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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-09-20 · Heft 38 (20.9.1846) · page 8

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 38 (20.9.1846)
Date
1846-09-20
Page
– (sequence 8)
Language
German
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304 ja geboten sei." Da nun aber auch die strengsten Talmun'sten bei jebex Befürchtung von Lebensgefahr den Sabbath zurückdrängen, so kann der Beschluß der Rabb. - Vers, nur die Nichtunterscheidung zwischen Juden und Nichtjuden bezwecken, und dies ist eS eben, «aS Judenfeinden zu Verdächtigungen Anlaß geben kann. Denn wenn eine reformatorifche Rabbiner - Bersamm. lnng erst erklären muß, daß man einen Nichtjuden am Sabbath aas Lebensgefahr erretten müsse, so hat eS ja den Anschein, als wenn der faktische Zustand anders wäre. Nun gibt es aber jetzt wohl keinen so verrückten und verworfenen Jndrn, welcher einen Nichtjuden am Sabbath aus Lebensgefahr zu retten, Anstand nehmen würde. Die Rabb..Vers. hätte daher nur erklären müssen, daß die inhumanen Aeußerungen des Talmuds in unserer Zeit nicht beachtet werden und auch in der talmudii'chen Zeit nur aus den blutigen Verfolgungen hervorgingen, welche die Juden von den Nichtjuden erlitten. Ich habe gleich nach der Sitzung, in der jener Beschluß gefaßt worden, einige Herren Rabbinen auf daS Dlamirende desselben aufmerksam gemacht, aber wie sollten sich diese von einem Laien belehren lassen? Hr. vr. Auerbach aus Frankfurt, mit welchem ich am Tage seiner Abreise über kiesen Gegenstand sprach, stimmte mir vollkommen bei, und er beschloß auch, den vr. Geiger zu veranlassen, eine Erklärung darüber in den Protokollen nachzutragen. Ich dächte jedoch, daß der ganze Beschluß zu streichen wäre. Eben so ist Beschluß 5 geeignet, dem Judenthum neuen Spott und Haß zuzuziehen; er lautet: „Daß es mit keinerlei religiösen Pflicht streue, in Fällen, wo die ganze zeitliche Wohlfahrt, wo Hab und Gut, wo die Mittel für die künf. tige Eristenz bedroht sind, auch am Sabbath Anordnungen zur Rettung zu treffen und selbst zu retten." Jeder versteht, daß hier von Feuer- und Wassergrfahr die Rede ist, wie es auch in der ursprünglichen Fassung ausdrücklich geheißen und nur der beliebten Allgemeinheit willen gestrichen worden. Die Rabbiner- Versammlung erklärt also, daß bei Feuer-, Wasser, und andern Gefahren, wo die „ganze zeitliche Wohlfahrt" rc. bedroht sind, auch selbst zu retten gestaltet ist. Wie ist es aber. wo nur die halbe zeitliche Wohlfahrt rc. bedroht ist? ja, wie ist eS, wo meine Mitel zur Eristenz gar nicht bedroht sind, wenn ich mich an einem ganz fremden Orte brfinde, darf ich da am Sabbath nicht löschen rc.? Nach diesem Beschlüsse der Rabbiner-Versammlung freilich nicht. Aber alle Juden, auf welche die Rabbiner-Versammlung auch nur im entferntesten zu wirken sich schmeicheln darf, denken nicht mehr an die talmudischen Beschränkungen der Rettung in solchen Gefahren am Sabbath. Sie eilen zur Rettung herbei, wo und wann sich Gefahr zeigt, und sollte dabei das ganze Ccremomalgefetz zerlrcten werden! Bei Besprechung der Protokolle werden wir noch hierauf zurückkommen. Beschluß 4 ist an sich geringfügig und durch seine Fassung noch geringfügiger gemacht. Er lautet: „daß, wenn ein Stillstand im Berufsgeschäfte die Eristenz gefährdet (sio!) Die Fortführung desselben am Sabbath durch Nichtisraeliten gestattet sei." Das HTOX ist jetzt durch das Leben abolirt. Auch Orthodoxe lassen sich am Sabbath durch Nichtjübinnen bedienen und diese auch Arbeiten, wie Heizen rc. verrichten. Dabei ist nicht zu vergessen, daß nach dem Talmud HpD “ODD1 nicht mosaisch verboten ist. Aber auch dies erbärmlich« Hilfsmittel hat die Rabbinerversammlung an die Gefährvung der Eristenz geknüpft. Berichtigung. (Buchau,.im Sept.) — Die in Nr. 35 deS „Israeliten" mitgethcilte Corrclpondenz aus Würtemberg habe ich dahin zu berichtigen, daß bis heute daS Resultat der Abstimmung über die Einführung drs dreijährigen Cyclus beim Thoravorlesen gar nicht bekannt sein kann, da noch zweiunddreißig stimmberechtigte Individuen aus Buchau und Cappel ih.e Meinung über diesen Gegenstand abznzeben haben. Rabbiner Güldenstein. Literarische Anzeigen. In G. Löwensohns Kunst. Anstalt in Fürth ist erschienen und durch die v. Ebnersche Buchhandlung in Nürnberg, sowie durch sämmtliche Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz zu beziehen: Portrait des Wolf Lippmann Hamburger, Direktor der früher» jüdischen Hochschule zu Fürth. Nach dem Original gestochen von G. Löwensohn. Royal. Folio. Preis auf chines. Papier 10 gr. oder 48 kr. Seinen Freunden und Gönnern, wird dieses schöne und gelungene Portrait eine freundliche Erinnerung sein. H. Jacobssohn's Antiquarbuchhandlung in Dresden hat zu verkaufen und ist von Herrn Friese in Leipzig gegen baa» zu beziehen: Salornon's Predigten. 3 Bde. Hmbrg. 1822. (Ladenpreis 4 Thlr.) für 25 Ngr. Kleys Predigten. 2 Bde. Hmbrg. (Ladenpreis 2 Thlr.) für 15 Ngr. Getrennt werden diese Werke nicht zu diesem Preist erlassen. Verlag der I. E. Hermaua'jchea Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe ia Osscnbach.

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