Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1846)
- Date
- 1846-09-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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M3 seqnenz gepanzert. und Hr. Dr. Holdheim konnte ihnen diese letäglich in der irrigen Voraussetzung streitig machen wollen, daß Ke ein leibliches Ding durch ein geistiges vertreten werden lassen, einer Voraussetzung, die auf ihrem f tandpnnkte — von dem Glauben an die Restauration des Opfcrdienstes völlig abgesehen — an und für sich selbst schon eine arge Jnconsequen; wäre. Eben so falsch wird S. 20 im Namen der Nabbinen dem heutigen Der» söi'nungstog eine gleiche Sühnkraft mit dem früheren währenddes Tempels zugeschrieben und von einer Erhebung der zwei Elemente der Ruhe u: d des Fastens zu Hauptfaktoren. die seit der Tempelzerstörung ei'ngetreten sein soll, gesprochen. Von all diesen Sachen lassen sich die Rabbinen wahrlich gar nichts träumen, und stünden sie plötzlich aus ihren Gräbern auf — sie würden nicht wenig über die Verheerungen staunen, welche unser Autor in ih. rem hübsch geordn.ten Haushalte angerichtet, wo mit ihrem Wissen und Willen niemals Etwas von der Stelle gerückt werden durfte. Die oben citirten Stellen sprechen klar -rmd deutlich die sehr bedeutende Differenz zwischen der Sühnkraft des Versöhnungstages mit oder ohne Opferdienst und zwar mit besonderer Berücksichtigung der graduellen Verschiedenheit der Sünden aus, wobei □'"HD» als die vorzüglichsten und zum Theile ausschließlichen Ersatzmittcl für den Sündenbock erscheinen. Die Behauptung S. 2l daß nach den Rabbinen der Versöhnungstag ohne Opfer dieselbe ungeschn alerte Heiligkeit wie der ehemalige habe, mag auf sich selbst beruhen. Die gleiche Sühnkraft — und darauf allein kommt es hier an — hat er sicherlich nicht; folglich „kann man die Opfer gar sehr vermissen" und gar wohl behaupten, „die Wiederherstellung des Opfrrrienstes sei wünschenöwcrth und nothwendig." Auch auf die Frage S. 15, „womit die vorsätzlichen Sünden gesühnt werden sollen, da die Opfer bekanntlich in der Regel nur die mnitf, nicht aber die HUllT, worauf meistens Geißelung oder Todesstrafe (oder Carcth) steht, sühnen können," hätte der Verfasser die sehr schlagende Antwort an den erwähnten Stellen vernehmen können, daß allerdings auch vorsätzliche Sünden, von welchem Grade auch immer, durch den Sündenbock am VersöhnungStage gesühnt werden. Ausgeschlossen von dieser Sühne sind die vorsätzlichen Sünden, woraus Geißelung or er Todesstrafe stehet, nur dann, wenn rttOnm GHy damit verbunden sind (S. Kenthot 26 a), deren Wirksamkeit natürlich blos ans die Dauer der peinlichen Gerichtsbarkeit sich beschränkt, und ebenso die unvorsätzlichen Sünden, welche bereits vor dem Eintritte des Bersöhnungs, tages die Opferpflichtigkeit nach sich zogen und mQBfNl 'ixen '2"7i ’NIl machen (S. Joma 85 b, Kerithot 24 b und Maim. Schgagoth 3, 9.) Mit der Zerstörung des Tempels trat nun hinsichtlich der Sühne folgender Wechsel rin. Die Ucberiretung eines negativen Gebots, deren Strafmaß die Geißelung nicht übersteigt, wird durch die Buße verringert und durch den vpfrrlosen Versöhnungstag getilgt, während der VersöhnungStag mit Opfer die Sühne auch ohne Buße übernahm. Die Sünden, worauf Kareth und Todesstrafe stehet und deren Sühne Buße in Verbindung mit dem ehemaligen Versöhnungstage bewirken konnte, werden jetzt durch diese beiden blos verringert und erst mittelst Leiden vollständig gesühnt. Der Verfasser behauptet also (S. 15) allerdings mit gutem Grunde, daß auch die vorsätzlichen Sünden, worauf Geißelung und Todesstrafe steht, da wir am Versöhr.ungstage ihre Vergebung von Gott erflehen, durch die Kraft der Buße gesühnt werden; aber er irrt sehr, wenn er diese Sühne, wie die des ehemaligen Versöhnungstages, für eine vollständige hält und derversöhnungStägigen Buße in Bezug auf die genannten schweren Sünden mehr als eine verringernde Kraft vindizirt, die erst in Verbindung mit Leiden eine vollständige Sühne bewirkt. Zn dieser rabbimschen Theorie läßt sich, wie man sieht, weder die geringste Lücke, nach die leiseste Andeutung von einer Potenzirung des Innerlichen auffinven. Die Rabbinen ließen sich durch die Zerstörnng des Tempels an ihrem ganzen Systeme auch kein Sleinchen verrücken und konnten eben darum auch von Jenem kein Sternchen aufgebcn. Ehe ich nun von der Besprechung dieser Materie scheide und zu des Verfassers weiterer Begründung der rabbinischen Jnconsequenz übergehe, mag es mir gestattet werden, dem Leser einige Verinuthungen über den noch sehr im Dunkel liegenden Opferbegriff und dessen Entwickelung zur Beurtheilung vorzulegen. Die Accomodationstheorie des MaimoniveS ist früher schon als einseitig und unhaltbar mit Recht verworfen worden. Eben so wenig genügt die symbolische Auffassung, nach welchem der Opfernde gleichsam die Sünde tödtet oder, wie der Talmud Sanhedr. 43 L sich ausdrückt, den sündigen Gedanken schlachtet, da dieselbe auf die Rein gungSopfer wie z. B. das der Wöchnerin u. s. w., wobei eine Sündensühne gar nicht erzielt wird, keine Anwendung - leidet und ohnehin das Symbol nur im unreinen Opfer seinen entsprechenden Ausdruck fände. Es dürfte daher vielleichl folgender Versuch zur Erklärung des Opferbegriffes wenigstens in Erwägung gezogen zu werden verdienen. ES wird nämlich an verschiedenen Stellen der heil. Schrift (S. Genes. 6, 7 unv 12. Joma, 3, 7.) die Sünde als Verderblich selbst für die vernunfilose Umgebung des Sünders dargestellt. Die bußfertigen Niniviter halten das Kasteien auch für die Thiere nothwendig. Nach Levit. 16, 33 bedarf das Leblose der Sühne durch Blut. Die Möglichkeit eines solchen verderblichen Einflusses der Sunde auch auf das in ihrer Nahe befindliche Vernunftunv