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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-08-09 · Heft 32 (9.8.1846) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 32 (9.8.1846)
Date
1846-08-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sr4 crkennung fordern, wirklich nennenswert, und hätte es wirklich, wie Sie angeben, in den wenigen Tagen das Judenthum gehoben: ich wäre der erste gewesen, der es begrüßt und die Männer hochgepricscn hätte, die es gegründet haben. Allein während alle Nebenumstände dieser R.-V. zur Oeffcntlichkeit gelangten, ruht noch immer ein dichtes Dunkel auf die von derselben genommenen Resultate, die Beschlüsse werden noch alS ein tiefes Geheimniß bewahrt. Doch nein, ich muß gerecht sein, die badische R. -V. hat, wie wir nunmehr wissen, wenn nicht das Judenthum, doch die Judenheit, wenn nicht gehoben, doch zu heben versucht; denn sie hak eine Eingabe an die Landftänbe um Emanzipation, und eine andere an das Ministerium um Abänderung der bestehenden Eidesformel zu Stande gebracht und bereits übergeben; dagegen muß ich bestreiten, daß eine Acndcrung hinsichtlich der Trauergcbräuchc, oder eine Verbesserung der Liturgie beantragt worden ist. Sollen etwa daran „die ungünstigen Ausspicien" (sie), über die Sie klagen, Schuld gewesen sein?—Dies erinnert mich an eine Note, worin Sie mir den Mannheimer Synagogcnrath über den Hals schicken wollen, daß er mich dafür züchtige, weil ich dessen abschlägigen Bescheid auf das Gesuch, um die Gcmcmdestube zur Abhaltung Ihrer Versammlung, veröffentlicht habe. Schade um Ihre gutgemeinte, wenn auch übclangebrachte Denuncr'ationdenn einmal hat der Orient hier keine Leser, zum Andern kann ich Ihnen versichern, daß sie ganz unbekümmert um mich sein dürfen, der Synagogenrath hat seinen Schritt seitdem nicht allein nicht bereut, sondern vielmehr in dem spätcrn Erfolg sich darin bestärkt gefunden, so daß, falls wieder einmal ein solches Gesuch gestellt würde, schwerlich wieder eine ähnliche höfliche Antwort, gleich der ersten, erfolgen dürfte. Was nun weiter die von mir aufgestellten Grundsätze an. geht, die Herr Schott bestreiten zu müssen vermeint, so habe ich dagegen nichts zu erinnern; denn, wie gesagt, ich strebe in diesem Punkte keine Vereinbarung an. Wenn aber mein Gegner sich nicht entblödct zu behaupten, es sei in meinem Berichte auf „Entstellung der Thatsachen, auf Verrückung des richtigen Standpunktes" abgesehen, so muß ich entschieden dagegen protestiren; ich habe nichts weiter beabsichtiget, als dem unparteiischen Bcurthcilcr den rechten Maßstab in die Hand zu geben, indem ich theils die Lücken ausgcfüllt, die Herr Schott in seiner Darstellung gelassen hatte, theils die in ein täuschendes Licht gestellten Thatsachen aufzuklärcn suchte. Wenn dadurch der künstlich verbreitete Nimbus verschwand und das Düd mehr ein lächerliches als erhabenes Aussehen gewann; so darf dir Schuld nicht auf Rrchnung des Darstellers, sondern einzig rmd allein des treu nach der Natur dargesteltten Objekts geschrreben werden. Mit Unrecht wird mir vorgeworfen, ich hätte nur der minder wichtigen, und nicht auch der wichtigen Anträge der bad. R.-B. Erwähnung gethan, meine Aufgabe war nicht nochmals eine Geschichte dieser R.-V. zu schreiben, vielmehr suchte ich die von Herrn Schott gelieferten kritisch zu beleuchten, auch theilweise zu berichtigen und zu ergänzen. Daß ich die wichtigen Anträge übergangen hätte, ist die Unwahrheit; habe ich ja gerade darum kein leitendes Reform-Prinzip in die^ fer Versammlung finden können, weil von mir »rachgewiesen wurde, daß die nämlichen Männer, welche sich in ihren Reformen nicht höher zu versteigen wagten, als nie verbotene Dinge zn erlauben, wiederuin Anträge stellten, welche gegen den Talmud offenbar verstoßen. Daß diese Prinziplosigkcit namentlich in den Anträgen Epsteins vorwaltct, ist leicht zu erkennen; von der einen Seite beschränkt derselbe feine Reformen auf minutiöse Dinge, von der andern will er, „daß die unvexschieblichen Feldarbeiten arn Sabath gestattet werden sollen", was nach der Meinung des Rabbi Jftnaels (Schebiith 1, 4, Menachoth 72 a und a. O.) mit einer» biblischen Gesetze streitet. R, Jsinael übersetzt nämlich die Stelle Erodus 34. 2t—wie auch Mendelson dein natürlichen Wortsinne folgend, annimmt—: Sechs Tage sollst du arbeiten und am siebenten Tage feiern, selbst zur Zeit des Pflügens und der Aerndte sollst du feiern. Diesen Antrag halte ich darum mit Ihnen für ungleich wichtiger, alS alle die übriger» zusamarengenommen, namentlich dürste die Erlaubniß am Sabbath unverschiebliche Feloarbeitcn zu verrichten oder durch Nichtjuven verrichten za lassen mehr Bedenken Hervorrufen, als die gewöhnliche Butter am HDD zu gebrauchen, weil Sie besorgen, dieselbe möchte mit Mehl vermischt sein!! WaS Sie nun noch weiter am Schluffe Ihres Artikels Vorbringen, daß nämlich die Mitglieder der Nabbinerverfammlung — nicht der badischen — darauf ausgingen, einen Unterschied zwischen Priestern und Laien zu statuiren, das Hr. Schott, müssen Sie gestehen, das haben Sie nicht ans sich selbst geschöpft, sondern von Ihrem Vorläufer ans der Frankfurter R.-V. abgelcrnt. Wahrscheinlich haben Sie in dem Umgänge dieses Weisen noch manches andere Kunststückchen sich angeeignet, womit Sie, wie Sie sagen, die Leser des Orients zu unterhalten gedenken. Fahren Sie auf diesem Wege fort! ich wünsche Ihnen Glück zu Ihren ferneren Produktionen, aber sorgen Sie auch fürder dafür, daß dieselben dahin zu Markte getragen werden, wo sie Abnehmer finden.

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