Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1846)
- Date
- 1846-09-20
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Literatur-Blatt zmrr Israeliten des 19. Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen, Aufsätze, Recensionen, literarische Aphorismen rc. re. für die gesammte höhere Wissenschaft des Zuventhums, und unter Mitwirkung von Geiger, Holdheim, S. Hirsch, Jost, Rießer, Herzselv Wechsler, Maier. Nebenstein, Stern, Dukes, Adler und vieler anderer Gelehrten rerigirt und herausgegcben von ür. M. Heß, Großhcrzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach. Nr. 38. Sonntag den 30. September 18^0. I Jahrgang. ü»r. Holdheim^s Schrift: Das Ceremonialgesetz im Messiasreich, besprochen vorn Land-Rabbinen vr. Einhorn. (Fortsetzung.) Doch die Nabbinen wissen sich dafür zu rachen, daß ihnen Hr. Nr. Holdheim für das concrrte Opfer so ätherische Dinge, wie geistige Thaten, geben will; sie haben für das Opfer einen Stellvertreter, so ccncret, so schwer, daß seine Last, unter welcher die ganze Menschheit seufzt, die Lanzen unseres Autors in tausend Stücke zertrümmert, und man nur sich wundern muß, wie der scharfsinnige Holbhcim einen brüllenden Löwen für ein girrendes Täubchen ansehen konnte; ein acht leibliches d. h. aus Fleisch und Blut bestehendes Sühnmittel, das da heißt: der leidende Sünder. DaS ist die rabbinifche Stufenleiter, der rabbinifche Fortschritt. Der leidende Mensch *J *) Die Hagada treibt diese Steigerung noch weiter und läßt zur Sundensühne an die Stelle des leidenden Sünders den leidenden Frommen, also ein noch edleres und reineres Opfer, treten. (S. die oben angeführten Stellen aus Midrasch rabba u. s. w.). Hieraus folgt auch die Ansicht in Makkoth 11 d, daß der unvorsätzliche Mörder nicht sowohl durch die eigenen Leiden, welche das mtD vertritt, als vielmehr durch den Tod des Hohenpriesters der Sühne theilhaft wird. 'TD nsrDT nvi jro rm TS2'D ap r\hi Nach einer ebendas, vorkommenden rationalistischen Meinung hat auch die Absetzung des Hohenpriesters die Rückkehr des Mörders in seine Heimath zur Folge und diese somit, wie es scheint, selbst beim Sterben des Hohenpriesters nicht sowohl im sühnenden Tode, als vielmehr in der Suspension des hoh enpriesterli che n Amtes ihren Grund. Doch diese Ansicht dringt nicht durch und spricht sich Halacha für 7IZ1.22 71^22 aus. Demnach h^ t unser Autor S. 22 das Gemeinschaftliche in der rabbinifche» und christlichen Anschauung hinsichtlich der Sühne durch Opfer tritt an die Stelle des leitenden Tbiees, jener wie dieses ein unter schmerzlichen Zuckungen sich windendes Fleisch und Blut, nlir ein besseres, ein edleres. Zn Traktat Jom» 66 a und Maimon. Buße 1, 4. werden als vcrschievene Sühnmittel, die je nach dem gewiß nur sehr dürftig bezeichnet. Diese Gemeinschaft spricht sich nämlich nicht nur in der Idee der Sühne durch ein äußeres Opfer überhaupt aus, sondern noch weit spezieller und characterisiischer in ver Zdce der Sühne durch menschlichen Schmerz oder Tod, und zwar durch den Schmerz oder Tov eines menschlichen Individuums, das nicht nur die zu sühnenve Sünde nicht beging, sondern sogar vorzügliche Reinheit unv Frömmigkeit bcsitzt. Eine weitere Critik dessen, was der Verfasser in dieser Beziehung äußert, behalte ich mir für die nächste Zeit bei einer anderen Gelegenheit vor. Man kann in der That die Weisheit der Vorsehung nicht genug bewundern, welche das Zudcnthum in Folge seiner erhabenen Mission auf allen Entwickelungssiufcn einerseits in irgend rin verwandtschaftliches Verhältniß mit dem Christentum treten läßt, um dieses in seiner Dienstbarkeit zu erhalten, und wieder anderseits in ununterbrochener Fürsorge mit solchen Erhaltungsmitteln versieht, welche ein Aequivalcnt gegen jenes verwandtschaftliche Element bildeten, seine Auflösung ins Christenthum verhüten und ihm stets den eigentbümlichen Charakter behaupten, so daß beide — Zudenthum und Christen, thum — wie zwei verwandte Pole sich einander abstoßen. — Auf dem rabbinischen Standpunkte mußte, der dogmatischen Verwandtschaft gegenüber, die Gesetzlichkeit das trcnnende Element hergeben unv wie eine starke Rinde sich schützend um dm Kern des Zuventhums — den monotheistischen Glauben — legen. Die Gegenwart hat das Verhältnis umgekehrt. Das Judenthum arbeitet sich aus dem gesetztichcn Partikularismus heraus und tritt somit nach einer rein negativen Seite hin mit dem Christenthum in Verwandtschaft; aber in gleichem Maße, in welchem diese steigt, prägt es seinen eigenthümlichen Charakter nach innen immer tiefer auS und wird die Kluft zwischen ihm und dein Christenthum in dogmatischer Be.