Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 33 (16.8.1846)
- Date
- 1846-08-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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200 b) Daß außtr den Fällen wo eine Ehescheidung durch gerichtlichen Zwang stattfindet, jeder Zwang unzulässig und jede erzwungene Ehescheidung sowohl die des Mannes als die der Frau ungültig sei und der Bestand der Ehe in keinerlei Beziehung dadurch angefochtcn werde; e) daß die väterliche Gewalt über die unmündige Tochter, sie ohne oder gegen ihren Willen zu vcrhcirathen, wie auch das die Verehelichung einer Unmündigen betreffende rabbinische Familien« recht der nächsten Verwandten als dem heutigen Rechtsbewußtscin zuwider, erloschen sei, eine unter Ausübung solcher Gewalt vollzogene Ehe ungültig und der Termin der Großjährigkeit zur gültigen Trauung den Bestimmungen der Landesgcsetze zu überlassen sei. 6) daß der Ehebruch des Mannes gleich strafbar als der der Frau und wie dieser ein Grund zur Ehescheidung sei. 3) Als Resultat der tz. tz. 12—14 lncl. die Formen der Eheschließung betreffend wolle die Versammlung den tz. 25 als Trauungsform sich aneignen. 4) Die Ehe eines nn jnss HDSiff nrD /IC. -1122 wolle die Versammlung aus den in tz. 27. angeführten Gründen als gültig und die beschrankenden Ehegesetze der Priester für unsere Zeit, da das Priesterthum erloschen ist, gemäß tz. 28 als aufgehoben erklären. 5) Hinsichtlich der Ehe mit Nichtjuden wolle die Versammlung erklären, daß sie vom Rabbiner eingcscgnet unv mit den religiösen Formen, da sie keine Glaubcnsgebote enthalten, bekleidet werden dürfen. 6) Die rabbinischen Eheverbote einer Wittwe oder Geschiedenen wolle die Versammlung gemäß tz. 30 beschränken. 7) Hinsichtlich des Ehegerichts und der Ehescheidung wolle die Versammlung die Vorschläge in tz. 31—33 einnehmen. 8. Als Resultat des 6. Abschnittes tz. tz. 34—39 wolle die Versammlung den Inhalt des tz. 40 adoptiren und demgemäß die Leviratsehe als Blutschande verbieten dicChaliza als überflüssig erklären. 9) lieber Constatirung von Todesfällen und über Verschollenheiten wolle-4>ie Versammlung gemäß tz. 44 das llrthril dem Landesgesetz überlassen. Schwerin, den 22 Juni 1846. Dr. S. Holdheim Die dritte Rabbiner-Versammlung. (Breslau Ende Juli.) — Ich muß noch zu meinen zwei Berichten nachtragen, daß in den Beschlüssen der Rabbiner- Versammlung über den Sabbath auch jede geistige und höhere Berufsthätigkeit erlaubt wurde, und daß man es für dienlich erachtet, daö Schreiben der Reformgenoffenschaft als, weil eines bestimmten Antrages ermangelnd, nicht zu einer Beantwortung geeigenschaftet zu erklären, und dabei in den Protokollen die Bemerkung niedcrzulegen, daß die Einführung eines Sonntagsgottesdienstes Seitens der Reformgenoffenschaft dem zu widersprechen scheine, was von der Rabbiner-Versammlung über den Sabbath berathcn und beschlossen worden. Gegen diesen Beschluß ist jedoch von mehreren Mitgliedern Protest erhoben worden. Die dritte Rabbiner-Versammlung. (Breslau, im Zuli.) — Wenn ich es unternehme, Ihnen über die Verhandlungen der dritten Versammlung deutscher Rabbiner zu referiren, so werde ich über alles das hinwegeilen, was den Lesern des Zsraeliten bereits bekannt sein dürfte. Die Eröffnungsrede des 4>r. Geiger werden Sie wohl vollständig zu geben im Stande sein und wir wollen mehr auf die Debatten selbst und zwar zunächst aus die, welche in 6 vollen Sitzungen über die Sabbathfrage sich bewegte, eingehen, die springenden Punkte aus den verschiedenen Vorträgen zusammenfassen, die leitenden Grundgevanken derselben aneinauderreihen, um so ein ganzes, wenn auch nicht vollständiges Bild von dem Geiste dieser Debatten und somit der Versammlung selbst zu geben. Hierbei werden wir uns aber nicht an die Reihe halten, in welcher die verschiedenen Redner nach einaner sprachen, sondern diese nach ihren verschiedenen Standpunkten gruppircn lassen und mit der untern Stufe beginnen, um mit der höhern zu schließen. Den Commissionsbericht beleuchteten Wechsler und Kahn in ausführlichen Arbeiten, welche sie der Versammlung vorlasen. Wechsler hob es namentlich hervor, daß die diesjährige Commis, sion von der vorjährigen darin abweiche, daß sie die Ruhe vom biblischen Standpunkte aus nicht mehr nur als Mittel zur gottesdienstlichen Weihe und Heiligung, sondern als sabbathlichen Selbstzweck betrachte. Der Mensch soll am Sabbath von der Wcrkthätigkeit der Woche sich erholen, die angestrengten Kräfte wieder erfrischen, mit einem Worte, die Restitution der Kräfte sei in der Bibel auch sabbathlichcs Moment. Nach den Vorträgen von Wechsler und Kahn beginnt nun die eigentliche Debatte.