und vom eigentlichen Priestrrberufe so unabhäng-ge, daß mit Ausnahme jener Priester* lichrn Verpflichtungen, die schlechthin an den Dienst geknüpft sind und wobei das priesterliche Amt — nicht die priesterliche Per. son — daS Subjekt der Verpflichtung bildet, alle übrigen Prie. sterzesrtze, als aus der priesterliche» Naturheiligkeit resuliirend, auch für solche Priester gelten, die mittelst e.nes leiblichen Fehlrrs nicht nur einstweilen, sondern auf ewig dienstunfähig sind (S. Schulchan A. ckare deah 373 hup Caro zu Tur ibid. Eine Ausnahme hievon macht block der iOl y'SEJ (S. Eben Ha», ser 5. 1 und Maim. Iffure biah 15. 1), bei welchem die Ansicht ( rpnsynpD (Jebamoth 76 a) festste bet, und zwar keineswegs wegen der Dienstunfähigkeit. sondern veßhalb, weil dieser Fehler der natürlichen Heiligkeit des priesterliche» urfb nichtpriesterkichen Israeliten Abbruch thut und dieselbe zum Niveau der P r oselytenHeiligkeit herabsrtzt. *) Auch die Dispensation des ppp; von den Ehe - und Nrinigungsgesetzen hat ihren Grund in der Bkfleckung des Stammes und der Abnahme der natürlichen Heiligkeit, in welchem Sinne das DJI.TDD lediglich zu nehmen ist (S. Maim. Trauer 3, 11 unv Iffure biah lg. 9.) Dasselbe Bcwaudtniß hat es nun auch mit der Heiligkeit deck yp- *) Diese Ansicht von der Verringerung der natürlichen Heiligkett! mittelst eines leidlichen Fehlers scheint mir ebenfalls in der Wirki samkeit begründet zu sein, welche das rabbinische Judenthum dem! oben, erwähnten Sündenfluivnm beiml'ßt. Es beißt nämlich in! Srbbath 14. n, die Schlange habe NDmT aus mn geworfen, i der sich auf ihre N rchkommen sorterbte. aber von Israel am Berg« Eiua weggenommr» ward. Die ganze natürliche Heiligkeit l Israels, andern Volke n gegenüber, berudt so mir offenbar auf der | am Sinai vorgrnommenen Reinigung Israels vom urfprüngli» j chen Süudcnstoffe, der den Nichtisraeliten noch anklebt. Natürlich j hängt nun auch der Grad der natürlichen Helligkeit von dem Graoe des Einflusses ab, welchen der von jeder Sünde erzeugt« I Stoff (nur der ursprüngliche ward am Sinai vernichtet) über irgend ein Individuum gewonnen hat. Da nun, wie ich oben nachwies, im rabbinische» Judenthum der Sündenstoff als das Zerstörungöpr nzip, als Gruuv aller KrankheitsundSterb.e- Falle betrachtet wird; so liegt gewiß die Idee frl r nahe, auch jeb» leibliche Abnormität auf die Wirksamkeit des SündrnstoffeS zwrückzur'übren und nach dem Grade der Abnormität den Heiligkeit-- grad in umgekehrtem Verhältnisse zu messen. Diese Idee sindr ich in überraschender Weise durch den vo» Rasch, ibid angeführte« Sifri bestätigt, eS seien am Sinai mit der Reimgung vom Sünden» flösse Eva's alle leiblichen Fehler in Israel geheilt worve«.