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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-09-13 · Heft 37 (13.9.1846) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 37 (13.9.1846)
Date
1846-09-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
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305 Evmmlssion sbricht der badischen zweiten Kammer j.ber die Gleichstellung der Israeliten. (Fortsetzung.) „Aber auch der Vorwurf der Antinationalität ist hiedurch beseitigt, und wer in dem Messtasglanbcn noch etwas Anderes erblickt, alS die Hoffnung auf ein sichtbares Oberhaupt der Kirche, der schaue sich um unter unseren Juden und sehe, wie sie sich in unsere bürgerlichen Verhältnisse hincingelcbt haben, und er wird die Idee einer Wiedervereinigung der ganzen Nation für daS eitelste Trugbild erklären müssen. Die Nationalität der Juden ist Lntergegangrn. sie sind Deutsche, sie sind Badener geworren, sie haben dies bewiesen und in den Defreiuungsrriegen auf dein Schlachtfrlde mit ihrem Blute besiegelt, sie beweisen es täglich noch durch ibre rege Theilnahme an dem öffentlichen Leben, und wenn dieselben, trotzdem, daß sie nicht die gleichen Rechte genießen wie ihre christlichen Mitbürger, dennoch auf gleiche Weise ihre Bürgerpflichten erfüllen, so beweisen sie dadurch um so mehr die Liebe zu ihrem jetzigen Datcrlande. h. 9. Die Emancipation der Juden soll der Idee des christlichen Staates widersprechen, weil sowohl die Verfassung als d^e Eemeindeo dnung nur den Bekennern des christlichen Glaubens die gleichen politischen Rechte einräumt. Wem liegt nicht auf flacher Hand der Cirkel, in dem sich in dieser Beziehung der Berichterstatter vom vorigen Landtage bewrgt? Dir Juden verlangen die Aufhebung jener Gesetze, sie sollen aber diese Aufhebung nicht verlangen können, gerade weil diese Gesetze bestehen. Darin besteht nicht die Idee dcS christlichen Staates, daß man anders Glaubende in ihren Rechten beschränkt und nur für Christen Gerechtigkeit übt, sie besteht darin, daß bie Lehren der christlichen Moral die Grundlagen der Staatsverfassung sein müssen. Dieser christlichen Moral widerstreitet es aber' einen Andern seines Glaubens wegen zu beeinträchtigen, und deßhalb müssen Diejenigen, welche die Verwirklichung der Jree des christlichen Staates ernstlich wünschen, auf Entfernung dieser Beschränkungen ihr Bestreben richten. §. 10. Meine Herren! Die Lehre und die Grundsätze des JudenthnmS stehen der gleichen Berechtigung der Israeliten mit ihren christlichen Mitbürgern so wenig im Wege, als die Idee drS christlichen Staates; dies beweist am Besten die Thatsachc, daß constitutionsmäßig die israelitische Kirche nicht blos geduldet, sondern wirklich ausgenommen ist, daß die Israeliten zu einzelnen Staatsämtern ausdrücklich für befähigt erklärt und von den an. dern nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, daß sie alle übrigen staatebü.gcrlühen Rechte genießen, daß sie Gemcindebürger werden können-und'als solche wählbar sind in diejenige Körperschaft der Gemeinde, welche den Gemeinderath controlkrt, daß sie nicht ausgeschlossen sind, in dem Oberhaufe daS wichtigste der politischen Rechte auSzuüben. daß sie mitzuwirken das Recht haben bei der Wahl der Wahlmänner und der Abgeordneten zur zweiten Karnmrr. Meine Herren! Die Stimme eines Juden kann den Ausschlag geben bei der Abgeordnetenwahl, und von der Stimme eines einzigen Abgeordneten hängt es oft ab, welcher Grundsatz in diesem Hause zur Herrschaft gelangt. Sie sehe», meine Herren, diese Thatsachen schlagen solche T.ugbildrr aus dem Felde, die Einwendung, hcrgenommen von der Idee des christlichen Staates, ist durch positive Gesetze beseitigt, die jüdische Religion ist constitutionSinaßig ausgenommen, mit einem Kirchenregimente versehen, die Juden haben Rechte und zwar die wichtigsten, wie z. B, daS active Wahlrecht, welches jeder ausüben kann, auch Derjenige welcher kein Vertrauen seiner Mitbürger genießt, während daS Recht der Wählbarkeit kein unmittelbares Recht ist und nur praktisch werden kann durch den Willen der Wähler, und wir dürfen uns Glück wünschen, daß eine Jree drS christlichen Staates in dem Sinne rer Gegner der Emancipation nicht in Wirklichkeit besteht, weil sie entweder zur GlrubcnSiuquisition oder zur Heuchelei führen müßte. Denn das Taufzeugniß kann roch offenbar nicht dafür bürgen, daß sein Inhaber den Dogmen der christlichen Confessionen, wie sie ihm in der Schule gelehrt wurden, auch treu ge. blieben ist! Und sind denn die christlichen Confesfionen, und in die. scn die einzelnen Theologen, nicht selbst verschiedener Meinung über das Dogma? %. 11. „Das Leben der Israeliten widerstreilet ihrer völligen Gleichstellung mit den Christen!" sagen die Gegner. Diese Be. Häuptling beweist nach zwei Seiten zu viel, sie beweist deshalb nichts. Nicht das Leben aller Israeliten steht dieser Gleichstellung im Wege, sondern nur daS Leben Einzelner, und diese Einzelnen werden die F üchte der Emancipation nicht genießen, selbst wenn wir diese in vollem Maße erlangen. Der Nothhäiwler wird auSgeschlossen sein und bleiben von dem Bürgerrechte, von dem Rechte, in einer andern Gemeinde sich niederzulassen, weil er keinen or. deutlichen Nahrungszweig hat. Der Jsraelite, der dem Wucher nachzieht, wird verachtet bleiben, wie er es jetzt ist. und ihn wird daS Volk nicht zu seinem Bürgermeister wählen; der Jsraelite, der aus dem Teller eines Christen nicht ißt, weil ihn seine Speise, gesetze für unrein halten sollen, wird ausgeschlossen sein aus der Gesellschaft von Christen, und der Jude, der eS für eine Sund» hält, am Samstage die Feder in die Hand zu nehmen, wird nicht Beamter werden! Hat aber noch ein jüdischer Arzt sich geweigert, am Samstage ein Menschenleben zu retten oder ein Anwalt vor den Schranken des Gerichts das Recht zu vertheivigen, oder

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