Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 36 (6.9.1846)
- Date
- 1846-09-06
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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*87 bestanden, auch fortan beobachtet werden solle, und in dieser Hinsicht hatte die Versammlung ja schon bei ihrem ersten Beschlüsse erklärt, daß in den Gemeinden, in welchen die völlige Abschaffung des zweiten Feiertages gegen die Neberzeuzung eines, wenn auch nur kleinen The les ihrer Mitglieder verstoßen würde, der fest, tägliche Charakter in dem Gottesdienste beizubehalten sei. Nun ivirv es aber kaum eine Gemeinde geben, in der nicht eine Minorität den feierlichen Gottesdienst am zwe.ten Tage E’Tn deizudehalten wünschte; die Velsammlung Halle demnach von ihrem nachträglichen Beschlüsse wohl Umgang nehmen können. Von Jnconsequenz zeugt nnsc es Erachtens das von der Versammlung eingeschlageuc Verfahren hinsichtlich der Abschaf, fung der Trauergebräuche. Hier hat sie wieder mit Talmud und Schulchan Arncb gebrochen und sich v-n der Autorität des. selben losgesagt, aber nur halb, indem sie einen Theil oeer auch d c meisten der vorgeschriebenrn Trauergebräuche aufhob, einige derselben aber als fortbestehrnv in ihrer Verbindlichkeit erklärte. Zn diesem Punkte wenigstens hätte sie entschiedener sich aus. sprechen und dem Vorschläge rerfenigen beipstichtcn sollen, welche rrkärtrn, das die Trauer Sache des Herzens und der Gesittung, und daß demnach von Aufstellung von Regeln über die Äußerung derselben Umgang zu nehmen sei, indem man diese dem Ge. fühle jedes Einzelnen zu überlassen habe. Ueberhaupt scheint es uns, daß die Rabbinerversammlunz in ihrem Neformationseifer schon bedeutend erkaltet sei und in ihrem Fortschreitcn von Braunschwrig nach Breslau eine umgekehrte Steige ung bilde. Mag sein, daß sie sich im Anfänge mit aklzugroßem Feuer ans Werk gemacht hat; dieses Hai im vorigen Jahre schon in etwas nachgelassen, und in diesem Jahre wieder um mehrere Grade sich vermindert. Der Grund und die Veranlassung zu dieser rückschreitcndcn Bewegung mag wohl hauptsächlich in der Wahrnehmung liegen, welche mehrere der hochwürdigcn Herrn in ihren Gemeinden gemacht haben, daß diese für durchgreifende Reformen noch nicht reis genug und noch nicht zu dem Punkt gelangt seien, um das volle Licht und die Freiheit von dem Joche menschlicher Satzungen ertragen zu kön. nen, weßhalb sie ein langsames Vorwärtsgehen für nothwcndig und zweckmäßig erachten, bis die Zeiten oder vielmehr die Menschen sich bessern. Es dürfte daher nicht ganz unmöglich sein, daß die Rabbiner-Versammlung, wenn sie die eiugeschlagene Richtung verfolgt, am Ende mit der Theologcn-Versammlung auf halbem Wege zusammentreffe, wofern es rämlich Herrn Frankel mit seiner Reform auf historisch-politischer Grundlage wirklich Ernst ist. Commission Sbricht der badischen zweiten Kammer über die Gleichstellung der Israeliten. (Fortsetzung.) Ihre Commission, meine Herren, konnte sich nicht zu dem Glauben bekennen, daß die Emancipation (wie viele streng orthooore Juden glauben, weßhalb diese auch dem Begehren der Petenten entgegen sind) das Grab des ganzen Judenthumsei; sic hegt zwar die Neberzrugung, daß die Emancipation da- Jud.'nthum läutern werde von den Schlacken, die sich in den Jahrtausenden gebildet haben, daß es dasselbe zurückführen werde auf die Reinheit der göttlichen Offenbarung, und daß es vernichten werde all' die falschen Lehren, welche mit dem wahren Juden, tbnmr nickt verbunden sind und mit demselben nicht im Einklang stehen. Wenn nun auch einzelne Bekenner des mosaischen Glaubens in der Unkenntniß der reinen göttlichen Lehre an Jrrthümern s stbalten und in der Emancipation den endlichen Untergang sol« cher Irrlehren erblicken, dessen allmähligeS Herannahen sie jetzt schon i» der fortschreitenden religiösen Aufklärung und sittlichen Bildung ungernc erblicken, so darf uns dies doch offenbar nicht b. kümmern. §. 8. Die früheren Kammcrbcschlüsse haben durchaus nicht die bürgerliche Gleichstellung der Juden für immer von der Hanv weisen wollen; alle n sie habet, die Gewährung dieser Rechte an Bedingungen geknüpft, welche einer unbedingten Verwerfung ganz gleich kommen, sie haben verlangt, daß die Juden ihren Glauben verlassen und einen andern annebmen sollen. Zu diesem Verlangen glaubte man sich dadurch berechtigt, daß man annahm, cS stelle die jüdische Religion sittenwidrige, anüsociale und antinationale Grundsätze auf. Meine Herren! Wenn diese ungeheuere Anschuldigung gegen eine NcligionSgesellschaft in Wahrheit begründet wäre, wenn wirklich die Lehre des Moses eine sittenwidrige und den Grundsätzen unserer Staatsverwaltung widersprechende wäre, warum ist die Staatsgewalt nicht schon längst eingeschrittcn» um dieselbe von dem Beden unseres Vaterlandes auszurottcn, warum hat die Staatsgewalt diese Religion nicht bloß geduldet, sondern sogar constitritionsmäßlg ausgenommen und mit einem geordneten Kirchenregimente versehen? Warum ist man in andern Staaten, in welchen die Juden gleiche Rechte mit den Christen genießen, nicht auf den Gedanken gekommen, staatsgefährliche Grundsätze in ihren Relig'onslehren zu wittern? Kaum möchte man glauben, daß die Gegner der Emancipation, welche sich nicht scheuen, solch' furchtbare Anschuldigungen gegen eine Ncligionslehre in die Welt zu schleudern, nicht die Absicht haben, dem Staate hiedurch selbst die ungeheuersten Vorwürfe zu machen!