Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 36 (6.9.1846)
- Date
- 1846-09-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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S88 Unbegründet sind aber diescVorwürfe, und der von Napoleon im Anfänge dieses Jahrhunderts berufene große Sanhrdrin Hai dieses schon feierlich ausgesprochen; sie lassen sich nur dadurch erklären, daß man aus Religionsbüchern Sätze herausriß, dieselben außer allen Zusammenhang brachte und sie so drehte und deutete, bis sie in die Form gebracht waren, die man ihnen zu geben beabsichtigte. Die israelitische Religion hat ihre Hauptzrundlage in dem alten Testamente, in der Lehre des Moses und der Propheten, in der nämlichen Lehre, auf welche sich auch die christliche Religion stützt und welcher doch gewiß der Vorwurf der Unsittlichkeit nicht gemacht werden kann. ,,'Lenn eine heiße und aufopfernde Liebe zu allem Guten und Eveln," sagt die Petition des Oberraths Eppstein und der im Rufe der Orthodoxie stehenden Rabbiner, „wenn treue Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland, wenn Muth und Selbstverleugnung die Grundpfeiler der Bürgertugenv sind,— wo finden wir diese Grundsätze reiner, heiliger, unzweideutiger ausgesprochen, als in den Schriften Mosis und der Propheten?" Der Grundsatz der Nächstenliebe durchweht die Lehre des alten Testaments, und wie hätte auch ein weiser Staatsmann, wie Mofes, Feindschaft, Heuchelei und Verfolgung der Mitbürger und damit den Untergang jeder StaatSgesellschast lehren können? In den Urkunden der Bibel wollte man freilich auch solche sittenwidrige Lehren nicht find«, man glaubte, dieselben in den Lehren des Talmuds suchen zu müssen. Wir haben die Petition eines Mitgliedes deS von der StaatSregierung eingesetzten israelitischen KirchenregimentS und mehrerer Rabbiner vor uns, und die in die. fer Petition enthaltenen Aufklärungen über die angegriffenen Strllen des Talmuds müssen wohl eine Art offizieller Bedeutung habdn, jedenfalls werden sie als eine Autorität gelten müssen, deren Gewicht fo schwer in die Waagschale fallt, als daS mancher anderer Ausleger. ES bestreitet die diesfallsige Denkschrift keines. wegS, daß nach dem historisch traditionellen Judenthume mit der Bibel die von Gott geoffenbarte israelitische Religionslehre nicht abgeschlossen ist, allein es bildet hiernach die Tradition nur mit der Bibel ein sich ergänzendes Ganzes und es kann somit nie einen traditionellen Grundsatz im Judenthume geben, der dem Grundcharakter der schriftlichen Lehre widerspräche. Der Talmud stellt für alle Verhältnisse, welche die Staats, gewalt rechtlich festzustellen hat, den Grundsatz auf: „Staatsrecht ist unverletzliches Recht;" er lehrt, daß die Welt auf Wahrheit, Recht und Liebe beruht, und sieht in der irdischen Regierung einen Ausfluß der himmlischen, göttlichen. „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst," ist nach der Lehre des Rabbi Akiba ein Hauptsatz der israelitischen Moral und „waS du nicht willst, daS man dir thne, das thue deinem Nächsten nicht," lehrte der alte talmudische Rabbi Hille! einen Heiden, der im Begriffe stand, zum Judenthume überzutrctcn. Es ist nicht erlaubt, den Sinn der Menschen zu stehlen, fei er Jude oder Nichtjude, will der Talmud, und wirft damit alle Beschuldigungen, als ob Täuschung und Betrug gegen jeden Andersglaubcnden erlaubt sei, über den Haufen. Dies sind die.Lehrest des Talmuds, welche mit der Lehre Moses und der Propheten übercinstimmcn, dies sind die Lehren der höchsten Sittlichkeit, der göttlichen Moral! „Man hat sich vielseitig bemühtsagt die Denkschrift der Rabbiner, „aus den Folianten des Talmuds hie und da eine Stelle herauszuklanbrn, welche nächstenfeindliche, abstoßende Lehren enthalten soll; allein abgesehen davon, daß nicht jeder im Talmud anfbcwahrte, isolirt stehende Ausspruch eines jeden einzelnen Rabbi bindende Kraft hat, daß vielmehr der Talmud nur, insofern es sich aus ihm Nachweisen läßt, wie ein religiöses Institut sich historisch entfaltet habe, als ReligionSquellc benutzt wird, werden nach der übereinstimmenden Lehre sogar der ältesten Rabbiner selbst, die wenigen Stellen, welche im Talmud von Andersgläubigen handeln, nur ans Götzendiener bezogen und sind Ausflüsse des staatsrechtlichen GrundsatzrS der Gegenseitigkeit: nicht abee, wie eS ansvrücklich heißt, auf die Berchier deS einen Gottes, unter denen die Juden im Staatsverbande leben, für deren Bestes sie vielmehr beten und es aus allen Kräften fördern sollen, anwendbar." Meine Herren! Eine solche Erklärung schitftgelehrter Männer, welche in unftrm Staate öffentlichr Aemter bekleiden, abgegeben vor den Augen der Welt, vor den Repräsetanten des Volkes, in dessen Mittel sie leben, wird wohl mehr beruhigen können, als die Interpretation von Männern, die nur nach einzelnen Stellen, aus einer großen Sammlung von Lehren herauSgeriffen, urtheilcn, und damit einem auf göttliche Offenbarung basirten Glauben den Schandfleck der Unsittlichkeit aufvrücken wollten. Daß aber auch solche sittenwidrige Grundsätze, wie sie ältere Theologen in dem Talmud gelehrt haben sollen und wie man sie in ähnlicher Weise auch von älern Theologen christlichen Glaubens in Schriften finden kaum jetzt noch bei den Juden als gültige Religionssätze verbreitet werden, dies hat selbst noch kein Gegner der Emancipation behauptet und wird es auch Niemand behaupten, der nicht zugleich der Staats« regierung, als der Aufsichtsbehörde, über das Schulwesen den größten Vorwurf machen, der nicht zugleich die Beamten der Rechtspflege der grenzenlosen Nachläsflgkeit im Verfolgen von strafbaren Handlungen beschuldigen will." (Fortsetzung folgt.) ' Verlag der I. C. Her man «'scheu Buchhandlung in Frankfurt a. M. Druck von Fried. Krähe in Offeubach.