Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 34 (23.8.1846)
- Date
- 1846-08-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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»7Ä stere Behauptung führte er die Ausdehnung der biblischen Vor. schrift, das Böckchen nicht in der Milch der Mutter zu kochen, an. Dieses Verbot, bemerkte er, werde von den denkenden Rabbiuen verschieden begründet, Maimonides glaube, es sei dies damals ein götzendienerischer Gebrauch gewesen, und um die Israeliten von dem Götzendienste möglichst zu entfernen, sei ihnen dieser Gebrauch verboten worden, Samuel den Meir hingegen behaupte, es sei den Israeliten hiermit eingeschärft worden, die natürlichen Gefühle auch in der Thicrwelt zu achten, indem eS einem zarten Gewissen widerstrebend sein müsse, die Muttermilch, welche dazu diene, das junge Wesen zu pflegen, gerade zu dem Zwecke zu verwenden, es für die Verzehrung genießbarer zu machen, es liege daher diesem Verbote dieselbe zarte Schonung zu Grunde, welche die Vorschrift, das Thier mit seinen Zungen nicht an einem Tage zu schlachten, und die andere, bei dem Ausheben eines Vogelnestes nicht die Mutter mit den Jungen einzusperren, hervorgerufen habe. Dieses Verbot gegen das Kochen des Böckchens in der Milch seiner Mutter, habe jedoch eine merkwürdige Gestalt angenommen; wahrscheinlich aus Ungewißheit, ob die zu benützende Milch nicht von der Mutter herrühre, habe man sich gänzlich enthalten, Fleisch in Milch zu kochen, während doch ein solcher Gedanke zarter Schonung nur dann aufkommen konnte, wenn das verwandtschaftliche Vcrhä'ltniß der Thicre wirklich bestimmt war. Was im Leben der Acngstlichbuchstäblichen als Vorsichtsmaßregel angewandt wurde, ward bald zu allgemeinem Gebrauche, und nach der eigenen Art des Talmuds fand man dann diese Erweiterung vollkommen in dem Schriftworte begründet; man zweifelte nicht mehr daran, daß die Bibel überhaupt das Zusammenkochen von Fleisch und Milch untersage, und da übrigens das Verbot, nämlich das Böckchen in der Milch der Mutter zu kochen, drei Mal im Pentateuch vorkommt, so glaubte der Talmud, aus dieser Wiederholung schließen zu können, daß das eine Mal solle das Zusammenkochen von Fleisch und Milch, das zweite das Essen einer solchen Speise und das dritte auch einen jeden andern Genuß desselben untersagen. Noch sei aber hiermit, fuhr der Redner fort, blos das Verbot auf Säugethicre beschränkt gewesen, da hier von Muttermilch die Rede sein konnte, und wirklich habe auch ein Lehrer (Joße aus Galiläa) gestattet, das Fleisch von Vögeln in Milch zu kochen und zu genießen, was aber dann auch untersagt worden, und noch nicht zufrieden mit allen diesen Beschränkungen, habe man dann auch eine lange Pause zwischen dem Genüsse einer Fleisch- und einer Milchspeise für nöthig erachtet, weil möglicher Weise in den Zähnen eine Begegnung beider Statt sindcn könne. Dies in den Begegnung beider stattfindcn könne. Dies sei ein Beispiel von vielen, in welchen die biblische Bestimmung durch Aengstlichkeit und Mißverständniß eine Gestalt angenommen habe, welche jene selbst lächerlich mache, das Leben mit unnöthigen Erschwerungen belaste, die religiösen Ansichten in unbegriffene Aeußerlichkeiten umwandle, aber auch dadurch die Gemächer der Religion entfremde. Anderseits habe jedoch das Zudenthum sich niemals des Rechtes begeben, seine Institutionen so umzustalten, daß diese nicht durch zu feindliche Berührung mit dem Leben ihre Kraft nothwendig einbüßcn müßten. Auch hierfür wollte der Redner blos ein Beispiel angeben. Es ftj bekannt, sagte er, daß die alten Hebräer den Beginn ihrer Monate nach dem Sichtbarwerden des Neumondes einsetzten; in der alten Zeit, wie wir dies noch in der Mischnah, zum Theil auch in der Gemara, lesen, hätte daher das Spnedrium nach der Aussage zweier glaubwürdiger Männer, welche versicherten, den Mond wieder erblickt zu haben, den Eintritt des neuen Mondes feierlich festgestellt, und danach richtete sich dann, wie natürlich, die Einsetzung der Feier- und Festtage, welche an bestimmte Tage im Monate geknüpft sind. Als jedoch die Gerichtshöfe in Palästina, welches man als fast allein zu diesem Acte berechtigt hielt, erloschen, die Kenntniß der astronomischen Berechnung aber zunahm, so wandelte man das Verfahren um, daß nunmehr nicht nach Zeugen die Einsetzung des Neumondes und der Festtage bestimmt werde, sondern nach einer angenom. menen feststehenden Rechnung. War dies schon eine bedeutende Abweichung von einem, wie der Talmud annahm, biblisch vorgeschriebenen Verfahren, so trat noch eine höchst merkwürdige Bestimmung hinzu. (Schluß folgt.) Literarische Anzeige. Bei A. Büchling in Nordhausen erschien und ist in allen Buchhandlungen zu haben: Die Gebete der Israeliten Neujahrs- und Versöhnungsfeste in deutscher Sprache und hebräischem Terte aller Haupt- und Pflichtgebete. Neu übersetzt von Moritz Frankel und Dr. G Kleefeld. Neue Ausgabe. gr. 8. 42 Bogen. Elegant geheftet. Preis 1 Thlr. 10 Sgr. ob. 2 fl. 24 kr. Berlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.