Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1846)
- Date
- 1846-09-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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158 einmal für immer überschritten hat und, in feiner ganzen lebendigen Kraft und Fülle sich erkennend, wegen dieser Thatsache keiner weitern Legitimation bedarf. Auf diesem Standpunkte wird das Nichtglauben an die Ewigkeit religiöser Privilegien und die damit verbundene Auserwähltheit des israelitischen Stammes seiner Natur nach als ein Produkt unserer innersten, heiligsten Uederzeugung, als die Folge einer intellektuellen und moralischen Nöthigung betrachtet, welche ihre Berechtigung eben in ihrer Existenz findet und nicht erst im Zeugnisse irgend einer Autorität suchen darf. Bestünde heute noch die alte, theokratiM Verfassung in ihrer vollen Dlüthe, das israelitische Volksleben im gelobten Lande, Opferdienst und Priesterthum mit allen Attributen — unser religiöses Bewußtsein müßte auch dann nicht nur diese beengenden, blos für eine niedrige Anschauung heilsamen Zustände in festem Vertrauen auf die göttliche Weisheit und Gerechtigkeit für vergänglich halten, sondern sogar alle möglichen Anstalten uns treffen heißen, aus diesen Zuständen herauSzuircten; weder würden wir dem Allbarmherzigen ein blutiges Opfer darbringen, noch einen Meuschenstamm vor dem anderen seiner Natur nach vom Allvater auSerwählt und auf ewige Zeiten durch besondere religiöse Pflichte» und Rechte bevorzugt halten können. Wenn nun der Verfasser zur Begründung seiner Ansicht gleichwohl die Berufung auf daS Zeugniß einer Geschichte von 1800 Zähren, während welcher daS theokratifche Derhältniß jedenfalls in seiner äußern Er. scheinung höchst verkümmert dastehet, nicht für überflüssig halt; so geschieht dies offenbar in der zwiefachen Absicht, durch diese versöhnliche Bundesgenossin auch jenen sinnlichen Naturen beizu. kommen, welchen man in Folge ihres zähen Materialismus jede Wahrheit mit dem Knüttel der äußern Wahrnehmung einkeilen muß; vorzüglich aber — und hier gelangen wir zum eigentlichen Endzwecke der ganzen Schrift — den Rabbiacn durch dieses äu. ßere Factum solche Zugeständnisse abzunöthigen, die ihre Znconseffuenz darthun sollen. Zn letzterer Beziehung hat uns jedoch, wie wir gestehen müssen, die vorliegende Schrift nicht befriedigen können. Will man den Rabbknen auf ihrem Standpnukte hinsichtlich . de- Glaubens an die Restauration der Theokratie überhaupt et. was anhaben können; so muß der Nachweis geliefert werden, daß die, von ihnen anerkanntp Autorität diesen Glauben, wenn auch nicht geradezu uegire, doch wenigstens nicht gebiete. Co lange dienicht geschieht und ihre religiöse Meinung, ihrer Auffassung nach, in den Aussprüchen dieser Autorität wurzelt, können sie für die weitere Begründung derselben natürlich nichts weniger als verantwortlich gemacht werden. Als eine solche Autorität gilt ihnen aber ausschließlich Bibel und Traditiou, als der uomittelbare Ausdruck des göttlichen Willens, dessen Grund einzusehen der schwache Sterbliche — und selbst das, mit harter Roth — wohl versuchen, keinesfalls aber zur Bedingung seines Gehör« sams oder auch nur Fürwahrhaltens machen dürfe, wenn er nicht schweren Frevel auf sich laden will. Za die Rabbincn ver. bieten es sogar ausdrücklich, die Erkenntniß eines solchen Grün« des, mag dieser auch in einer allgemein anerkannten Religions« Wahrheit bestehen und dem ferneren Fortbestände des begründeten Gebots nicht iiu Geringsten Abbruch thnn, als zweifellos hinzu, stellen Spricht Jemand, heißt es in Berachoth 33 6, im Gebete: Deine Barmherzigkeit erstreckt sich auch über das Vogelnest (Deut. 21 6), da ist ihm Schweigen zu gebieten; weil, wie die in der Halacha anerkannte gemarisiische Erklärung lautet, hiedurch den .göttlichen Befehlen, die blos Machtgebotc sind, Barmherzigkeit untergeschoben werde (vergl. Naschi das. und Maim. Gebet 9, 7.) Hrn. l)r. Holohcim gegenüber darf nicht erst hinzugefügt werden, daß hundert hagadische Spruche, die wie in einer Art von Laune das Gegenthcil besagen mögen, bei der Bcmtheilung des TalmudS nicht so schwer wie eine solche Stelle von acht halachischem Ka. liber wiegen. Wie mochte nun der Verfasser S. 11 die Rabbinen allen Ernstes nach dem Grunde des Glaubens an die Wicderher. stelluug der Theokratie fragen, eines Glaubens, den sie im Pen« tateuch und in den Propheten so oft ausgesprochen fanden? Ich will nur auf Maimonid. Maase Korbanoth 2, 4, wonach ein gan. zes Kapitel in JecheSkel vom dritten Tempel handelt, und auf den in Maimonid. Könige 11, 2 nach Sifri und den jerufalemischen Talmud (S. Maim. Nozeach 8, 4) angeführten Beweis für die Rückkehr Israels nach dem gelobten Lande Hinweisen, und man wird leicht cinsehen, welche Bewandtniß eS mit der, den Rabbinen angemutheten geistigen Auffassung der messtanilchen Bibel, stellen habe. Der rabbinische Glaube an die Restauration der Theokratie gründet sich aus daS biblische Wort, als die höchste Instanz, aber keineswegs auf die Ansicht von der Ewigkeit deS Ceremonkalgesetzes, und noch weniger auf ein religiöses Bewußtsein, wovon in der erhabenen Bedeutung einer selbstständigen Erkenntniß von Religionswahrheiten mittelst des im Menschen schaffenden und sich offenbarenden göttlichen Geistes, die ander innersten Subjektivität heraus bis zum Objecte sich emporringt, als geistiges Factum vor die Seele tritt und sich ihrer bemächtigt. bei den Rabbinen gewiß keine Rede fein kann, indem sie diesen geistigen Akt stets unbewußt übten und der Znnrrlichkeit der Grundbedingung eines solchen Bewußtseins, in allen religiösen Momenten nur ein äußerst dürftiges Leben gönnten. Hkemtt ist aber dem Vers, die ganze Grundlage entzogen, worauf er das sogenannte rabbinische Bewußtsein, in der That aber den, auf die