Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 33 (16.8.1846)
- Date
- 1846-08-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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201 Gosen, Hcrrheimer und Ben Israel stehen eigentlich noch ganz auf dem talmudischen Standpunkte, wenn auch die beiden erstern es vielleicht nicht eingestehen möchten: Sie gehen von vorn herein darauf aus, den Sadbath nicht dem Leben, sondern das Leben dem Sabbath unterzuordnen; aber die Collision ist einmal da, sie wird immer heftiger und es muß etwas zur Milderung geschehen. Der Talmud selbst bildet Anhaltspunkte dar, liam'an Vipa na may*? ]’^ia’ und andere ähnliche Sätze, welche die erwähn, ten Herren citirten. Nach ihnen würde die Nabbinerversammlung allerdings und unv noch Anderes aufheben dürfen. Ben Israel erklärte ausdrücklich den Talmud für eine hohe Autorität und er meinte sogar, daß die Nabbinerversammlung weniger auf die Erleichterung, als auf die Befestigung des Sabbaths in der überkommenen Weise dem Drängen des Lebens zum Trotze ausgehen müsse. Der Neformparthei werde die Rabbincrvcrsamm« lung nie genug thun können, jene kümmere sich gar nicht um die Rabbiner und lebe nach ihrer eigenen Ueberzeugung, während das Vertrauen des Volkes vorerst durch positive Schöpfungen zu ge- Winnen, und man daher nicht in der Zerstörung, sondern im Aufbauen die nächste Aufgabe zu suchen habe. An Ben Israel reiht sich Güldenstein aus Buchau an. Allein gerade die zwei Punkte seines Vortrags, auf welche Güldenstein besondern Nachdruck legte, fanden wir durchaus ungehörig. Der erste Punkt war, daß man den Sabbath nicht deßhalb zu beobachten habe, weil er etwa phi. losophisch begründet sei, sondern weil es Gott befohlen habe; er betrachte daher die gelehrten Theorien über den Sabbath u. s. w. für nicht nöthig. Allein es ist ja eben die Frage, was die Bibel mit dem Sabbath befohlen habe, was denn verbotene Arbeit sei, ob das Schreiben eines Buchstabens auch Arbeii und von Gott verboten sei, ob unter dem Verbote £\S‘ nyan N1? re. auch das Lichtanzünden, das Rauchen rc. mitverftanven sei. Ferner gicbt ja Gott selbst den Grund des Sabbaths an, und die Untersuchung muß demnach wohl angemessen sein, ob dieser Grund auch noch jetzt die volle Bedeutung habe und ob die überkommene Weise der SabbathSseier auch diesem Grunde entspreche, ob nicht der Sonnabend das bloße Gefäß für den vollen Inhalt des Sabbaths sei, welcher Sabbathsinhalt sich wohl auch in das Gefäß des Sonntags hineingicßen lasse, ohne auch nur einen Tropfen zu verlieren. Denn daß der Sonnabend wirklich der siebente Tag in der Woche sei, wenn man auch von der ersten Woche nach der Schöpfung rechne, dies ist selbst vom streng theologischen Standpunkte aus sehr zweifelhaft und eigentlich auch gleichgültig, da es genügt, daß der Sonnabend für den siebenten Tag der Woche angenommen worden. Wollte man nun den Sonntag zum siebenden Tag der Woche machen, so ließen sich ja sehr wohl alle biblischen, talmudischen und modernen Sabbathsideen auch au den Sonntag übertragen. Jedenfalls wird Hr. Güldenstein zugeben müssen, daß diese Fragen in einer intelligenten Rabbiner- Versammlung wohl erwogen zu werden verdienen, uud daß eS mit der Berufung auf den Gehorsam gegen Gott hier nicht ab« gethan sein kann. Der andere Punkt, welcher in anderen Beispielen auch in dem Vorträge des Rabbiner Pick aus Töplitz hervorgehoben wurde, ist, daß der Talmud wirkliche Arbeiten nicht unter Melachah verstanden hätte, wie “na tt’MI NDtf nainn map PvX und andere nap nana irtttp roseo. Hr. Güldenstein ereiferte sich hier sehr gegen den Talmud und forderte die Rabbiner-Versammlung auf, zu erklären, daß auch solche Arbeiten in dem Verbote der Arbeit begriffen seien. Allein der Talmud erklärt ja ebenfalls diese Arbeiten für mosaisch verboten "nax px "naa, nur die Todesstrafe will er nicht auf sie gesetzt sehen, und deßhalb wollen wir ihn gerade nicht tadeln. Hr. Pick versuchte in seinem Vortrage nachzuweisen, daß es sowohl nach der Bibel, als auch nach dem Talmud nur auf den Zweck des Sabbaths, die Weihe, die Erhebung des Geistes zu Gott ankomme. Alle Arbeiten daher, sie mögen anstrengend sein oder nicht, wenn sie vom Zwecke des Sabbaths abziehen, und somit der Verwirklichung der Sabbathsidee hinderlich sind, seien von Bibel und Talmud verboten, wenn sie aber das nicht thun, mögen sie sonst noch so anstrengend sein, erlaubt. Hiebei berief er sich auch auf das talmudische pano wbw nan, welches der Talmud für keine Arbeit erkläre, und fiel in den gleichen Irr« thum wie Güldenstein. lieber den talmudischen Standpunkt hinweg auf den biblischen hin schritten nun zunächst vr. Formstcchcr und vr. Herzfeld. Beide entwickelten ihre Saabathstheorien, machten aber dann praktische Vorschläge, welche mit diesen Theorien in gar keinem Zusammenhänge waren. Da sie aber beide die talmudischen Erschwerungen des Sabbaths entfernt wissen wollten, so müssen wir sie vom talmudischen Standpunkt hinweg auf den biblischen hin rücken. Auf ihre Theo ien brauchen wir nicht einzugehrn, da sie nicht neu waren und, wie gesagt, auch auf ihre praktischen Vorschläge keinen Einfluß übten. Dagegen war der mit Beredsamkeit und Schärfe ausgeführte Vortrag des vr. S. Adler nicht leer von originellen Gedanken, aber freilich auch nicht von talmudischer Logik. Den Grundgedanken dieses Vortrages geben wir in Folgendem. Der Sabbath sei in seiner liefern Grundlage ein Festtag und mit dem Sabbathlichen gleichsam überbaut, ein zum Sabbath erhobener Festtag, er ist deßhalb mehr als die Festtage. Das Arbeitsverbot an den Festtagen beschränke sich auf die schweren Arbeiten .Tnaj/naPo, das Verbot des Sabbaths aber fei auf