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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-07-19 · Heft 29 (19.7.1846) · page 9

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 29 (19.7.1846)
Date
1846-07-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Literatur-Blatt zum Israeliten des 19. Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen, Aufsätze, Recenfionen, literarische Aphorismen rc. rc. für die gesammte höhere Wissenschaft des Judenthums, und unter Mitwirkung von Geiger, Holdheim, S. Hirsch, Jost, Rießer, Herzfeld Wechsler, Maier, Rebenstein, Stern, Dukes, Adler und vieler anderer Gelehrten redigirt und herausgegebcn von vr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach. Nr. 20, Sonntag den 19. Juli 1849. 1. Jahrgang. Die Prinzipien des rabbinifchen Cultus und dessen Derhältniß zum Religionsbewußtsein der Gegenwart, von vr. Holvbeim. Zweiter Artikel. (Fortsetzung.) Es kann für unser Resultat eigentlich als gleichgültig erachtet werden, warum die Rabbinen gerade die Zahl Zehn als diejenige hcrvorhoben, in welcher die Bedingung eines Gemeindecultus enthalten ist, da das Wesen der symbolischen Aeußerlichkeit desselben hinlänglich bewiesen ist, wenn er nur an irgend eine Zahl geknüpft ist. Es muß sich diese symbolische Natur aber um so deutlicher offenbaren, wenn zu beweisen ist, daß diese Zahl „Zehn" keinesweges eine zufällige ist, vielmehr eine wesentlich symbolische Bedeutung durch sie ausgedrückt werden soll. Bähr hat in seinem großartigen Werke über die Symbolik des mosaischen Cultus, aus welchem auch unsere jüdischen Theologen sehr viel lernen könnten, über die symbolische Bedeutung der bei der Stiftshütte angewandten Zahlen sehr viel Treffendes zusammengestellt, aus dessen Abhandlung über die Symbolik der Zahl Zehn wir einige prägnante Stellen hersetzen wollen. Nachdem in mehreren tztz. (I. S. 129 — 174) über die Symbolik der Zahlen überhaupt und einiger bestimmten Zahlen insbesondere gehandelt wird, beginnt S. 175 die Abhandlung über die Bedeutung der Zahl Zehn: „Die Zehn schließt vermöge der allgemeinen Denkgesetzt die Reihe der Grundzahlen ab, und umfaßt alle in sich. Da nun das ganze Zahlensystem aus lauter Dekaden besteht, nd die erste Dekade der Typus dieser sich ins Unendliche wiederholenden Dekaden ist, so hat auch i» dieser ersten schon das Wesen der Zahl überhaupt sich vollständig entwickelt und ihr Begriff seinen vollkommenen Lauf gemacht. Somit ist die erste Dekade und also auch die Zahl Zehn der natürliche Repräsentant des ganzen Zahlensystems. Dient die Zahl überhaupt zum Symbol alles Seins im Allgemeinen, so muß insbesondere die Zehn das vollendete, vollkommene Sein bezeichnen, nämlich eine Summe von Einzclnheiten, die nothwendig zusamm. »gehören und sich zu einem Ganzen abschließen, welchem relative Vollständigkeit oder Vollkommenheit zukommt. So wird die Zehn zum natürlichenSymbol der Vollendung und Vollkommenheit selbst." Nachdem über das Verhältnis der Zehn zur Eins und zur Einheit, auf welche sie als eine Dekade hinweist, und in welcher der Begriff der Vollkommenheit involvirt ist, gesprochen und ihre Beziehung auf das göttliche Sein nachgewiescn wird, heißt eS, „Daher sie insbesondere einem solchen Ganzen oder System zukommt, das sich irgend wie auf Gott bezieht, ihm angehört, oder von ihm herrührt, und umgekehrt mußte, wenn eine Summe von Einzelnheiten als ein Göttliches in sich geschloffenes Ganze bezeichnet werden, oder den Charakter des Göttlichen erhalten sollte, diese die Zehn an sich tragen." „Vorzüglich", sagt er S. 179, „müssen wir hier noch eines Gebrauches der Zehn gedenken, der aus den allerältesten Zeiten stammt und sich bis heute erhalten hat, im Alterthum auch bei allen Völkern verbreitet war, nämlich an die Gottheit oder an ihre Stellvertreter und Diener (Könige und Priester) den Zehnten von allem Besitzthum als Abgabe zu entrichten. Das Vorhandensein des Zehnten bei allen Völkern bezeugt am deutlichsten seinen religiösen Ursprung." Neber den Gebrauch der Zehn bei den Hebräern wird S. 191 Lightsoot'S Bemerkung angeführt: oumero denario gavisa plurimum est gens judaica et in sacris et in civilibus, und erklärend hinzugcfügt, „daß das israelitische Grundgesetz in religiöser und politischer Beziehung, der Repräsentant der ganzen israelitischen Verfassung, das Unterpfand des Bundes mit Gott und eben darum auch die Bedingung der Existenz Israels als Volk, die Seele de-

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