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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-07-26 · Heft 30 (26.7.1846) · page 10

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 30 (26.7.1846)
Date
1846-07-26
Page
– (sequence 10)
Language
German
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130 rie Sache, zumal für die europäische Iudknhkit, unwichtig, um | so wichtiger ist sie aber für die Erkenntniß des dem talmudischen Cultus zu Grunde liegenden Princips. Wie Frauen so wird auch Sklaven deßhalb die Cultusfä'higkcit abgcsprocbcn, weil sie, obgleich selbst zum Beten verpflichtet, docb nicht selbstständige Glieder des Volkes oder der Gemeinde und nicht ganz derselben angehörend, zur Repräsentation derselben nicht geeignet find. Nach unsern Begriffen dagegen ist die Religion ihres politischen Charakters gänzlich entledigt, die Gemeinsamkeit und die organische Einheit der Gemeinde beruhet lediglich auf der Gleichheit der religiösen Ueberzeugung wie die Gemeinsamkeit und Oeffentlichkeit des Gottesdienstes ans dem aus der gemeinsamen Ueberzeugung hervorgchcndcn gemeinsamen Bedürfnis der Andacht und der in dieser Gemeinsamkeit liegenden Anregung für jeden Einzelnen. Diese Anregung ist eine natürliche Folge des Bewußtseins, mit seinem Andachtsgefühl nicht isolirt dazustehen, daß vielmehr eine größere Anzahl von Gleichgesinnten und Gleichfühlcndcn in der andächtigen Empfindung mit ihm sich begegnen und zusammcnklingen. Stand und Rang in der bürgerlichen Gesellschaft, höhere oder niedere politische Berechtigung, selbst wenn sie dem weiblichen Gcschlechte in eben dem Maße als dem Sklaven abgesprochcn würden, kämen hier nicht in Betracht, sondern die gleiche innere Ueberzeugung, da die Association zu gemeinsamem Cultus keine politische, sondern nur eine religiöse im reinsten Sinne des Wortes ist, ein Ausdruck der innern Gotteeverchrung, die wie das gemeinsame Verhaltniß zu Gott, welches durch sie dargestcllt wird, bei allen und bei je. dem Einzelnen ohne Rücksicht aus äußerliche bürgerliche oder politische Verschiedenheiten eine und dieselbe ist. Nur in der Anschauung der Nabbinen, bei welchen derGebetcultusunreineCopie des als einzig in seiner Art dastehenden Opfercultus ist, dieser aber wesentlich ein theokratischer unv der aller religiösen und ethischen Innigkeit doch auch rin nationaler war, kann von einer durch politische Rücksichten bedingten Cultusfähigkeit der Personen ' die Rede sein. Daß Frauen und Sklaven von der Gebetpflicht überhaupt nicht ausgeschlossen wurden, ist nach unserer Ansicht ganz natürlich, da sie doch auch in dem Opfercultus mitbegrissen waren unv mitgesühnt wurden, folglich ihre Andacht durch öffentlichen Opfcrcultus darzustellen biblisch verpflichtet waren. Wie also nach dem Untergang des Opfercultus für die Männer eine rabbinische Gebcrpflicht eingesetzt ward, so mußte diese auch für Frauen und Sklaven gelten, insofern fle auch am Opfercultus umhäligen An« tdeil nahmen; wie ihncn aber jede thätige Tbcilnahme an dem Opfcrcultus unterlagt war. so müssen sie auch von einer solchen an dem jenen rcpräsimircndcn Gcmcindeculrus ausgeschlossen bleiben.*) Wir brauchen also nicht mit Maimonid. Gebet 1. 2 diese Erscheinung durch die Annahme zu erklären» daß die Gebet. Pflicht im Allgemeinen eine biblische sei, und weil für dieselbe keine *) Trotz der in der Mischnah Ioma 18 b erwäbntcn Anrede an den Hohenpriester: p rY»3 PPtWl UPptf nnxi “l"3 »mbtf UN „Wir find Abgeordnete des Gerichtes, du bist unser unv des Gerichtes Abgeordneter" , ist doch in der Gemara das. 19 und Nedarim 35 K die Ansicht schwankend, ob IN p"l *m!?P ’JrD in;: wcrrn die Priester die Stellvertreter der Gemeinde, oder Stellvertreter Gottes sind, und neigt sich sogar Kiduschin 23 b das Resultat der letztem Ansicht zu. Sind nun die Priester auch Stellvertreter Gottes und ist ihnen als den Mittlern zwischen Gott und Israel die Machtvollkommenheit verliehen worden, durch den Opfer- und Altardiensi im Namen Gottes die Sünde zu bc. decken und zu sühnen, so waltet doch ein wesentlicher Untcrschieo zwischen dem Verhaltniß der Männer und dem der Frauen zum Opfercultnö ob. Aus ganz Israel hat Gott den Stamm Lcvi bcrausgehoben und auserwählt und ihm die Mütlerschaft zwischen sich unv der Nation, die Stellvertretung Gottes übertragen, welche durch die Geburt in diesem Hanse für alle Ewigkeit fortgepflanzt werden soll. Indem Gott diesen Stamm aus der Gcsammtheit heraushob, liegt in dieser Wahl freilich keine auf freier Berufung basirenve Vertretung des Volkes, aber doch eine Vertretung schlechrhin ans der göttlichen Wahl beruhend. Der Talmud hat Recht, daß wir, oder die Nation die Priester nicht wählen und sie zum Opferdienst für uns hätten ermächtigen können, da uns oder der Nation selbst die Befugniß hierzu abgeht. Die Kraft zu sühnen, welche in der priesterlichen Function liegt, kann kein anderer als der höchste Wille Gottes verleihen. Aber insofern es der höchste Wille Gottes war, daß der Israelit nicht selber sich sühnen können soll und er nur die Priester dazu berufen, daß sie cs für das Volk thun sollen, liegt hierin immer von der einen Seite eine Vertretung des Volkes bei Gott, eine Mittlerschaft zwischen Gott und dem Volke, wie die Priester von der andern Seite nur Stellvertreter Gottes sind, d. h. von ihm zur Function rer Sündenvergebung bevollmächtigt. Da aber nur der männliche Theil des Stammes Levi over des Hauses Ahron zu den priesterlichen Functionen auserwählt worden ist, nicht auch der weibliche , dieser vielmehr wie das übrige Volk nur durch jenen gesühnt weroen kann, so ist jener auch nicht ans der Gelammtmasse des Volkes, welches beide Geschlechter in sich vereinigt, sondern nur.aus dem männlichen Theil desselben herausgehoben worden, Unv die Volksvertretung, welche in der göttlichen Wahl des geheiligten Pristerstammes immer »och sich findet, berührt nur den männlichen Theil des Volkes, nicht auch den weiblichen. Der Nnterschiev zwischen dem Priester unv dem Israeliten beruhet auf Geburt unv Abkunft, der Unterschied zwischen ver israelitischen Frau und dem Priester brruhet auf dem Geschlechte, vaste, auch im Hause Ahron geboren, von der Berufung, zum heiligen Dienst auogrschlossen ist. Ist daher der Antheil des Israeliten an dem Opfercultus auch nur ein passiver, so geschieht derselbe doch durck» Personen, Ine'ihn vertreten, wenn auch diese Vertretung scinerseits

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