Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 39 (27.9.1846)
- Date
- 1846-09-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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310 weise zu Ehren zu bringen, dem wird, falls ihm solches gelingen sollte, hiermit eine Prämie von 100 ff. ausgcsctzt, welche am Tage des gehörig geführten Beweises baar an ihn auSbezahlt wird. So weit das Persönliche, der principielle Theil deS Streites wird anderweitig fortgeführt werden. (gez.) L. H. Loewenstcin." Wir fteuen uns übrigens Ihnen die beruhigende Versicherung ertheilen zu können, daß wir zwar nicht so glücklich sind, im bürgerlichen Leben und in der gelehrten Welt eine Stellung einzunehmen und eine Achtung zu genießen, wie Hr. L. H. Loewenstein, unS aber, Gott sei Dank, darum weder unglücklich fühlen, noch in einer bekannten oder unbekannten krankhaften Seelenverstimmung befinden; wir trösten uns vielmehr damit, daß es eben nicht jeder so weit bringen kann. Die wunderliche fixe Idee hingegen, daß Hr. L. den Lärm, welcher in öffentlichen Blättern beim Beginne der jüdischen Reformbewegung dahier entstanden, zum wenigsten mittelbar vcranlassen helfen, theilen wir mit fast allen, die sich bei uns um diese Sache bekümmert haben; das kann und muß dem würdigen Manne vollkommen gleichgültig sein. DaS Tauchbad. (2Tu$ Würtemberg.) — Daß unser Ministerium nach Vernehmung des Medicinalcollegiums und der israelitischen Oberkirchenbehörde eine ausführliche Verordung erlassen, wie das Tauchbad der Frauen „für diejenigen" (so heißt eS ausdrücklich) „die ein solches noch beibehalten wollen," einzurichten, daß eS den gesundheitspolizeilichcn Anforderungen möglichst entspreche, wird Ihre Leser schwerlich interessiren; wohl aber, was am Schluffe jener Verordnung hinzugefügt wird, und das ich deshalb auch wörtlich hiehcrsetze: „Diese ritualmäßige Einrichtung der Frauenbäder der Jsraeltten beruht übrigens, wie der Gebranch des Baden« der israelitischen Frauen, selbst nicht auf einer ausdrücklichen Anord- Kttttg bet heiligen Schrift, sondern auf einer noch aus dem Morgcnlande stammenden Sitte, die ihre Sanktion in derTra- Uten, ober im Talmud hat. Da der Zweck dieser rituellen Vorkchrift aber kein anderer ist, noch fein kann, als der der Reinigung , so kann dieser nach dem AuSspruche der israelitischen Ober- Nrchenbehörde eben so gut, oder noch besser durch ein einfaches Wannebad erreicht werden, und es hat auch die zweite Rabbi- »erversammlung zu Frankfurt im Juli vorigen Jahres sich dahin ausgesprochen, daß der Absicht deS talmudischen Gesetzes vollkommen Genüge geschehen, wenn die israelitischen Frauen anstatt deS Tauchbades eines einfachen WannebadeS sich bedienen. Protokolle und Aktenstücke der zweiten Rabbinerversammlung (S. 180 — 189; S. 359 — 371)" Tommissionsbericht der babifcfyen gtpeitett Stammet über die Gleichstellung der Israeliten. (Schluß.) Verhehlen wir eS uns nicht, es ist ein gewisses Gefühl des Hochmuths, welches uns abhält, den J.-den, auch wenn er sich als Mann, wacker, tugendhaft und gestnnungstüchtig bewährt, als unfcrs Gleichen, als unfern Vorgesetzten anzuerkennen, deu wir als muthwillige Knaben einen Juden schimpfen zu dürfen geglaubt haben, und daß sich auf diese Weise die Sünden unseres KindeSalterS und unserer Jugend an uns rächen. Und dieses Vornrtheil, welches schwinden muß, sobald es nicht mehr mit uns aufwachsen kann, wenn unsere Kinder nicht mehr hören, daß ihr jüdischer Gespiele die gleichen Rechte, wie sie, nicht erwerben könne, ist auf der einen Seite ein engherziges Ueberwälzen von Lasten auf andere Staatsgcnoffen, und beruht auf der andern Seite auf unbegründeter Furcht. Wenn es denn ein so großes Nebel für eine Gemeinde ist, Juden unter ihren Bewohnern z l zählen, warum erhoben sich denn nicht die von einem solchen Unglück heimgesuchtcn Gemrinden wie ei» Mann, um durch die Emaucipation einen Thcil dieser Verhaßten auf Andere überzuwälzcn, und warum sind denn diejenigen Gemeinden, welche von dieser Landplage befreit sind, nicht so patriotisch, dein Anderen einen Theil dieser Last abznnehmen? Daß aber die Furcht vor dem Uebersiedclungsrechte eine unbegründete ist, geht ans dem Erfahrungssatze hervor, daß die Wucherer unter den Juden ihr abscheuliches Gewerbe nicht au den Bewohnern der Gemeinden, in welchen sie wohnen, sondern gerade an auswärtigen erercnen. Hier find wir nun an dem Punkte, darauf aufmerksam zu machen, daß nur in den gemeindebürgerlichen Verhältnissen die Grundursache zur Klage über die Lebensart der Juden zu finden ist, und diese Ursache liegt so nahe. Wie können denn die Israeliten, welche auf einzelne Gemeinden zusammengedrängt sind, guasl xlebae adscripti, Landwirthfchaft und Handwerke treiben, da vielleicht die ganze Gemarkung nicht so groß ist, um jeder Judenfamilie den nöthigen Grund und Boden zu gewähren, und am Ende mehr jüdische Handwerker da wären, als Abnehmer? Lasse man sie aber sich vrrtheilen» öffne man ihnen alle Gemeinden zur Gründung eines Nahrungszweiges, wie man ihnen die Straßen in den Städten geöffnet hat, versperre man ihnen nicht ferner den Weg, wenn si« aus ihrer Absonderung herauStreten wollen, und jeder Unterschied