Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1846)
- Date
- 1846-08-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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S?8 gEichrS Mitglied, den sonst verdienten und hochgeachteten Aabbinrr und Kirchenrath Maier, da dieser gewiß den meisten Latheil daran hat, Klage dei Ihnen führen, geehrter Sr. Ne« dakteur. Ihre Leser erinnern sich noch, daß zu den Beschlüssen der zweiten Rabbiner - Versammlung über den CultuS auch die Einführung des dreijährigen CycluS beim Thora-Verlesen gehörte. Der betreffende Commissionsbrricht, welcher jene Reform vorschlug, war von Maier selbst verfaßt und in der Rabbiner- Lersammlung vorgetragen worden.— Nun trägt der Gcmeinde- Lorstand in Buchau in Gemeinschaft mit dem Rabbiner bei jener Kirchcnbchörde darauf an, daß der dreijährig CycluS in der dasigen Gemeinde cingeführt werden möge. Was erhält er aber für einen Bescheid? ES könne nicht eher geschehen, als bis die Mehrheit der Gemeinde es wolle, und solle zu dem Behufe jeder Einzelne seine Stimme abgebcn. Was war nun die Folge? Mehrere Gcmeindeglieder, welche in diesem Bescheid eine indirekte Aufforderung sich gegen die beantragte Reform zu erklären, zu sehen glaubten, st.mmten auch in diesem Sinne, und so blieben die Reformer in der Minorität. War das nun recht? Mußte die Kirchcnbehörde nicht dem Vorstande vertrauen, daß er Nichts vorschlagen werde, wag der Mehrheit der Gemeinde entgegen sei. Und hat etwa die Kirchenbehörde selbst über die von ihr eingeführte Spnagogen-Ordnung zuvor jeden einzelnen Juden in Würtemberg gehört; ja, würde dieselbe dann nicht heute noch ein Unzebornes sein, daS da Vergehens des Eintritts in daS Leben gewärtigte? vr. Geiger und vr. Freund. (Schluß.) Natürlich kann der Neumond in jedem beliebigen Wochentage eintrcffcn, und ebenso giebt es Jahre, in welchen der Beginn des siebenten Monates, Thischri, mit welchem das Blase« fest oder Neujahr zusammentrisst, auf Mittwoch cdcr Freitag trifft, und in diesem Falle würde der Berföhnnnzstag, als am zehnten Tage dieses Monats, an einem Freitag oder Sonntag fein, und wirklich wird in der Mischnah gelegentlich von solchem Eintrcffcn der Feste gesprochen. Allein wenn der V.rsöanungstag auf einen Freitag oder Sonntag fällt, so t.ifft er mit dem Gabbathe zusammen, uns es folgen sich zwe. Tage, an denen eme jede Arbeit streng verpönt ist; cS würden die Leichen beide Tage liegen bleiben müssen, die Gemüse, welche früher geschnitten feiü müßten, würden nach Ende beider Tage bereits ganz welk fein, und aus diesem Grunde IXTO K’pT Ditfö') wurdr srstgestellt, daß wenn der Beginn des Thischri aufMitwoch oder Freitag fallcn sollte, man den Neumondstag, also daS Blase» fest oder Neujahr, ebenso den BersöhnungStag und desgleichen das Hiittenfest um einen Tag aufschiebe. Dicse Verschiebung der Feste, und zwar eines so heiligen wie der Veisöh'iungStag fei, gebe ein schlagendes Zengniß dafür, welche große Freiheit sich bas Judcnthum bewahrt habe in der Entwickelung seines religiösen Lebens, eine Freiheit, welche eS sich um keinen Preis verkümmern lass.n dürfe. AuS diesen beispielsweise gewählten Belegen glaubte der Vortragende die Nichtigkeit der Behauptung, cS seien Reformen im Judenthume uothwenoig und zulässig, als entschieden vor« aussctzen zu dürfen und ging deßhalb zu dem eigentlichen Thema seines VortrageS, von wem die Reformen auSgehcn sollten, über. Diese Aufgabe sei, meinte der Redner, in neuerer Zeit wie ein Fangball von H..nd zu Hand geworfen und wieder zurückgeworfen worden. Es seien zunächst die Rabbiner gewesen, wkl« chcn man den Auftrag, die nöthigen Reformen zu veranstalten, überwiesen habe, und dieselben haben in neuerer Zeit auch den Auftrag in Gemeinschaft und mit Energie übernommen. Allein da seien von beiden Seiten, von denen, welche sich die Eonservativen, und von Anderen, welche sich die wahrhaft Freien nennen, heftige Einwendungen dagegen gemacht worden. Die Erstercn bestritten den Rabbinern daS Recht, nach eigener Ucber-' zeugung Maßregeln vorzuzeichncn, die Religion sei Sache der Gcsammtheit, diese, das sogenannte Volksbcwußtsein, d. h. Gewohnhcitsfchlcndrian, habe zu entscheiden, sei normangebend z die andern stimmten, wenn auch in ganz verschiedenem Sinne in diesen Widerspruch ein, cS hieß, die neuen Rabbiner hätten nicht übel Lust, sich eine geistliche Macht anzueignen, es sollte eine Hierarchie neueren Zuschnitts hergestellt werden, daS Ju« denthum müsse sich seine Freiheit gegen alle solche Gelüste nach Pfaffengewalt kräftig zu wahren suchen. Es wurde nun in neuester Zeit aus dem Schoße der Gemeinden der Versuch zur Herbeiführung von Reformen g macht, cs bildeten sich Vereinigungen zu diesem Zwecke, welche über ihre religiösen Uebcrzeu» gungen zur Klarheit gelangen wollten und für ihre religiösen Bedürfnisse Abhülfe suchten. Da sci wiederum gerade der entgegengesetzte Vorwurf erhoben worden. Wie, Laien, Männer ohne Autorität, ohne tiefere Kcnntniß der Religionsguellen, sollen die Reformen erzeugen wollen? welche Vermessenheit, welch» Verkehrtheit! Und dach sei cs ja am Ende die Psticht eines Je* den, über die höchsten Angelegenheiten sich zur Klarheit emporzuringen und seinen Ueberzeugnngen entsprechende Institutionen