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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-09-06 · Heft 36 (6.9.1846) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 36 (6.9.1846)
Date
1846-09-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
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S8S he» einem so zablreichen und immer stärker werdenden Theil unserer Glaubensgemeinde, all die Segnungen verloren, die dieser einzige, der erhebenden Belehrung und Fortbildung der religiösen und sittlichen Wahr, betten gewidmete Tag darbietet; sa, was eben so arg ist, durch diesen allwöchentlich wiedet kehrenden Bruch mit der Religion, mit einer ihrer wichtigsten und heilsamsten Institutionen — und ein Bruch ist cs immer, so lange in dem Bewußtsein der Samstag als der vo» Gott eingesetzte Ruhetag scstgehalteu, und nur ihatsächlich, weil es eben nicht zu andern, übertreten wird, — durch diese Entfremdung und Entzweiung der Lehre mit dem Leben, müssen die Gemüther, da sie diesen Widerspruch nicht geistig und imicrtid) auszngleichen vermögen, dem Indeiithum immer mehr sich entfremden, und am Ende jedes Interesse und jeden Glauben daran ve' lieren. Wie ist nun diesem Nebel abznhelfen? Einige Stimmen in der dritten Nabbiner-Bersammlung selbst haben gemeint, es könne dieses schon durch Herstellung der rechten, Ei.ist und Gernülh anregenden Feier des Sabbalbs, beim Gottesdienste sowohl, als im Kreise der Familien bewirkt werden; die Sabbaths- Feier wird schon ami> die Sabbalbs-R uhe wieder heimisch machen. Tas ist aber eine große Täuschung! Es sind jetzt der Gemeinden nicht wenige, wo man einen erhebenden Gottesdienst mit Gesang und Predigt ktNgesührt, ja es ist in der l tzlen Zeit nicht selten auf die eindringendeste Weise zur Feier des Sabbatbs ermabnr worden? Aber hat es etwas gefruchtet? Sind der Ucbertrctcr nicht mit jedem Jahre mehr geworden? Nein, wo die Religion statt, wie es ihre wahre Bestimmung ist, dem zügellosen sinnlichen Bet laugen, den ungemesse nen selbstsüchtigen Anforderungen des diesseitigen Lebens Schranken zu setzen, diesim selbst sich entgegenstrllt, nicht einmal seinen nokbwendigsten Anforderungen, den wesentlichsten Bedingungen seiner Eristenz gerecht werden will, da Hilst sich dieses, sein Recht fühlend, von selbst und da gibt cs kein anderes Mittel, den faktischen Bruch zwischen Lehre und Leben zu heilen, als daß man diesen idcel negire, d. h. vom Standpunkte der Religion selbst aus erkläre, daß er in Wahrheit nicht vorhanden, daß in einem solchen Umfange die religiöse Institution sich nicht geltend machen will. Dieses ist in Beziehung aus den Sabbath so gewiß, jeder nicht ganz befangene jüdische Volkslehrer sieht selbst so klar, daß die Ansprüche des Lebens nicht abgewiesen werden können. Ja er muß, die Hand aufs Herz gelegt, gestehen, daß er, zur Sabbatbsfeier eitrigst ermahnend, in gleichem Falle selbst, wennn gleich in Lehre und Predigt auch nicht anders handeln und darüber nicht den geringsten Gewissenssernpel empfinden würde, daß es hier doppelt heilige Pflicht der Rabbiner-Versammlung war, die Gewissen frei zu machen, die vielen ihrem Glauben anbangenden Israeliten von der rtligiösknEnrz veinng und der dadurch entstehenden Entfremdung, mit einem Worte von dem unseligen Zwiespalte zwischen Lehre und Leben in Bezehnng ans den Sabbath zu erlösen. Dazu gab es zwei Wege.- entweder die Versammlung gab die Erklärung ab, daß sie kines-- tbeilS die Frier des Sabbaths als eine der wichtigsten und heilsamsten Institutionen des Iudentbnms seinen Bekennern empfehlen müsse. Daß sie aber andererseits auch nicht die drängenden und berechtigten Anforderungen des Lebens verkenne, die sich jener Feier kürzend und beschränkend gegenüber stellen und daß sie eS darum ganz der frommen pflichtmäßigen Erwägung, dem Gewissen der Glaubensbrnder anheim gebe, selbst hier die rechte Grenze zwischen dem Rechte des Lebens und der Forderung der Religion zu ziehen und beide auf die beste und heilsamste Weise auszugleichen. — Oder erschien ihr dieser Weg nicht angemessen, glaubte sie nicht dem Gewissen die rbaksächliche Entscheidung jener Frage überlassen zu dürfen, vielmehr als eine Versammlung von Lehrern und Wächtern der Religion selbst die Grenze aussprechen und die Schranke für das leicht zu weit gehende Gewissen der Einzelnen angeben zu müssen, so konnte sie dieses auch, indem sie nur den 5ten Antrag, in dem betreffenden vorjährigen Commissionsberichte (S. Israelit 1845 No. 32) - der überall wo es sich um die Abwendung solcher Umstände bandelt, welche das zeitliche Lebensglück zn untergra< den geeignet, den Sabbath suspendirt wissen will, festznhaltctt brauchte. Beide Wege sind auch in der Versammlung vorgeschlagen worden; die Mehrheit derselben glaubte jedoch in Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse und Ansichten nicht darauf eingehen zu dürfen. Das war nun immer feig und verzagt, und wer sich selbst weichen Herzens fühlte, der hätte lieber zu Hanse bei seiner Heerde bleiben

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