Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 39 (27.9.1846)
- Date
- 1846-09-27
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Literatur-Blatt zum Israeliten des 19. Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen, Aufsätze, Nccensione», literarische Aphorismen re. rc. für die gesammte höhere Wissenschaft des Iudcnthums, und unter Mitwirkung von Geiger, Hotdhoim, S. Hirsch, Jost, Rießer, Herzfeld Wechsler, Maier, Nebenstein, Stern, Dukes, Adler und vieler anderer Gelehrten revigirt und herausgegeben vor» l>r. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbincn in Eisenach. Nr. 39. Sonntag den 27. September 1840. I. Jahrgang» J»**. Holdheim's Schrift: Das Ceremonialgesetz im Messiasreich, besprochen vom Lanv-Rabbinen vr. Einhorn. (Schluß.) Das rabbinische Juventhum stand dem biblischen Boden ge. wiß sehr nahe, indem es die Kraft der Bedeckung, welche dem Opfer und der Kasteiung innewohnt, auf menschliche Leisen überhaupt übertrug; rS ging aber noch weiter und;rigt uns vas merkwürdige Schauspiel eines Entwickelung.Prozesses, welcher, analog der Grundidee und durch diese, völlig neue Bildungen schafft, de. reu Keim in jener kaum wieder zu finden ist. Wie nämlich die Bibel den Sündenstoff in der Kasteiung des Sünders und im Blut des Thieropferö zu Grunde gehen läßt; so lassen die Rabbinen denselben Erfolg durch die Leiden oder den Tod frommer Menschen entstehen. Der unschuldige Mensch, welcher um des Sünders willen leidet oder stirbt, darf nicht etwa nur an der zu süb, nenven Sünde unschuldig sein, sondern er muß unschuldig pur ereoUeuce sein. Auch hier.n dient ihnen die Bibel zur Nicht, schnür, indem ste ein reines und junges Opfer verlangt, das wegen seiner Weichheit und Reinheit zur Aufnahme und Verschlingung deS unreinen Elementes am geeignetsten ist. Endlich w rd das von der Eiinve erzeug e Fluidum reu Rabdincn ras ausschließliche Zerstörungsprin eip und rer Tod nicht blos ein Sühiimittel, sondern die natürliche und nothweririge Geburt des Süudeustoffes, rer jedoch in jenem seine Kraft absorbirt und t'wtend — sich selbst törtet, wie dies die Sprüche: nr.'Q PX jnn ns’ sin men «in wn ,rr2N beweisen. Geiger behauptet in seiner Zeitschrift II B. 2. H. S. 342 ff. gew-ß mit vollem Rechte, daß die Lehre von der Erbsünde im Inden, thum nie fest grwurzelt habe; allein das gilt nur von der Fort- Pflanzung der Sünrc selbst, nicht aber von de: des mittelst der Sünde erzeugten Kami, welche allerdings vom Juventhum häufig gelehrt wirr. Nach dieser Abschweifung gehe ich nun zum letzten Beweise der rabbinischen Ineonseqnen; in vorliegender Schrift über. Auch hier wird von Voraussetzungen ausgegangen, welche vie Rabbiner in Folge ihrer Consequen; nimmer zugestehen können. Die Hei« l gkeit des israelitischen Volkes bedingt allerdings einen großen Theil des daffelbe betreffenden Ceremouialgesetzes, aber nimmer kann aus rabbinische,u Stanspunkte gesagt werden, „es ruhe diese Heiligte t aus rer Ab. und Aussonderung dieses Volkes von allen Völkern in Sitte» und Gebräuchen", so daß „diese Heiligkeit ihrem Wesen nach in ver A » serwahlung Israels von anderen Völker» beuiilide," uns sodann eben diese Ruserwählunz d. h. die Gegensätzlichkeit zwischen Israel und reu Völkern als Gr»nd des Ceremouialgesetzes zu betrachten wäre. DaS hieße, die Rabbinen auf seinen eigenen Standpunkt gewaltsam hinaüsziehen, mit ihnen dann zu beweisen, wie sie ihren Standpunkt verlassen hätten; denn w e will mait den Rabbinen, welche die Feststellung selbst dev einleuchtendsten Grundes der göttlichen Gebete mit dem Ausspruche riVTD nv’J?0 '':m zurückweisen und verpouen, die Begründung des Ccremonialgcsetzes in der Eristenz heidnischer Völker vindiziren? Ans rabbiiiifichenl Standpunkte haftet die Heiligkeit Israels an der Natur des Israel.tischen Stammes (S. Sabbaih 146 a) und haben darum auch die daraus fließenden Ceremonialgesetze. in welchen rieio Heiligkeit ihren adäquaten Ausdruck findet, selbstständigen und ewiggül igen Werth, vom Dasein anderer Menschen außerhalb Israels ganz und gar unabhängig. Allerdings kan» Israel nur insofern ein auserwäolteS heißen, als andere in „der bevorzugte Bäcker rriüiren; aber für die Bevin. gungen dieser Auseiwähltheit —> iiäuil.ch die Heiligkeit und daS daraus emanirende Zeremonialgesetz — ist vas Dasein andere»